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Nach Karlsruhe, Baden-Baden und Rastatt

Ortenaukreis und Pforzheim: Nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte ab Sonntag

In Karlsruhe, Baden-Baden und im Landkreis Rastatt gibt es sie schon, ab Sonntag folgen auch Pforzheim und der Ortenaukreis: Ab Sonntag gilt auch hier für Ungeimpfte eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr.

Ein Stop-Piktogramm an einer Rolltreppe leuchtet am späten Abend nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Innenstadt. Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen verhängt die Region Hannover vom 01. bis zum 12. April nächtliche Ausgangssperren. +++ dpa-Bildfunk +++
Ausgangssperre: Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf sich im Ortenaukreis und in Pforzheim ab Sonntag zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nicht mehr außerhalb seiner Wohnung aufhalten. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Am Freitag und Samstag, 14. und 15 Januar, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Ortenaukreis und in Pforzheim den Wert von 500 überschritten. Das haben die beiden zuständigen Gesundheitsämter am Samstag mitgeteilt.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung gelten damit ab Sonntag, 16. Januar, Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind.

Sie dürfen dann zwischen 21 und 5 Uhr ihr Zuhause nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Die Beschränkungen werden wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz fünf Tage lang unter 500 liegt.

Es gibt Ausnahmen von der Ausgangssperre in Pforzheim und dem Ortenaukreis

Doch auch für Ungeimpfte oder nicht Genesene gibt es Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung – wenn „triftige Gründe“ vorliegen. Den Landesvorgaben zufolge bestehen die beispielsweise im Hinblick auf die Berufsausübung und den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Gassigehen mit dem Hund ist gestattet, der dringende Arztbesuch ebenso.

Erlaubt sind zudem Spaziergänge sowie körperliche Bewegung allein im Freien. Auch der Besuch von Gottesdiensten oder Gemeinderatssitzungen ist niemandem verwehrt. Befreit von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind, so das Landratsamt.

Wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 500 liegt, treten die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen ab dem Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft.

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