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Merkmal der Heimtücke erfüllt

Tödliche Schüsse an Offenburger Schule: 15-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Nach den tödlichen Schüssen an einer Schule in Offenburg im November sind die Ermittlungen abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den 15-Jährigen mutmaßlichen Täter erhoben.

ARCHIV – 10.11.2023, Baden-Württemberg, Offenburg: Rund 200 trauernde Menschen stehen während einer stillen Gedenkveranstaltung rund um Blumen und Kerzen, die vor einer Schule liegen. Tags zuvor hatte in einer Offenburger Schule ein Schüler einen anderen Schüler erschossen, das Opfer erlag später seinen Verletzungen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Rund 200 trauernde Menschen stehen während einer stillen Gedenkveranstaltung rund um Blumen und Kerzen, die vor einer Schule liegen. Tags zuvor hatte in einer Offenburger Schule ein Schüler einen anderen Schüler erschossen, das Opfer erlag später seinen Verletzungen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Nach den tödlichen Schüssen an einer Schule in Offenburg im November hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den 15-jährigen mutmaßlichen Täter erhoben. Der Tatverdächtige soll einen gleichaltrigen Mitschüler erschossen haben, teilte die Anklagebehörde am Freitag in Offenburg mit. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen unter anderem Mord und versuchten Mord vor. Den Ermittlungen zufolge soll der 15-Jährige am 9. November vergangenen Jahres mit einer Pistole in seiner Schule in Offenburg auf seinen gleichaltrigen Mitschüler geschossen haben.

Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt

Das Opfer war wenig später im Krankenhaus gestorben. Die Waffe für die Tat stammte demnach aus dem Haushalt der Eltern des Tatverdächtigen. Zudem soll der Jugendliche versucht haben, im Klassenzimmer und danach im Treppenhaus der Schule einen Brandsatz zu zünden, was aber nicht gelungen sei. Der 15-Jährige sitzt seit der Tat im November in Untersuchungshaft. 

Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der getötete Schüler habe sich keines Angriffs versehen können, teilte die Behörde mit. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den 15-Jährigen muss laut Staatsanwaltschaft nun das Landgericht Offenburg entscheiden. Sollte die Hauptverhandlung angesetzt werden, würde der Fall vor einer Jugendkammer und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, so die Anklagebehörde. Im Falle einer Verurteilung droht dem 15-Jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. 

Nicht abgeschlossen sind hingegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Eltern des mutmaßlichen Täters. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz dauerten noch an, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein Abschluss sei bislang nicht absehbar. 

Gewalttaten an Schulen in Baden-Württemberg häufen sich zuletzt

In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder Gewalttaten an Schulen in Baden-Württemberg gegeben. Ende Januar hatte es einen tödlichen Messerangriff auf eine Schülerin in St. Leon-Rot im Rhein-Neckar-Kreis gegeben. Ein 18 Jahre alter Schüler desselben Gymnasiums steht unter Verdacht, das gleichaltrige Opfer mit einem Messer umgebracht zu haben. Stunden später wurde er in Niedersachsen festgenommen.

Am Dienstag sollen zwei junge Männer in einer Pforzheimer Schule zwei 17-Jährige mit Messerstichen schwer verletzt haben. Die beiden Schüler kamen nach dem Vorfall am Dienstagnachmittag ins Krankenhaus, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Die Tatverdächtigen im Alter von 18 und 19 Jahren seien nach kurzer Flucht festgenommen worden.

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