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Unterschiedliche Erfahrungen in Baden-Baden

Erneute Diskussion: Bühls Oberbürgermeister ist strikt gegen eine Baumschutzsatzung

In Bühl wird mal wieder über eine Baumschutzsatzung diskutiert. OB Hubert Schnurr ist strikt dagegen. In der Nachbarstadt Baden-Baden gibt es mit der dortigen Baumschutzsatzung positive und negative Erfahrungen.

Stadtgarten Bühl
Historischer Landschaftspark im Herzen der Stadt: Der Bühler Stadtgarten wird durch wertvollen alten Baumbestand geprägt. Foto: Ulrich Coenen

Alle Jahre wieder! Der Wunsch nach einer Baumschutzsatzung beschäftigt die Bühler Kommunalpolitik mit schöner Regelmäßigkeit seit über zwei Jahrzehnten und war bereits in der Amtszeit von Oberbürgermeister Gerhard Helbing (SPD) ein Thema.

Durchsetzen konnte sich diese Idee nie, obwohl es in der Nachbarstadt Baden-Baden eine solche Satzung seit vielen Jahren gibt. Die Mehrheit des Bühler Gemeinderates und die Stadtverwaltung standen einer solchen Verordnung immer skeptisch gegenüber.

Daran hat sich offensichtlich nichts geändert, nachdem Stadtrat Ludwig Löschner (GAL) das Thema in einer Gemeinderatssitzung unter dem Tagesordnungspunkt Berichte und Anfragen erneut angeschnitten hat.

Oberbürgermeister befürchtet Aufwand und Ärger

Oberbürgermeister Hubert Schnurr (FW) zeigte sich auf Anfrage dieser Redaktion von diesem Ansinnen nicht begeistert. „Ich kenne die Baumschutzsatzung aus meiner Karlsruher Zeit“, berichtet er. Bevor Schnurr in der ersten Hälfte der 1990er Jahre zunächst als Leiter des Bauamtes und dann als Technischer Beigeordneter nach Bühl wechselte, war er Stadtbaudirektor im Karlsruher Rathaus.

„Eine Baumschutzsatzung bedeutet einen riesigen Aufwand und ist vor allem mit gewaltigem Ärger mit den Bürgern verbunden“, erinnert er sich. „Die Kommune greift immerhin in das Privateigentum ein.“ Den damit verbundenen Arbeitsaufwand für die Stadtverwaltung Bühl hält Schnurr für völlig unverhältnismäßig. „Das ist nicht zu leisten“, meint er. Der OB weist darauf hin, dass die wertvollsten Bäume im Stadtgebiet als Naturdenkmale geschützt sind. Insgesamt sind es 14.

Damit kann ich ein bis zwei Fachkräfte beschäftigen.
OB Hubert Schnurr zur Baumschutzsatzung

„Die Baumschutzsatzung war in Bühl immer wieder mal ein Thema, bereits als ich hier in der Stadtverwaltung angefangen habe“, sagt Schnurr. Für ihn ist nachvollziehbar, dass eine solche Satzung nie erlassen wurde. Der Oberbürgermeister nennt Beispiele für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand. „Das spielt in jeden Bauantrag rein“, konstatiert er. „Wird ein Baum ohne Genehmigung abgesagt, droht ein aufwendiges Bußgeldverfahren mit Widerspruchsverfahren. Damit kann ich ein bis zwei Fachkräfte beschäftigen.“

In Baden-Baden gibt es eine Baumschutzsatzung

Schnurr will die von Löschner angeregte Baumschutzsatzung nicht auf die Tagesordnung einer der nächsten Gemeinderatssitzungen stellen. „Ich habe das nicht als formellen Antrag verstanden“, sagt er. Mit seiner Einschätzung im Hinblick auf den personellen Aufwand liegt Schnurr offensichtlich richtig. In der Nachbarstadt Baden-Baden gibt es seit den 1980er Jahren eine Baumschutzsatzung. Sie wurde zuletzt 2016 angepasst.

Der eine oder andere Fall landet letztendlich vor Gericht.
Rudolf-Karl Teichmann, Fachgebietsleiter Stadt Baden-Baden

„Wir haben für die Baumschutzsatzung eine volle Planstelle, die sich aktuell auf zwei halbe Stellen verteilt“, berichtet Rudolf-Karl Teichmann, Fachgebietsleiter Umwelt und Arbeitsschutz. Doch das reicht nicht. Für Urlaub und Krankheit müssen Vertretungen organisiert werden. Zusätzlich ist das städtische Gartenamt mit seinem Fachwissen eingebunden. „Bei Streitfällen benötigen wir weiteres Personal“, sagt Teichmann. „Der eine oder andere Fall landet letztendlich vor Gericht. Das macht dann richtig Arbeit.“

Alban Stolz Kapelle
Alter Baumbestand: Stadtbild und Klimaschutz sind Argumente für eine Baumschutzsatzung. Das Foto zeigt die Alban-Stolz-Kapelle auf dem Bühler Friedhof, die von großen Bäumen umgeben ist. Foto: Ulrich Coenen

Außerdem dürfe man, so Teichmann, das Denunziantentum mancher Bürger nicht unterschätzen. „Der eine beschwert sich, weil der Baum des Nachbarn ihm das Licht raubt oder die Blätter seine Regenrinne verstopfen“, sagt der Fachgebietsleiter. „Andere beschweren sich, dass ein schöner Baum in Nachbars Garten gefällt wurde, der ihn beim Blick aus dem Fenster immer erfreut hat.“

Klimaschutz als wichtiges Argument

Es gibt selbstverständlich auch positive Erfahrungen. Elke Gladitsch, Sachgebietsleiterin Naturschutz, berichtet, dass die Baumschutzsatzung ursprünglich erlassen wurde, um das Stadtbild der Kurstadt mit ihren schönen Villengärten und dem alten Baumbestand zu erhalten. „Inzwischen ist der Klimaschutz als wichtiges Argument hinzugekommen“, sagt sie.

Für alle Bäume mit einem Umfang von mehr als einem Meter (gemessen wird in der Höhe von einem Meter über dem Boden), die gefällt werden sollen, muss ein Antrag gestellt werden. „Dafür haben wir ein Formular vorbereitet“, erklärt Gladitsch. „Unsere Erfahrungen sind sehr gut. Es gibt wenige Verstöße und wir müssen nur selten Bußgelder verhängen. Die Fachfirmen, die Bäume im Auftrag der Eigentümer fällen, kennen unsere Satzung und halten sich daran.“

Und was ist, wenn Gefahr im Verzug ist? „Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, entscheiden wir auch auf Basis eines Fotos“, berichtet Gladtisch. „Das kann dann sehr schnell gehen.“

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