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Forderung der Baugenossenschaft

Ärger im Paradies: Müssen Eigentümer in Rastatt Gärten zurückbauen?

Der Schock sitzt: Müssen ehemalige Mieter der Baugenossenschaft (BG) Gartenstadt Rastatt, die im Jahr 2018 die von ihnen bewohnten Häuser gekauft haben, zum Teil beträchtliche Flächen ihrer Gärten zurückbauen?

Hans-Jörg Fröhle zeigt per Flatterband, wo sein Gartenparadies beim geforderten Rückbau enden würde. Alles rechts davon wäre weg.
Hans-Jörg Fröhle zeigt per Flatterband, wo sein Gartenparadies beim geforderten Rückbau enden würde. Alles rechts davon wäre weg. Foto: Daniel Melcher

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