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Bürgerentscheid am 26. September

Bürger haben noch viele Fragen zur Windenergie in Rheinstetten

Wie steht es um den Artenschutz, wie viel Schatten würden die Rotorenblätter werfen und lohnen sich Windräder am Rand von Rheinstetten überhaupt? Diese und weitere Fragen stellten rund 90 Menschen bei einer Infoveranstaltung in der Keltenhalle.

Drei Windräder stehen auf einem Feld
Ungewohnter Anblick: So könnten die drei Windräder im Gewann „Stiftäcker“ bei Rheinstetten von der B36 aus aussehen. Foto: Visualisierung: Forum Energiedialog Baden-Württemberg

Soll die Stadt eine Fläche zwischen Bahnlinie und L566 für den Betrieb von Windenergieanlagen verpachten? Um diese Frage geht es am 26. September bei einem Bürgerentscheid, an dem sich über 17.000 Rheinstettener Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Wahlberechtigt sind alle Einwohner ab 16 Jahren.

Dass noch viele Fragen offen sind beziehungsweise noch viel Skepsis vorhanden ist, zeigte eine Bürgerinfoveranstaltung, die die Stadt zwei Wochen vor dem Stichtag organisiert hat. Das Interesse war groß, die Keltenhalle am Montagabend mit rund 90 Menschen nahezu voll besetzt.

Bei der Visualisierung ging man vom maximal Möglichen aus

Fachleute und lokale Akteure wie die Bürgerenergiegenossenschaft oder der Jugendgemeinderat informierten an Ständen und in Vorträgen, Fotomontagen zeigten, wie die Windräder aus verschiedenen Blickwinkeln aussehen könnten.

Drei weiße Riesen, vom Fuß bis zur Flügelspitze zwischen 240 und 250 Meter hoch, mit roten Streifen an Rotorenspitzen und Säulen.

Bei der Visualisierung sei man bewusst vom „Maximum“ ausgegangen, betonte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (CDU) bei der Veranstaltung, die vom Forum Energiedialog Baden-Württemberg moderiert und begleitet wurde.

Drei Anlagen mit 250 Metern Höhe sind nicht gesetzt

250 Meter seien die höchsten Windräder, die derzeit in Deutschland gebaut würden, und drei Anlagen hätten auf der vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe für Windenergie ausgewiesenen Fläche im Gewann Stiftäcker maximal Platz. Es könnten aber auch weniger Anlagen dorthin kommen.

Es gibt keine Technik, mit der wir Energie gewinnen können, die keine Nachteile hat.
Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister Rheinstetten

Klar sei aber, so Schrempp, dass man eine Entscheidung treffe, „die unser Stadtbild und unser Landschaftsbild nachhaltig verändert“. Und: „Es gibt keine Technik, mit der wir Energie gewinnen können, die keine Nachteile hat.“

Ein Knackpunkt im Genehmigungsverfahren, das erst nach positivem Bürgervotum beginnen würde, könnte die Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen durch die Windräder sein. Das hatte schon der Nachbarschaftsverband Karlsruhe in seiner groben Vorprüfung hervorgehoben.

Wie stark senken Abschaltmechanismen zum Vogelschutz die Erträge?

Eine einjährige Untersuchung soll, für den Fall, dass der Bürgerentscheid positiv ausfällt, Klarheit über die Vogel- und Fledermauspopulation vor Ort bringen. Besonders im Blick stehen hierbei neben Fledermäusen Feldlerche und Rotmilane.

Es gebe Abschaltmechanismen, die sich an den Flugzeiten der Vögel orientierten, machte Ludwig Schulz vom BUND Rheinstetten auf die Frage einer Bürgerin nach der Gefährdung von Vögeln deutlich. Allerdings: „Dann ist die Frage, ob es unter diesen Bedingungen noch wirtschaftlich ist, die Anlagen zu betreiben.“

Kein Projektentwickler würde auf diesem Gelände eine Anlage bauen, ohne ein Jahr lang den Wind zu messen.
Rolf Pfeifer, Beratungsbüro endura kommunal

Auf ein bis drei Prozent schätzte Rolf Pfeifer vom Freiburger Beratungsbüro „endura kommunal“ den jährlichen Ertragsverlust durch die Abschaltzeiten der Windräder zum Vogelschutz.

