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Leintuchbestattungen sind nur bei entsprechenden religiösen Vorschriften erlaubt

Nur die AfD stimmt dagegen: Bühler Stadtfriedhof erhält muslimisches Gräberfeld

Der Bühler Stadtfriedhof erhält ein muslimisches Gräberfeld. In der Sitzung des Gemeinderates stimmte nur die AfD gegen die notwendige Änderung der Friedhofsatzung, die nun für Muslime Leintuchbestattungen ermöglicht.

Ein muslimisches Gräberfeld auf dem Münchner Waldfriedhof, aufgenommen am 24.10.2014 in München (Bayern). Auf diesem Friedhof entstand vor 50 Jahren bayernweit das erste muslimische Grabfeld. Foto: Peter Kneffel/dpa (zu dpa-KORR: "Muslimische Bestattungen in Bayern" vom 25.10.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Neue Friedhofsatzung: Ein muslimisches Gräberfeld soll auf dem Bühler Stadtfriedhof entstehen. >Das Foto zeigt ein muslimisches Gräberfeld auf dem Münchner Waldfriedhof. Foto: Peter Kneffel

Bei einer Gegenstimme der AfD hat der Bühler Gemeinderat eine Änderung der Bühler Friedhofsatzung beschlossen. Er macht damit den Weg für ein muslimisches Grabfeld auf dem Stadtfriedhof frei. Bedenken hatte lediglich Peter Schmidt, der einzige Vertreter der AfD im Kommunalparlament. „Das ist unser Land“, erklärte er.

Die Leintuchbestattung wurde bereits bei der letzten Neufassung der Friedhofsatzung 2015 im Gemeinderat diskutiert, zu einer Entscheidung kam es aber nicht. Nachdem im vergangenen Jahr die Alevitische Gemeinde Bühl und im August ebenfalls die Türkisch-Islamische Gemeinde Baden-Baden-Steinbach (Ditib) grundsätzlichen Bedarf angemeldet haben, wurde das Thema wieder aktuell. Oberbürgermeister Hubert Schnurr betonte, dass das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg die Leintuchbestattung (also ohne Sarg) grundsätzlich erlaube, wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Auf dem geplanten neuen Abschnitt auf dem Stadtfriedhof wird nun ein Grabfeld mit Ausrichtung in Richtung Mekka entstehen.

Kein „ewiges Ruherecht“ auf dem Bühler Friedhof

Das im Islam übliche „ewige Ruherecht“ kann laut Stadtverwaltung durch die gebührenpflichtige Verlängerung der Nutzungsrechte für die Gräber, die normalerweise zeitlich befristetet sind, ermöglicht werden. Die Verstorbenen sollen im Sarg bis zum Grab transportiert und erst dort entsprechend dem religiösen Ritus bestattet werden. „Das Verschließen des Grabes kann auf Wunsch ausnahmsweise durch Angehörige erfolgen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Einen Raum zur rituellen Leichenwaschung will die Stadt allerdings nicht einrichten. Dies müsse in den Räumlichkeiten der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder im Bestattungsinstitut stattfinden. Die Kosten für das neue Gräberfeld belaufen sich auf rund 15.000 Euro.

„Unsere muslimischen Mitbürger sollten die gleichen Rechte haben wie alle anderen“, argumentierte Margret Burget-Behm (CDU). „Das entspricht dem Grundgesetz.“ Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie empfahl sie allerdings eine Ergänzung der kommunalen Satzung. Dort müsse darauf hingewiesen werden, dass Leintuchbestattungen nur möglich sein können, wenn keine gesundheitlichen Gründe, beispielsweise durch Viren, dagegen sprechen.

Ich wäre glücklich, wenn das, was hier passiert auch im Land von Herrn Erdoğan möglich wäre.
Peter Hirn, Stadtrat (SPD)

Peter Hirn (SPD) wies darauf hin, dass die Religionsfreiheit in Deutschland vorbildlich sei. „Daran sollten sich andere Länder ein Beispiel nehmen“, meinte er. „Ich wäre glücklich, wenn das, was hier passiert, auch im Land von Herrn Erdoğan möglich wäre.“

„Das ist ein Zeichen, dass die Mitbürger muslimischen Glaubens sich integrieren wollen“, stellte Johannes Moosheimer (FW) fest. Der Stadtrat hatte bei der Ditib-Gemeinde in Steinbach recherchiert und dort erfahren, dass 90 Prozent der Gemeindemitglieder aktuell in der Türkei beerdigt werden. Moosheimer machte auf einen Unterschied zum islamischen Kulturkreis aufmerksam. „Die Gräber stehen bei uns nicht dauerhaft zur Verfügung. Die Liegezeit beträgt 25 Jahre. Das muss man den Leuten ausdrücklich sagen.“

Die Menschen arbeiten hier, sie wohnen hier und sie sollen hier auch bestattet werden.
Walter Seifermann, Stadtrat (GAL)

Lutz Jäckel (FDP) konstatierte: „Bestattungstourismus in die Türkei muss in der zweiten und dritten Generation der Zuwanderer nicht sein. Viele dieser Mitbürger haben längst einen deutschen Pass.“ „Die Menschen arbeiten hier, sie wohnen hier und sie sollen hier auch bestattet werden“, ergänzte Walter Seifermann (GAL).

Peter Schmidt (AfD) bestätigte die Bedeutung der Religionsfreiheit. Als ehemaliger Bibelforscher habe er dafür Verständnis. Schmidt forderte aber, dass eine Leintuchbestattung nicht nur für Muslime, sondern wahlweise auch für Christen möglich sein solle. „Die christliche Religion ist die Religion in unserem Land“, betonte er.

Lutz Jäckel wies die Forderung zurück. Das Verwaltungsrecht lasse eine Leintuchbestattung nur zu, wenn die Religion dies vorschreibe. Wenn die Re­li­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit keine Tuch­be­stat­tung vorsieht, be­stehe kein An­spruch. Dieses Urteil hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Karls­ru­he am 2. Januar 2020 ver­öf­fent­lich­t. Es folgte den Argumenten der Kläger, frühe Christen seien im Orient auch in Leintüchern beigesetzt worden, nicht.

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