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Drei Verletzte

Zum dritten Mal brennt es im Restaurant Schoko in Rheinstetten

Wieder Flammen im Restaurant Schoko in Rheinstetten-Forchheim: Zum dritten Mal innerhalb von sieben Wochen ist in dem Gebäude ein Feuer ausgebrochen. Drei Menschen wurden dabei leicht verletzt.

Zahlreiche Feuerwehrleute waren im Einsatz.
Zahlreiche Feuerwehrleute waren im Einsatz. Foto: Tim Müller/EinsatzReport24

Ein Brand in einem Restaurant- und Wohngebäude in Rheinstetten-Forchheim hat am Sonntagabend zu einem Einsatz der Feuerwehr geführt.

Wie die Polizei auf BNN-Nachfrage mitteilt, brach gegen 22.47 Uhr im Keller des Gastronomie-Betriebs in der Hauptstraße ein Feuer aus. Dort brannten Waschmaschinen. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen.

Ein Mitarbeiter des Restaurants wurden beim Versuch, das Feuer zu löschen, leicht verletzt. Insgesamt drei Personen kamen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung vorsorglich in ein Krankenhaus. Als Ursache vermutet die Polizei einen technischen Defekt.

Dritter Brand innerhalb weniger Wochen

Es war nicht der erste Brand im Forchheimer Restaurant Schoko. Die Brandserie im Wohn- und Restaurantgebäude begann bereits Ende des vergangenen Jahres. Dort hatte es am 17. und 18. Dezember an zwei Abenden in Folge im Keller gebrannt.

Die Polizei ging in beiden Fällen zunächst von Brandstiftung aus, da entsprechende Indizien vorlagen und auch schnell eingeleitete kriminaltechnische Untersuchungen nichts Gegenteiliges ergeben hatten.

Brände im Forchheimer Restaurant Schoko gehen nicht auf Konto des Feuerteufels

Nun gibt die Polizei Entwarnung: doch keine vorsätzliche Brandstiftung. Aus dem zuständigen Karlsruher Polizeipräsidium heißt es von Pressesprecherin Larissa Bollinger schriftlich: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte eine fahrlässige Handlung am 17. Dezember ursächlich für den Brand in dem Kellerraum des Restaurants gewesen sein.“

Der Brand am Folgetag soll dann „wohl durch einen technischen Defekt an einem Lüftungsgerät oder einer Verkabelung entstanden sein“, so Bollinger. Diesen Schluss ließen die Ermittlungen von Sachverständigen sowie Zeugenbefragungen zu.

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