Skip to main content

Hunde und Katzen in verschimmelten Haus

Verstöße gegen Tierschutzgesetz im Landkreis Karlsruhe: Kaninchen bewegen sich frei in zugemüllter Wohnung

Mehrere schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat das Veterinäramt im Landkreis Karlsruhe 2023 festgestellt. In vielen Fällen mussten die Tiere weggenommen werden. Doch die Unterbringung wird immer schwieriger.

Ein Kaninchen sitzt auf einem umgekippten Stall in einer völlig verdreckten Wohnung.
Das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe hat 2023 zahlreiche Verstöße bei der Kaninchenhaltung festgestellt. Foto: Landratsamt

Neun Hunde, elf Katzen, 47 Kaninchen und zwei Schlangen musste das Veterinäramt im Landkreis Karlsruhe 2023 nach Kontrollen anderweitig unterbringen. In sieben besonders schweren Fällen sprach es Tierhalteverbote aus. Das geht aus dem gerade erschienenen Tierschutzbericht hervor.

Das Veterinäramt war im vergangenen Jahr bei rund 940 Erst- und Nachkontrollen. Dabei wurden etwa 410 Tierhaltungen und neun Tiertransporte überprüft. Die Mitarbeiter stellten bei den Kontrollen 407 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest.

Mangelhafte Versorgung ist Verstoß gegen Tierschutz

Zu den Verstößen zählen etwa eine mangelhafte Versorgung mit Futter und Wasser, kranke Tiere, die nicht zum Tierarzt gebracht werden, sowie mangelhafte Haltungsbedingungen.

Ein besonders schlimmer Anblick bot sich dem Kontrollpersonal, so geht es aus dem Tierschutzbericht hervor, bei der Kontrolle einer Hunde- und Katzenhaltung. Die Tierhalterin war kurz zuvor ins Krankenhaus gekommen. Die Betreuer der Tiere verständigten daraufhin das Veterinäramt.

In dem völlig vermüllten und verschimmelten Haus fanden die Kontrolleure vier Katzen und einen Hund. Alle Tiere wurden fortgenommen und anderweitig untergebracht. Daraufhin wurde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen.

Wer Tiere hält, sie aber nicht gut pflegt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bei leichten Verstößen etwa erfolgt eine mündliche Belehrung. Die Tierhalter müssen dann innerhalb einer angemessenen Frist die festgestellten Verstöße beseitigen.

Gegen vier Tierhalter im Landkreis Karlsruhe wurde Strafanzeige erstattet

In 30 Fällen lagen bei den Kontrollen 2023 schwere Mängel vor, deren Beseitigung schriftlich angeordnet wurde. In 66 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen vier Personen wurden sogar Strafanzeigen vorgelegt.

Die Kontrolleure des Veterinäramts stellten 2023 im Landkreis Karlsruhe gehäuft gravierende Mängel in der Kaninchenhaltung fest. In einem Fall hielt ein bereits bekannter Tierhalter, dem schon vor mehreren Jahren das Betreuen von Tieren untersagt wurde, zehn Kaninchen und einen Hund. Die Kaninchen waren in viel zu kleinen und mangelhaft eingerichteten Käfigen untergebracht.

Alle Tiere wurden anderweitig untergebracht. Doch die Tierheime sind an ihren Leistungsgrenzen. Denn viele sind durch Tiere, die von Privatleuten abgegeben werden, ohnehin schon voll.

Bei einer anderen Kontrolle fand das Tierschutz-Personal fünf Katzen und 37 Kaninchen. Alle Tiere konnten sich frei in der vermüllten Wohnung bewegen. Dies führte dazu, dass der gesamte Aufenthaltsbereich mit Kot verschmutzt war.

Den Kaninchen stand laut Tierschutzbericht kein bedarfsgerechtes Futter in Form von Heu zur Verfügung. Einige von ihnen waren krank oder verletzt. Auch diese Tiere wurden anderweitig untergebracht. Das Halten und Betreuen von Tieren – mit Ausnahme von zwei Katzen – wurde den Haltern untersagt.

Kaninchen sind keine Kinderspielzeuge.
Yvonne Regier
Amtstierärztin

„Kaninchen sind keine Kinderspielzeuge und ihre Haltung erfordert Sachkunde und nicht zu vernachlässigende Ressourcen“, sagt Amtstierärztin Yvonne Regier. Die Abteilungsleiterin Tierschutz im Landratsamt Karlsruhe empfiehlt Tierbesitzern, sich an die Vorgaben des Merkblattes für Kaninchenhaltung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz zu halten, „wer seinen Kaninchen ein schönes Leben ermöglichen möchte“.

In keinem Fall dürften die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unterschritten werden. Diese gilt allerdings nur für gewerbliche Tierhalter. „Es kann jedoch nicht akzeptiert werden, dass Tiere in Hobbyhaltungen schlechteren Bedingungen ausgesetzt sind, als das in gewinnorientierten Haltungen der Fall ist“, betont die Amtstierärztin.

Auch bei Schädlingsbekämpfung geht es um Tierschutz

Tierschutz spielt allerdings nicht nur bei Tierhaltungen eine Rolle. Dies zeigt ein Fall aus dem Tierschutzbericht, in dem es um unzulässige Schädlingsbekämpfung ging. Dabei lag in einem Wohnhaus im Bereich der Mülltonnen offen zugängliches Rattengift. Zudem waren mehrere Klebefallen ausgelegt. Dabei handelt es sich um Kunststofffolien, die mit einem starken Klebstoff beschichtet sind, sodass Mäuse und Ratten daran kleben bleiben und sterben.

„Auch wenn die Fallen im Internet frei verkäuflich sind, ist die Anwendung hochgradig tierschutzwidrig“, heißt es dazu im Tierschutzbericht. Den Tieren werden erhebliche Schmerzen zugefügt, während sie qualvoll verenden. Gemäß Tierschutzgesetz liegt somit ein Straftatverdacht vor.

Auch Rattengift dürfe niemals offen ausgelegt werden. Durch spezielle Köder-Boxen müsse verhindert werden, dass andere Tiere oder etwa Kinder das Gift aufnehmen können.

nach oben Zurück zum Seitenanfang