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Abstände zu Wohnhäusern beachten

Plan sieht über 350 Hektar für Windkraftanlagen in Östringen vor

Der Gemeinderat Östringen beauftragt Bürgermeister Felix Geider, auf die Abstände zu Wohnbebauung zu achten. Ansonsten ist das Gremium mit dem Teilregionalplan einverstanden.

Windenergieanlagen
Laut einer Studie befindet sich Deutschland beim Umbau des Strommarktes nur im Mittelfeld. In Östringen sind nun über 350 Hektar für Windkraftanlagen vorgesehen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Der Gemeinderat Östringen hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit neuen Anlagen für Windkraft befasst. Grundlage war der Teilregionalplan Windenergie, dessen Entwurf eingesehen werden kann. Die Öffentlichkeit kann bis Freitag, 15. März, Stellungnahmen zum Planentwurf einreichen.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat darin 70 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie in der Region Mittlerer Oberrhein benannt. Zwei der 70 Vorranggebiete liegen auf der Gemarkungsfläche der Stadt Östringen. Zum einen handelt es sich um die Fläche WE_6 (Kraichtal, Gänsberg). Dessen südwestlicher Teilbereich liegt mit 10,75 Hektar, der nordöstliche Teilbereich mit zwölf Hektar auf der Gemarkung Odenheim.

Das größere Vorranggebiet ist WE_7 (Östringen Schindelberg) und umfasst 332,7 Hektar. Entgegen dem Flächennamen liegt der überwiegende Teil nicht am Schindelberg, sondern in anderen Gewannen. Es erstreckt sich in einer Entfernung von etwa 850 Metern vom östlichen Gebietsrand des Baugebietes Brüdersberg in den Gewannen Geißberg, Tiefes Gässel, Talsbach und nähert sich über Schellenberg an die Hohe Straße.

Gebiet zieht sich vom Brüdersberg über Geißberg, Talsbach und Giebel bis Weißenweg

Von dort aus zieht sich das Gebiet über den Silzrosenberg und Giebel nach Westen über die Gewanne Am Odenheimer Wald, Koppenheimer, Korridum über den Hirschsprung/Hintere Silz bis ins Gewann Weißenweg. Hier hält das überplante Areal einen Abstand von mindestens 1.000 Metern zu den Wohngebäuden in den Gebieten Weidenfeld und Breitwiese ein.

Insgesamt sieht der Entwurf des Teilregionalplans damit etwa 355,5 Hektar Vorrangflächen auf Östringer Gebiet vor, das entspricht 6,68 Prozent der Gemarkungsfläche.

Östringer Bürgermeister Felix Geider soll auf Abstände achten

In der Sitzung hat der Gemeinderat Bürgermeister Felix Geider (FWV) beauftragt, in der Stellungnahme der Stadt darauf hinzuwirken, dass bei der Fläche WE_7 der Abstand von 1.000 Meter vom Gebietsrand der Wohngebiete gelten soll sowie den gleichen Abstand auch für die Außengehöfte einzuhalten. Im Übrigen solle er dem Entwurf zustimmen.

Allseits begrüßt wurde der Vorschlag des Regionalverbands, auf der Gemarkung Östringen die ehemalige Deponie im Gewann „Hohe Birken“ als Standort für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auszuweisen. Die Stadt Östringen strebt dieses Vorhaben bereits seit Längerem an.

Photovoltaik ist auch weiterhin an anderen Stellen möglich

Bei dieser Planung handelt es sich, im Gegensatz zur Windenergieplanung, nicht um eine Ausschlussplanung. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind je nach Eignung weiterhin auch an anderen Stellen möglich.

Den Entwurf samt Anlagen gibt es im Internet: https://rvmo.raumordnung-online.de/verfahren/windenergie/public/detail. In Anlage 1 betreffen die Seiten 17 bis 22 das Gebiet der Stadt Östringen.

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