Ein 27 Jahre alter Mann soll für sieben Jahre ins Gefängnis: Dieses Strafmaß jedenfalls hat Staatsanwalt Alexander Diehl im Verfahren vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe beantragt. Verteidiger Lars Middendorf lobte zwar die Faktenaufzählung des Anklagevertreters, kommt aber zu einer anderen rechtlichen Bewertung und fordert für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Während der Staatsanwalt von Geiselnahme spricht, widerspricht der Verteidiger diesem Umstand.
Angeklagter trank mit anderen auf Peter-und-Paul in Bretten
Was ist Gegenstand des Verfahrens? Angeklagt war der Mann wegen besagter Geiselnahme, schwerer Körperverletzung und räuberischer Erpressung. In der Nacht des 3. Juli 2023 hielt der Angeklagte einen entfernten Bekannten nach dem Brettener Peter-und-Paul-Fest für zehn bis zwölf Stunden fest und bedrohte ihn massiv.
Zuvor hatten die beiden mit wechselnden Kumpanen auf dem Fest getrunken. Der Angeklagte nahm auch Drogen. Er ist seit seiner Jugend Konsument und abhängig von Alkohol und Cannabis sowie später von Amphetamin und Kokain.
Während er den Mann festhielt, fuhr der 27-Jährige im Raum Bretten/Eppingen mit dem Auto der Mutter des Geschädigten umher. Sie hielten unter anderem auf einem Brettener Sportplatz an. Als eine Polizeistreife vorbeikam, warf der Täter das Messer, mit dem er vorher sein Opfer bedroht hatte, aus dem Fenster.
Im Kontext der Tat standen auch mehrere schwere Hiebe. Das Opfer musste deshalb nach seiner Freilassung zur Behandlung ins Krankenhaus.
Täter bestahl Mann am Bruchsaler Bahnhof
Am 7. Juli 2023 erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Karlsruhe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Nachdem man den Täter gefunden hatte, konnte der Haftbefehl im August 2023 vollstreckt werden.
Eine weitere, nicht ganz so schwerwiegende Tat, war ebenso Gegenstand des Verfahrens. Am 4. Februar 2023 hatte der Angeklagte zusammen mit einem nach wie vor unbekannten Mittäter einem Mann am Bruchsaler Bahnhof 25 Euro geraubt und ihm kräftig auf die Schulter geschlagen.
Die Taten als solche stehen fest. Mittels einer von ihm formulierten Erklärung gestand der Mann durch seinen Anwalt diese Verbrechen am Beginn des dritten Verhandlungstags unumwunden ein und entschuldigte sich ein weiteres Mal bei seinen Opfern.
Dieser Tag war von einem umfangreichen Gutachten des forensischen Psychiaters Wolfram Schumacher-Wandersleb gekennzeichnet. Der Sachverständige analysierte über rund drei Stunden die Person des Angeklagten und berichtete von der Untersuchung dessen Psyche.
Es handle sich bei dem Mann bisher nicht um eine Psychose. Auch sei er kurz vor einer dissozialen Belastungsstörung. Beide Taten habe er unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss begangen.
Die Kammer unter Leitung des Vizepräsidenten des Landgerichts, Ulrich Bunk, verkündet das Urteil am Donnerstagvormittag.