Skip to main content

Merkwürdige Anzeigen

„Reisepass verloren“: Was steckt hinter den Zeitungsinseraten ohne Kontaktdaten?

Immer wieder tauchen in Zeitungen Anzeigen auf, in denen Iraker den Verlust ihres Passes beklagen. Das sind die Hintergründe.

Foto der Anzeigenseite der Badischen Woche vom 9. und 10. Februar 2024
In Zeitungsinseraten weisen regelmäßig irakische Staatsbürger auf den Verlust ihres Passes hin – hier in der Badischen Woche vom 9. und 10. Februar 2024. Foto: Pascal Schütt

„Reisepass verloren“ steht über der kleinen Anzeige. Dann folgen zwei Namen und zwei Passnummern. Unklar bleibt, wie man den Suchenden im Fall der Fälle helfen kann, denn Kontaktdaten gibt es keine. Anzeigen wie diese finden sich regelmäßig in Zeitungen. Fast ausnahmslos geht es um irakische Pässe.

Was die Geschichte hinter den Anzeigen ist, will ein Leser von unserer Redaktion wissen. Ihm waren in der Ausgabe der „Badischen Woche“ vom 9. und 10. Februar gleich vier solcher Inserate ins Auge gefallen – zu finden in der Kategorie „Verloren“ zwischen dem Tiermarkt und der Partnersuche.

Was die irakische Botschaft mit den Anzeigen zu tun hat

Eine kurze hausinterne Recherche zeigt: Immer wieder schalten Menschen solche Verlustanzeigen. In den vergangenen eineinhalb Jahren waren es mindestens 24. Und in allen Fällen ging es um den Irak. Oft sind keine weiteren Kontaktdaten vermerkt. Für die Inserierenden ist das allerdings gar nicht entscheidend. Wichtiger ist für sie die Zeitungsausgabe mit der Anzeige.

Warum, das lässt sich beispielsweise einem Dokument der irakischen Botschaft aus dem Jahr 2017 entnehmen, das der Flüchtlingsrat Bayern ins Internet gestellt hat (PDF). Es geht um die Beantragung neuer Papiere – und das Vorgehen, wenn jemand seine verloren hat oder wenn sie gestohlen wurden.

Wer einen neuen Pass wolle, muss demnach Anzeige bei der Polizei erstatten und diese übersetzen lassen sowie 20 Euro Pass- und 197 Euro Strafgebühr bezahlen. Außerdem braucht es eine „Verlust-/Diebstahlsanzeige in einer Tageszeitung unter Angabe der Passnummer“.

Diese Zeitung muss laut Botschaft außerdem im Original vorgelegt werden. Dass diese Praxis auch heute noch gilt, hat die irakische Botschaft zuletzt dem Bayerischen Rundfunk bestätigt.

Inderin verkündet Namensänderung ihres Sohnes in der Zeitung

Wer seinen Pass ein zweites Mal verliert, bekommt allerdings größere Probleme. Dann müsse „der neue Reisepass in Irak beantragt werden“, heißt es in dem Botschaftsdokument. Man stelle in diesem Fall nur noch eine vorläufige Reisegenehmigung aus.

Für Staatsbürger anderer Länder gibt es offenbar keine vergleichbaren Vorgaben, jedenfalls fallen ausschließlich Iraker mit solchen Zeitungsanzeigen auf. Eine andere Kuriosität hat die hausinterne Recherche unserer Redaktion allerdings zu Tage gefördert. Erst vor wenigen Wochen verkündete eine Inderin unter Angabe ihrer eigenen Passnummer die Namensänderung ihres Sohnes.

nach oben Zurück zum Seitenanfang