Gefrorene Ziegenschädel sollten Reisende lieber nicht als Souvenir aus dem Urlaub mitbringen, durch die Kontrolle kommen sie damit laut Zoll an den Flughäfen nicht. Das teilte das Zollamt Karlsruhe am Freitag mit. Zum Beginn der Feriensaison rät der Zoll Urlaubern, sich vorher über Einfuhrregeln zu informieren.
„Im vergangenen Jahr hat das Hauptzollamt Karlsruhe gemeinsam mit dem Veterinäramt Rastatt am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden knapp eine Tonne tierischer Produkte sichergestellt, deren Einfuhr nach dem Tierseuchenrecht verboten war“, sagte eine Sprecherin des Zollamts.
Urlauber müssen mit hohem Bußgeld rechnen
Die Produkte, wie zum Beispiel zwei gefrorene Ziegenschädel aus Marokko, seien beschlagnahmt und vernichtet worden. Urlauber müssten in so einem Fall mit einem hohen Bußgeld und tierseuchenrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Insbesondere zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt ist es daher ratsam, generell auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten