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Adalbert Bangha leitet Wahlausschuss

Beisitzer und Stellvertreter bestimmt: Stadt Bretten stellt sich für die Kommunalwahl am 9. Juni auf

Bretten hat seinen Wahlausschuss für die Kommunalwahl gebildet und Adalbert Bangha zu dessen Leiter bestimmt. Am 9. Juni wird auch der neue Jugendgemeinderat der Großen Kreisstadt gewählt, das hat der Gemeinderat nun beschlossen.

Ein Mann kreuzt einen Wahlzettel der Briefwahl für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg an.
Der Brettener Gemeinderat hat Adalbert Bangha, früherer Bürgermeister von Ölbronn-Dürrn, zum Leiter des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl bestimmt. Foto: Sebastian Gollnow picture alliance/dpa

Es sind noch etwas mehr als vier Monate bis zur Kommunalwahl, doch der Urnengang am 9. Juni wirft seine Schatten voraus.

Während die Parteien damit beschäftigt sind, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden und ihre Listen aufzustellen, hat die Stadt Bretten nun die personellen Weichen für den Wahlsonntag gestellt.

Am 9. Juni wird in der Großen Kreisstadt zudem der Jugendgemeinderat (JGR) neu gewählt, dagegen wird die Wahl des Oberbürgermeisters an diesem Tag keinesfalls stattfinden.

Brettener Parteien und Fraktionen benennen Vertreter für den Wahlausschuss

Bei seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat der Melanchthonstadt einstimmig Adalbert Bangha, früherer langjähriger Bürgermeister von Ölbronn-Dürrn, zum Leiter des Gemeindewahlausschusses gewählt.

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, AfD) sowie die Fraktion „die aktiven“ und die Freie Wähler Vereinigung (FWV) sind jeweils mit zwei Vertretern im Wahlausschuss vertreten. Auch diese vorgeschlagenen Beisitzer und Stellvertreter wurden allesamt einstimmig gewählt.

Für die CDU gehören demnach Stadtrat Bernd Neuschl als Beisitzer und Stadtrat Ulrich Schick als sein Stellvertreter dem Gemeindewahlausschuss an. Daneben sind „die aktiven“ durch Norma Biermann (Beisitzerin) und Martina Stoll (Stellvertreterin) in dem Gremium vertreten.

Komplettiert wird der Gemeindewahlausschuss von Harald Jäger und Lennart Mansdörfer (Bündnis 90/Die Grünen), Heidemarie Leins und Bernd Diernberger (FWV), Renate Knauss und Rudger Vögele (SPD), Karin Gillardon und Alfred Wernert (FDP) sowie von Marion Klemm und Axel Quilitz (AfD).

„Wir müssen das so machen, das gibt uns das Kommunalwahlrecht einfach so vor“, erklärte Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler). „Kraft Gesetzes“, wie es offiziell heißt, hat in Bretten der OB eigentlich den Vorsitz des Wahlausschusses inne.

Da sich Wolff jedoch wieder für einen Sitz im Kreistag bewerben wird, darf er den Vorsitz nicht übernehmen. Gleiches gilt für Bürgermeister Michael Nöltner, der sich ebenfalls um ein Mandat für den Kreistag bewerben will.

Neuer Brettener Jugendgemeinderat wird ebenfalls am 9. Juni gewählt

Die zweite Wahl, die am Sonntag, 9. Juni, in Bretten über die Bühne geht, ist die Wahl des Jugendgemeinderats (JGR), das hat der Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen. Der aktuelle JGR wurde am 26. September 2021 gewählt, an diesem Tag fand damals die Bundestagswahl statt. Die Amtszeit des JGR beträgt drei Jahre, somit muss der neue JGR im Kalenderjahr 2024 gewählt werden.

Die Stadt Bretten hat die Möglichkeit, die Amtszeit der Jugendgemeinderäte entsprechend anzupassen und die JGR-Wahl mit einer anderen Wahl, die im Jahr 2024 durchgeführt wird, zusammenzulegen.

Es mache definitiv Sinn, dass man die Wahl des neuen Jugendgemeinderats und die Kommunalwahl auf denselben Tag lege, meint OB Wolff.

Schließlich dürfen 16-Jährige bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg schon seit 2014 wählen. Das könne dazu beitragen, dass sich auch die Wahlbeteiligung bei der JGR-Wahl erhöht, so der Verwaltungschef weiter, eine Garantie dafür sei das freilich aber nicht.

Das geht wegen der Gemeindeordnung nicht, es gibt hier Fristen, die vorgegeben sind.
Martin Wolff
Oberbürgermeister der Stadt Bretten

In diesem Zusammenhang stellte „aktiven“-Fraktionssprecher Jörg Biermann die „schüchterne Frage“, ob man am 9. Juni auch die OB-Wahl durchführen könne. „Das geht wegen der Gemeindeordnung nicht, es gibt hier Fristen, die vorgegeben sind“, entgegnete OB Wolff, der am 30. September sein Amt vorzeitig niederlegen wird.

Die Amtszeit seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin beginne folglich am 1. Oktober, erklärte Wolff. Da die OB-Wahl nicht früher als ein Vierteljahr vorher stattfinden dürfe, falle der 9. Juni als Wahltermin aus.

Allerdings soll der neue Brettener Oberbürgermeister oder die neue Brettener Oberbürgermeisterin auf jeden Fall noch vor der Sommerpause gewählt werden.

Als Wahltermin wird weiterhin der 7. Juli favorisiert, das genaue Datum und die exakte Ausschreibung müssen noch abgestimmt werden. Dann wäre vor der Sommerpause auch noch Zeit für einen möglichen zweiten Urnengang, falls dieser notwendig werden sollte.

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