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Neuer Bußgeldkatalog

Was die neuen Abstandsregeln für Autofahrer und Radler in Karlsruhe bedeuten

Seit Dienstag gelten neue Regeln, wenn Autos Fahrradfahrer überholen. Innerorts müssen sie mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Aber was ist in engen Straßen, wo das quasi unmöglich ist? Und wird die Polizei überhaupt kontrollieren?

Wenig Platz haben Verkehrsteilnehmer in der Karlsruher Stephanienstraße.
Wenig Platz haben Verkehrsteilnehmer in der Karlsruher Stephanienstraße. Foto: jodo

Weil sich die Planungen für einen Radweg zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach seit Jahren hinziehen, kommt es auf der Landstraße L 623 bald täglich zu brenzligen Überholmanövern.

Radfahrer müssen bergab wegen fehlender Alternativen auf die Fahrbahn ausweichen und werden dabei dann zwangsweise von Autos überholt. Bislang gab es dafür noch keine klare Regelung und deshalb warfen sich Radler und Autofahrer regelmäßig rücksichtsloses Verhalten vor.

Keine speziellen Kontrollen der neuen Abstandsregeln in Karlsruhe

Seit Dienstag müssen Autofahrer beim Überholen außerorts nun mindestens zwei Meter und innerhalb einer Ortschaft 1,50 Meter Abstand halten – sonst droht ein Bußgeld von 30 Euro. Spezielle Kontrollen wird es wegen der neuen Verordnung aber nicht geben, stellt Pressesprecherin Marion Kaiser vom Polizeipräsidium Karlsruhe klar. „Wir werden damit umgehen wie bisher.“

Das bedeutet: Wird ein riskantes Überholmanöver zufällig von der Polizei beobachtet, wird der Autofahrer zur Kasse gebeten. Ansonsten können sämtliche Verkehrsteilnehmer einen möglichen Verstoß auch zur Anzeige bringen. Ob die neue Verordnung zu einer erhöhten Anzeigebereitschaft führt, könne man erst in ein paar Wochen sagen, so Kaiser.

In Karlsruhe gibt es mehrere potenzielle Konfliktherde

Die Direktverbindung zwischen den beiden Bergdörfern ist nicht der einzige Straßenabschnitt, auf dem sich Radler und Autofahrer in Karlsruhe regelmäßig zu nahe kommen.

„Spannend ist auch die Situation auf der Karlstraße nördlich des Karlstors“, sagt Radverkehrsexperte Johannes Schell vom Stadtplanungsamt. Dort seien die beiden Fahrbahnen zwischen dem höher gelegten Gleiskörper recht schmal.

Deswegen fehlt dort ebenso der Platz für einen Fahrradweg wie auf dem ebenfalls knapp bemessenen Bürgersteig. Ähnlich gestaltet sich die Situation auf der Kaiserstraße vor dem Haupteingang des KIT.

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Radreporter Logo Foto: Christian Bodamer

BNN-Radreporter

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Regelmäßig zu kritischen Überholmanövern kommt es nach Schells Einschätzung auch in der Mannheimer Straße, der Stephanienstraße sowie in der Blankenlocher Straße.

ADFC fordert gegenseitige Rücksichtnahme

In den meisten Tempo-30-Zonen sowie in den Fahrradstraßen gibt es ohnehin nicht genügend Platz zum Einhalten des Mindestabstands. „Da ist nun gegenseitige Rücksichtnahme gefragt“, sagt die Landesvorsitzende Gudrun Zühlke vom baden-württembergischen ADFC.

Autofahrer sollten in solchen Straßenabschnitten erst gar nicht zu einem Überholmanöver ansetzen und sich in Geduld üben. Radfahrer sollten nach Möglichkeit auch mal in eine Parkbucht ausweichen und Autofahrer vorbeifahren lassen.

„Unserer Einschätzung nach wird die neue Regelung zu einer Verbesserung des Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer beitragen“, sagt Zühlke. Deshalb habe der ADFC auch lange für die Festlegung eines Mindestabstands in der Straßenverkehrsordnung gekämpft.

Viele Leute haben sich bislang auf dem Fahrrad im Straßenverkehr viel zu unsicher gefühlt
Gudrun Zühlke, ADFC Baden-Württemberg

Von der neuen Regelung können nach Zühlkes Einschätzung vor allem Wenigfahrer profitieren. „Viele Leute haben sich bislang auf dem Fahrrad im Straßenverkehr viel zu unsicher gefühlt. Da haben auch hupende Autofahrer ihren Teil dazu beigetragen“, sagt die Verbandsvorsitzende.

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist aus Sicht des ADFC überaus günstig. Der Grund: Während der Corona-Krise seien viele Berufspendler aus Gründen des Infektionsschutzes vom öffentlichen Nahverkehr auf das Fahrrad umgestiegen. „Diese Leute sollen sich auch nach dem Ende der Krise bei einem höheren Verkehrsaufkommen sicher fühlen“, sagt Zühlke.

Autofahrer können von der neuen Regel ebenfalls profitieren. Steigen mehr Leute aufs Rad, gibt es weniger Staus und Stoßverkehr.

ADAC bemängelt Nachteile für Autofahrer

Für den Automobilclub ADAC bringt die neue Regelung außer einer Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer auch Nachteile für die Autofahrer mit sich. „Unsere Straßen sind innerorts oftmals nur drei bis vier Meter breit. Da bleibt dem Autofahrer in 80 Prozent der Fälle nur übrig, sich hinter dem Fahrradfahrer zu halten – und das kann dann ganz schön langsam vorwärts gehen“, sagt Verkehrsexperte Thomas Hätty vom ADAC Nordbaden.

Noch gravierender seien die Auswirkungen außerorts. „Auf manchen Straßen dürfen Autos 100 Stundenkilometer schnell fahren. Wenn der Platz nicht ausreicht, muss man aber hinter einem Radfahrer bleiben, der mit 15 Stundenkilometern unterwegs ist“, so Hätty weiter.

Deshalb fordert der ADAC Nordbaden einen schnellen Ausbau des Radwegenetzes sowie ein vernünftiges Miteinander von Radlern und Autofahrern.

Riskantes Überholen ist bereits verboten

Um sich vollkommen sicher zu sein, sollten Autofahrer Radfahrer auf jeden Fall erst dann überholen, wenn kein Gegenverkehr in Sicht ist und dann die Gegenfahrbahn fürs Überholen nutzen, rät Kaiser. Sich darauf verlassen, dass entgegenkommende Autos für ein Überholmanöver Platz machen, sei nämlich generell ein riskantes Unterfangen.

Für das Überholen bei unklarer Verkehrslage wird deshalb auch ohne Verletzung des Mindestabstands ein Bußgeld von mindestens 100 Euro fällig.

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