Ob sich die Anlagen wirklich rentieren, müsse eine einjährige Untersuchung zeigen, die aber erst nach der Freigabe der Flächen durch die Stadt erfolgen könne: „Kein Projektentwickler würde auf diesem Gelände eine Anlage bauen, ohne ein Jahr lang den Wind zu messen“, betonte Pfeifer.

Finanzielle Amortisierung nach zwölf bis 15 Jahren

Auf den ersten Blick erweise sich der Standort als geeignet. Das zeige der Windatlas Baden-Württemberg, in dem sogenannte Windleistungsdichte erfasst wird.

Die Kosten für drei Anlagen, so eine Modellrechnung von Pfeifer, lägen bei bis zu 17 Millionen Euro, nach zwölf bis 15 Jahren hätte sich die Investition amortisiert.

Die Stadt könnte eine jährliche Pacht in Höhe von 50.000 Euro pro Windrad verlangen, und durch Gewerbesteuer könnten jährlich 60.000 bis 100.000 Euro gewonnen werden – allerdings erst, wenn die Anlage nach zwölf bis 14 Jahren Gewinne abwirft.

Die Einnahmen aus der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) schätzt Pfeifer auf rund 72.000 Euro pro Jahr. Wie lange es die Förderung noch geben wird und wie hoch sie ausfällt, hänge auch von der Bundestagswahl ab. Alle großen derzeit im Bundestag vertretenen Parteien wollen die EEG-Umlage entweder abschaffen oder senken.

Leistungsfähigere Anlagen als noch vor 20 Jahren

Dass sich der Betrieb von Windenergieanlagen ohne Staatszuschuss überhaupt noch lohnt, bezweifelte ein Bürger. Viele würden vom Netz genommen, weil die auf 20 Jahre angelegte Förderung auslaufe.

„Es ist nicht gesetzt, dass Anlagen abgeschaltet werden müssen“, sagte Volker Deck von der Bürgerenergiegenossenschaft Rheinstetten, die den Bürgern auch eine finanzielle Beteiligung an den Erträgen der Windräder ermöglichen will. Die Technik sei heute deutlich weiter als noch vor 20 Jahren, neue Anlagen effizienter und die Stromproduktion somit billiger.

Was mit den Anlagen passiert, die vom Netz genommen werden, wollte ein weiterer Zuhörer wissen. Sie würden nicht sofort verschrottet, erklärte Rolf Pfeifer, sondern im Ausland weiter verwertet. Von „Ressourcenverschwendung“, wie der Bürger anmerkte, könne also nicht die Rede sein.

Lärmbelastung ist niedrig

Und dann waren da noch die Fragen zur Optik der Anlagen und zur Schallbelästigung, die von ihnen ausgeht. Christian Eulitz ist Sachverständiger für Immissionsschutz und hat die möglichen Auswirkungen auf die Rheinstettener unter die Lupe genommen.

Er bezeichnete den Lärm, der von den Anlagen ausgeht, mit maximal 30 bis 35 dB(A) als „absolut zumutbar“ für die Anwohner, die – bis auf drei einzelne – mehr als einen Kilometer entfernt von den Anlagen wohnen. Und der „Infraschall liegt weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle“, so Eulitz.

Nächtliche Blinklichter sind nicht zu vermeiden

Auch der Schattenschlag sei in dieser großen Entfernung kein Problem, machte Rolf Pfeifer deutlich. Nicht vermeidbar sind indes nächtliche Blinklichter an den Windrädern, die sie für herannahende Flugzeuge erkennbar machen.

Ab 2023 sei die sogenannte „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ Pflicht, erklärte Moderator Christoph Ewen vom Forum Energiedialog, das den Entscheidungsfindungsprozess in Rheinstetten begleitet.

Viele weitere Infos zur Windenergie in Rheinstetten gibt es unter www.rheinstetten.de/windenergie

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