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Zehn Jahre Haft

Der geheime Mordprozess: Frau hat in Baden-Baden ihren Mann erstochen

Eine 54-Jährige hat im vergangenen Jahr ihren Mann in Baden-Baden erstochen. Dafür wurde sie zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mordprozess lief im Geheimen.

Nach der Tat im Mai hatten sich die Anwohner in der Weinbergstraße gegenüber dieser Redaktion sehr betroffen gezeigt.
Nach der Tat im Mai hatten sich die Anwohner in der Weinbergstraße gegenüber dieser Redaktion sehr betroffen gezeigt. Foto: Sarah Reith

Das furchtbare Geschehen in einem Mehrfamilienhaus in der Weinbergstraße in Baden-Baden, bei dem am 29. Mai 2022 eine Frau ihren Ehemann erstochen hat, beschäftigt auch nach dem im Dezember ergangenen Urteil des Schwurgerichts immer noch die Justiz. Nun wird sich wohl der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müssen.

Geschockt waren die Nachbarn und Anwohner, als am 29. Mai, ein Sonntagabend, plötzlich die Polizei vor einem der Häuser in der Weinbergstraße stand. Erst langsam wurde bekannt, was für ein schreckliches Geschehen sich dort abgespielt hatte. Polizei und Staatsanwaltschaft gaben damals bekannt, dass eine 54-jährige Frau im Haus verhaftet worden war unter dem Verdacht, ihren 56-jährigen Ehemann ermordet zu haben.

Der erwachsene Sohn des Paares hatte die Einsatzkräfte alarmiert und ihnen mitgeteilt, dass seine Mutter seinen Vater mit einem Messer in den Rücken gestochen habe. Vor Ort stellte sich dann heraus, dass der Vater nicht mehr wiederbelebt werden konnte. Der Sohn, das berichten mehrere Beobachter im Gespräch mit dieser Redaktion, habe an jenem Sonntag noch den gesamten Abend draußen vor der Haustür gesessen, während um ihn herum der Einsatz lief.

Der junge Mann habe wohl nicht mehr in die Wohnung gehen wollen, in der sich die schreckliche Tat ereignet hatte, vermuteten die Nachbarn. Völlig überraschend teilte die Baden-Badener Staatsanwaltschaft jetzt beim Jahrespressegespräch mit, dass bereits Ende des vergangenen Jahres über diesen Fall im Rahmen eines Mordprozesses verhandelt worden ist. Die Öffentlichkeit war damals nicht über den Beginn dieses Gerichtsverfahrens informiert worden.

Frau hielt Leichnam ihres Mannes für eine Puppe

Die Staatsanwaltschaft, so teilte Pressesprecher Michael Klose gestern mit, ging bei dem Prozess davon aus, dass die Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig war. Nach der Tat habe sie den Leichnam ihres Mannes für eine Puppe gehalten. Das Schwurgericht Baden-Baden, die Große Strafkammer des Landgerichts, verurteilte die Frau dann am 19. Dezember des vergangenen Jahres wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Bei der Strafzumessung wurde die verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt.

Das Gericht hat aber nicht zusätzlich eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dies war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden, weil sie davon ausging, so Klose, dass die Frau auch zukünftig für die Allgemeinheit als gefährlich anzusehen sei. Daher hat man nun Revision gegen das Urteil eingelegt.

Nachdem seit wenigen Tagen die Urteilsbegründung vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft nun einen Monat Zeit, ihren Revisionsantrag zu begründen. Wenn sie ihn aufrechterhält, dann gehen die ganzen Unterlagen an den Bundesgerichtshof, der eine Entscheidung treffen muss.

Mord in der Weinbergstraße in Baden-Baden: Anwohner zeigten sich betroffen

Nach der Tat im Mai hatten sich die Anwohner in der Weinbergstraße gegenüber dieser Redaktion sehr betroffen gezeigt. Nichts habe zuvor auf die drohende Eskalation hingedeutet, sagte eine Nachbarin. Die aus Deutschland stammende Familie, das berichteten auch weitere Anwohner, habe bereits seit vielen Jahren in der Straße in der Innenstadt gelebt.

Das Paar sei nett gewesen, schilderten mehrere Gesprächspartner – ganz besonders der Ehemann, der auch nach einem Herzinfarkt noch in einem Lebensmittelgeschäft gearbeitet haben soll. Die Familie habe bei Bedarf auch für andere Einkäufe mitgebracht oder ein Päckchen von der Post abgeholt. Der Sohn sei ebenfalls stets freundlich gewesen. Man habe das Paar nie streiten hören, betonte eine Anwohnerin weiter. „Das war Überraschung pur“, schilderte sie ihre eigene Reaktion auf das Verbrechen in der Familie.

Eine Nachbarin, die sich als „gut befreundet“ mit der Familie bezeichnete, drückte damals schon die Vermutung aus, dass die Frau eine psychische Erkrankung gehabt haben könnte. Ähnlich erklärte sich auch ein weiterer Nachbar die Tat.

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