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Geheimer Mordprozess

Baden-Badenerin ersticht Ehemann im Corona-Wahn: BGH hebt Urteil auf

Nach dem geheimen Mordprozess von Baden-Baden hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil aufgehoben. Die Frau hatte im Corona-Wahn ihren Mann erstochen.

Nach dem Mord in Baden-Baden hatten sich Anwohner in der Weinbergstraße sehr betroffen gezeigt.
Nach dem Mord in Baden-Baden hatten sich Anwohner in der Weinbergstraße sehr betroffen gezeigt. Foto: Sarah Reith

16 Monate nachdem sie ihren Ehemann in der Küche erstach, müssen die Folgen für eine Frau aus Baden-Baden neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte am Mittwoch in Karlsruhe sein Urteil zu dem Fall.

Dem Landgericht Baden-Baden zufolge hatte die Frau nach einer schweren Covid-19-Infektion im November 2021 die wahnhafte Überzeugung entwickelt, dass sie bald sterben müsse. (Az. 1 StR 225/23)

Frau entwickelt nach Corona-Erkrankung Wahn und ersticht ihren Mann in Baden-Baden

Corona hatte demnach bei ihr eine Lungenembolie verursacht, weswegen sie auf die Intensivstation musste und beatmet wurde. Ihr körperlicher Zustand besserte sich dann deutlich.

Sie sei aber psychisch krank geworden und unbeirrbar davon überzeugt gewesen, dass sie weiter schwer lungenkrank sei.

Mit ihrem Mann habe sie sich bis dahin gut verstanden, nun aber Feindseligkeit gegen ihn entwickelt, weil sie sich in ihrer Angst von ihm nicht ernst genommen gefühlt habe. Ende Mai 2022 habe sie ihn mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen. Der Mann starb.

Der erwachsene Sohn des Paares hatte zuvor die Einsatzkräfte alarmiert. Er soll sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung aufgehalten haben. Die Frau soll den Leichnam ihres Mannes nach der Tat für eine Puppe gehalten haben.

Das Landgericht verurteilte die Angeklagte im Dezember 2022 wegen Mordes zu zehn Jahren Haft. Die Öffentlichkeit war damals nicht über den Beginn dieses Gerichtsverfahrens informiert worden.

Das Landgericht ordnete nicht an, dass die Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden solle, da es nicht sicher feststellen konnte, dass sie sehr wahrscheinlich gefährlich für die Allgemeinheit ist. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH.

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Dieser hob das Urteil aus Baden-Baden nun auf. Die Erwägungen zur Gefährlichkeitsprognose seien lückenhaft, erklärte er. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts muss nun neu verhandeln und entscheiden, was mit der Angeklagten passieren soll.

Die Feststellungen zum Tatablauf ließ der BGH aber bestehen.

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