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Prozessauftakt

Brandstiftung und versuchter Totschlag: Angeklagter schweigt vor Baden-Badener Landgericht

Seit Dienstag muss sich ein 39-jähriger Russe vor Gericht verantworten, der zuletzt in Baden-Baden lebte. Die Vorwürfe haben es in sich.

Der Angeklagte sitzt vor Gericht zwischen Dolmetscherin und Verteidiger
Der Angeklagte, hier zwischen der Dolmetscherin und seinem Verteidiger, hat bisher alle Tatvorwürfe bestritten und beim Prozessauftakt äußerte er sich weder zu seiner Person noch zur Sache. Foto: Ralf-Joachim Kraft

Am Landgericht Baden-Baden hat am Dienstag der Prozess gegen einen 39-Jährigen begonnen. Der Mann muss sich wegen Androhung eines Verbrechens, versuchten Totschlags durch Brandstiftung und Sachbeschädigung verantworten.

Der Angeklagte, der die russische Staatsbürgerschaft besitzt, hat bisher alle Tatvorwürfe bestritten. Bei der Eröffnung des Prozesses vor dem Schwurgericht schwieg der Angeklagte. Sein Verteidiger Gerhard Bräuer erklärte zu Beginn, dass sein Mandant keine Angaben zur Person oder zur Sache machen werde. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 5. November 2023 in Untersuchungshaft und lebte zuletzt in Baden-Baden.

Angeklagter soll mehrere Gegenstände in Brand gesetzt haben

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, vertreten durch Oberstaatsanwalt Michael Leber, wirft dem Angeklagten vor, am 4. November 2023 gegen 23.20 Uhr vor der Haustür eines Reihenmittelhauses in der Straße „An der Sägemühle“ in Baden-Oos mehrere Gegenstände in Brand gesetzt zu haben. Er habe beabsichtigt, das gesamte Gebäude niederzubrennen und die beiden Bewohnerinnen, eine ebenfalls aus Russland stammende Mutter und ihre Tochter, zu töten.

Auf der Fußmatte vor der Eingangstür soll er Papier und Kartonage angezündet haben. Der Mutter hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft wenige Stunden zuvor zahlreiche WhatsApp-Nachrichten geschickt, in denen er gedroht habe, ihr Haus anzuzünden und sie zu verbrennen. Die Frau bemerkte den Rauch frühzeitig und konnte die Flammen schnell mit Wasser löschen.

39-Jähriger soll auch Reifen eines Autos zerstochen haben

Jedoch sei ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro entstanden, so Leber. Wenige Stunden später, gegen 1 Uhr morgens, sei der Angeklagte zurückgekehrt und habe zwei Reifen eines Autos zerstochen, das einer Freundin der Frau gehört. Die Polizei nahm den Mann wenig später in der Nähe des Tatorts fest.

Als erste Zeugin berichtete die geschädigte Reihenhausbewohnerin von ihrer langjährigen Bekanntschaft mit dem Angeklagten, die bis in ihre Kindheit in Russland zurückreicht. Obwohl sie zunächst getrennte Wege gingen, fanden sie in Deutschland wieder zusammen.

Verdächtiger und Opfer kennen sich seit Kindheitstagen

Der Angeklagte, seit 2022 in Deutschland, verbrachte zunächst einige Tage in ihrer Wohnung, bevor er eine Ferienwohnung in Baden-Baden mietete. Doch schon bald zog er wieder aus. Die Zeugin bot ihm vorübergehend Unterkunft in ihrem Zuhause an. Doch als sie feststellte, dass er sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht, begann sie zu zweifeln.

Trotzdem ließ sie den Angeklagten seit August bei sich wohnen. Die Frau betonte jedoch, dass zwischen ihnen keine intime Beziehung bestand. Die Zeugin berichtete, dass der Angeklagte nur unter der Bedingung bei ihr einziehen durfte, dass er keinen Alkohol konsumiert.

Diese Ansage machte sie, nachdem er einmal betrunken in ihr Schlafzimmer eingedrungen war, sich selbst mit einem Messer leicht verletzte und behauptete, er wolle sich umbringen. Für den Fall, dass so etwas noch einmal vorkommt, habe sie ihm angedroht, ihn aus der Wohnung zu werfen.

Ich werde das Haus anzünden und dich verbrennen.
Drohung des Angeklagten per WhatsApp
laut Aussage der Geschädigten

„Du kannst zufrieden sein, ich habe getrunken“, teilte er ihr Anfang November mit. Sie fuhr nach Hause, warf ihn raus, gab ihm jedoch Zeit, eine Bleibe zu finden. Der WhatsApp-Dialog, der daraufhin folgte, steigerte sich nach Aussage der Frau von „Ich habe keine Wohnung mehr“ bis „Ich werde das Haus anzünden und dich verbrennen“.

Die Aussagen interpretierte sie als die Worte eines zunehmend betrunkenen Mannes. Zu der Auffassung, dass er für den Brand verantwortlich war, gelangte sie, da sie eine Stunde vor dem Vorfall den Angeklagten an ihrer Tür sah. Auch nach dem Anschlag auf die Autoreifen habe sie ihn weglaufen sehen.

Die 42-jährige Freundin berichtete von ihrem Eintreffen am Tatort, nachdem sie vom Brand erfahren hatte. Sie wusste nach eigenen Angaben zwar, dass es den Mann gibt, nicht aber, dass dieser seinerzeit dort auch wohnte. „Die beiden waren nicht zusammen, hatten wohl aber ein Verhältnis, wie auch immer; ich habe nicht nachgefragt.“

Die beiden waren nicht zusammen, hatten wohl aber ein Verhältnis.
Freundin des Opfers
bei Aussage vor Gericht

LKA stellt drei Klappmesser sicher

Wie aus den Gutachten des Landeskriminalamts hervorging, kommt von den drei Klappmessern, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, eines als potenzielles Werkzeug für die Beschädigung der Autoreifen in Betracht. Bei der Untersuchung der Fußmatte kam das Kriminaltechnische Institut des LKA zu dem Ergebnis, dass keine Brandbeschleuniger eingesetzt wurden und der Brand auch ohne Ablöschen selbst erloschen wäre.

Die Rauchgase, die in die Wohnung gelangten, sorgten laut Gutachten für eine nur leichte Verrauchung und geringe Gesundheitsgefährdung. Ein Übergreifen des Feuers auf die Hauseingangstür und die Wohnung schlossen die Experten aus.

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