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Kurioser Vorfall

Kind im Rucksack: Betrunkene Frau legt sich bei Hambrücken mit Polizei an

Zu einem folgenschweren Vorfall kam es am späten Sonntagabend zwischen Hambrücken und Forst. Der Transport eines zweijährigen Kindes war unkonventionell dabei.

Kontrolle: Im Kampf gegen Alkohol und Drogen am Steuer zeigt die Karlsruher Verkehrspolizei Präsenz. In der Nacht zum Samstag vor dem närrischen Höhepunkt nahmen die Beamten Autofahrer unter die Lupe.
Bei einer Polizeikontrolle kam es zu Auseinandersetzungen mit einer 45-jährigen, betrunkenen Frau. Eine Polizistin und die Frau selbst wurden dabei verletzt. Foto: Jörg Donecker

Gleich mehrere Zeugen haben sich am Sonntagabend bei der Polizei gemeldet. Sie besagten, dass eine offenbar betrunkene Frau mit dem Fahrrad auf der Landstraße 556 zwischen Hambrücken und Forst unterwegs sei. Dort trafen die Beamten die Frau gegen 21.50 Uhr schließlich zusammen mit einem Kleinkind an.

Kurios dabei: Ihr zweijähriges Kind transportierte die 45-Jährige im Rucksack, ohne Sicherung, wie die Polizei mitteilte. Die Beamten waren ausgerückt, um nach der Frau zu sehen.

Bei der Kontrolle kurz vor der Überführung der A5 wirkte die Mutter stark alkoholisiert, weshalb der Ehemann verständigt werden sollte, um das Kind in Obhut zu nehmen. So heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Betrunkene Mutter soll Polizistin ins Gesicht geschlagen haben

Die anscheinend uneinsichtige und unkooperative Frau nutzte daraufhin wohl einen kurzen Moment und wollte zu Fuß flüchten. Eine Polizistin habe versucht, die Mutter am Arm festzuhalten, woraufhin die 45-Jährige der Beamtin mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe.

Weitere Schläge der Betrunkenen gegen die Polizistin konnte diese abwehren, schildert die Polizei.

Alkoholtest ergab 1,2 Promille

Bei der Festnahme kam es zu leichten Verletzungen bei der Betrunkenen. Das Kind wurde nicht verletzt. Es sei später einem Verwandten übergeben worden. Der Alkoholtest ergab einen Wert von ungefähr 1,2 Promille.

Die Frau müsse sich unter anderem wegen tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Trunkenheit im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten.

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