„Not-Übernachtung und Dauer-Stress auf Gleisen“ – so titelte BNN-Redakteur Dirk Neubauer einen Bericht über eine Bahnfahrt mit seiner Familie von Budapest nach Karlsruhe. Wegen verpasster Anschlusszüge dauerte die Reise über 26 Stunden, eine Zwangsübernachtung in Wien war erforderlich.
Der Artikel stieß auf enormes Interesse: Zahlreiche Leserinnen und Leser berichteten der Redaktion über ihren Stress und Ärger, den sie mit der Bahn hatten. Daher berichten wir an dieser Stelle auch, wie das Rückerstattungsprozedere im Fall des BNN-Redakteurs ausging.
Denn Stress hatte offenbar auch die Deutsche Bahn. Üblicherweise sollte sie innerhalb von 14 Tagen Entschädigungen leisten. Mit Verweis auf hohes Aufkommen von Kunden, die auf ihren Fahrgastrechten pochten, wurde im konkreten Fall erst am 29. September eine Entschädigung bewilligt – beantragt wurde diese am 22. August.
„Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten“, heißt es in dem Schreiben. So wurden 50 Prozent der Rückfahrkarte erstattet, ebenso die Reservierungsgebühr.
Weil die Familie unverschuldet erst einen Tag später in Karlsruhe ankommen konnte, liefen am Parkplatz beim Hauptbahnhof auch höhere Gebühren für das dort abgestellte Auto auf. Eine Rückerstattung dieser Mehrkosten lehnte die Deutsche Bahn ab.
Besser hungern bei Bahn-Problemen?
Ein Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahn hatte beim Ausstellen von Hotel-Vouchers für die Zwangsübernachtung in Wien auch mitgeteilt, dass die Bahn im konkreten Fall Verpflegung erstatten müsse.
Die vierköpfige Familie aß daher – mit Verzicht auf Vor- und Nachspeise – in Wien für 65,90 Euro bei einem Schnellitaliener. Auch bei einer weiteren Bahnverspätung am Folgetag in München versorgte sie sich mittags bei einem Schnellimbiss im dortigen Hauptbahnhof für 15,80 Euro – günstiger als im Bordrestaurant.
Schließlich dauerte es bis zum Reiseende in Karlsruhe bis um 16.54 Uhr. Auch dazu heißt es vom „Servicecenter Fahrgastrechte“ der Deutschen Bahn in Frankfurt: „kein Anspruch“.