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Betretungsverbot in der Laufer Mark

Spaziergänger müssen zum Schutz brütender Vögel künftig außen vor bleiben

Der Gemeinderat Lauf stimmt einem Besucherlenkungskonzept zu. Ein großes Problem für am Boden brütende Vögel sind freilaufende Hunde.

In der Laufer Mark bei Unzhurst wird das Regierungspräsidium aufgrund der hohen Besucherfrequenz ein Betretungsverbot während der Brutzeit von Kiebitz und Großem Brachvogel erlassen. 
In der Laufer Mark bei Unzhurst wird das Regierungspräsidium aufgrund der hohen Besucherfrequenz ein Betretungsverbot während der Brutzeit von Kiebitz und Großem Brachvogel erlassen.  Foto: Roland Spether

Die Laufer Mark ist Teil des Vogelschutzgebietes Acher-Niederung und damit ein wichtiger Lebensraum für die vom Aussterben bedrohten Vogelarten Großer Brachvogel und Kiebitz.

Bürgermeisterin Bettina Kist (parteilos) konnte in der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag Lena Zech vom Regierungspräsidium Karlsruhe und den Diplom-Biologen Martin Boschert vom Büro Bioplan in Bühl begrüßen, die auf die aktuelle Situation der beiden gefährdeten Vogelarten, auf die bisher erfolgreich umgesetzten Maßnahmen und weitere notwendige Vorhaben im Artenschutzprogramm Vögel eingingen.

Gemeinde fördert Lebensräume für bedrohte Tierarten

Die Gemeinde Lauf hat bislang schon über Ökokontomaßnahmen geeignete Lebensräume für die Arten hergestellt, über ein Interreg-Projekt wurden weitere wichtige Strukturen für den Schutz der Vögel geschaffen.

Nach einer Beurteilung der zuständigen Fachleute des Regierungspräsidiums und des Büros Bioplan würde aktuell die zunehmenden Freizeitaktivitäten sowie Spaziergänger mit Hunden einen wesentlichen Störungsfaktor dar, der künftig durch eine geeignete Besucherlenkung und entsprechende Informationen gerade während der Brutsaison vermieden werden muss.

Deshalb wurde von Martin Boschert in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden Lauf und Ottersweier ein Besucherlenkungskonzept entwickelt, eine Allgemeinverfügung soll nun das Betreten während der Brutzeit für Freizeitsportler und Erholungssuchende einschränken.

Ein großes Problem sind freilaufende Hunde und die zunehmende Frequenz von Freizeitsportlern und Spaziergängern, die auch in Bereich gehen, in denen die Vögel brüten. Von dem Betretungsverbot sind die Bereiche Jagd- und Landwirtschaft ausgeschlossen, vor Bodenarbeiten wie Mähen oder Pflügen muss wegen möglicher Standorte von Nestern oder dem Aufenthaltsort von Jungvögeln Rücksprache mit dem Regierungspräsidium gehalten werden.

Wie Lena Zech darlegte, soll das Betretungs- und Befahrungsverbot verbot in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Juli angeordnet und durch entsprechende Hinweisschilder für die dargelegten Zielgruppen und Informationstafeln kenntlich gemacht werden. Um perfekte Bedingungen für den Lebensraum von Kiebitz und Großem Brachvogel zu schaffen, müssten Störungen verhindert werden.

Die Anbringung von Schranken ist nicht vorgesehen

An die Anbringung von Schranken sei derzeit noch nicht gedacht. Wenn diese aber nötig würden, bekäme jeder Landwirt einen Schlüssel. Kosten für die Hinweis- und Informationsschilder entstehend der Gemeinde Lauf keine.

Die Allgemeinverfügung wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassen, das seit 2004 das landkreisübergreifende Projekt Artenschutzprogramm Vögel betreut.

Dass die bisherigen Artenschutzprogramme im Bereich der Acher-Niederung zum Schutz von Kiebitz und Großem Brachvogel sehr erfolgreich waren, zeigte Martin Boschert gerade auch anhand der Laufer Mark und der benachbarten Obersasbacher Mark auf.

Wir haben eine hohe Verantwortung, diese gefährdeten Vogelarten zu schützen.
Martin Boschert
Diplom-Biologe

„Wir haben eine hohe Verantwortung, diese gefährdeten Vogelarten zu schützen“, so Boschert mit Blick auf die 35 Brachvogel-Paare im Bereich zwischen Bühl und Rust. Denn hier und gerade auch auf den benachbarten großen Arealen von Obersasbach und Lauf wurde durch Extensivierung, Bodenmodellierung, Feuchtwiesen, Tümpel und andere ökologische Maßnahmen sehr gute Voraussetzungen für den benötigten Lebensraum der Vögel geschaffen.

Die bodenbrütenden Vogelarten hätten bestimmte, genetisch fixierten Ansprüche an ihren Lebensraum, der sich vor allem aus weiten, offenen Landschaften mit möglichst wenig Gehölz und ausreichend Feuchtbiotopen zur Nahrungssuche und Wasseraufnahme zusammensetze. Die in der Laufer Mark bislang umgesetzten Maßnahmen seien für die Ansiedlung von Kiebitz und Großer Brachvogel sehr gut geeignet.

Nester müssen gegen Füchse und Waschbären geschützt werden

Doch nun müssten gerade die Nester und die Brutzeit nicht nur gegen Füchse und Waschbären, sondern auch gegen eine zu hohe Besucherfrequenz geschützt werden.

Bei der Bürgerfragerunde wurden aus den Reihen der Zuhörer das Thema Windräder angesprochen. Dazu bemerkte Bürgermeisterin Bettina Kist, dass der Betreiber des Windrades auf der Hornisgrinde, Matthias Griebl, am 7. November in den Gemeinderat komme und das Projekt zur möglichen Errichtung einer Windenergieanlage auf Gemarkung Lauf vorstelle. Danach würde alles Weitere beraten. Eine Informationsveranstaltung zu den geplanten Windkraftanlagen im Höhengebiet in Kooperation mit dem E-Werk Mittelbaden gebe es am 12. Oktober um 18 Uhr im Bürgersaal in Achern.

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