Der PFC-Skandal in Mittelbaden: Eine Dokumentation
Wir befinden uns im Jahre fünf nach Bekanntwerden der regionalen PFC-Belastung. Ist das Wasser nun PFC-frei, die Böden unbelastet und wurden der/die Schuldige(n) zur Rechenschaft gezogen? Ist nun also alles wieder gut? Die Antwort: Ein klares Nein.
560 Hektar sind in Mittelbaden PFC-belastet. Die Pflanzen nehmen den Stoff in unterschiedlichem Maß auf.
Foto: Patricia Klatt
Der vorliegende Text ist eine aktualisierte Fassung der BNN-PFC-Dokumentation von 2016.
Im mittelbadischen PFC-Skandal geht es um die Verseuchung von mehr als 640 Hektar Ackerfläche, die vermutlich durch mit Papierschlämmen versetzten Kompost verursacht worden ist. Betroffen von den gesundheitsschädlichen Chemikalien-Rückständen sind vor allem Landwirte und die Wasserversorgung. (PFC steht als Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien). #
Vor fünf Jahren wurde die Belastung des Wassers durch PFC bekannt. Ist inzwischen alles wieder in Ordnung und geklärt? Die Antwort: Ein klares Nein.
Pfannen, in denen nichts anbrennt, Fast Food-Verpackungen, die nicht durchweichen, Outdoorjacken, die Wind und Wetter widerstehen oder auch Handys, deren Oberfläche nicht zerkratzt werden kann – all das sind Bequemlichkeiten, die unser Leben erleichtern sollen. Aber in all solchen Produkten sind sehr oft poly- oder perfluorierte Chemikalien (PFC) verarbeitet, die sich mittlerweile weltweit in der Umwelt nachweisen lassen. In den Flüssen, den Weltmeeren oder in der Tiefsee und sogar in Eisbären in Grönland wurden PFC gefunden. Es gibt mehr als 4730 verschiedene dieser künstlich hergestellten, sehr stabilen Verbindungen. Sie kommen in der Natur normalerweise nicht vor und sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie gleichzeitig wasser-, fett- und schmutzabweisend wirken. Wenn die poly- und perfluorierten Chemikalien einmal in der Umwelt sind, bleiben sie deswegen auch für sehr lange Zeit dort und gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier. Einige PFC stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Seit mehr als 50 Jahren werden jährlich mehrere tausend Tonnen dieser Chemikalien produziert. Mittlerweile lassen sich im Blut der Menschen weltweit PFC nachweisen.
Die (fast) perfekte Verwaltung eines Skandals
Es wird nicht saniert, weil es (noch) nicht möglich ist, der Skandal wird bearbeitet und verwaltet, das allerdings nicht schlecht und in den meisten Punkten wohl auch zufriedenstellend und ausreichend. Und auch der Anspruch, den Umweltminister Untersteller im Interview mit der BNN 2016 formulierte, ist nicht mehr als ein frommer Wunsch geblieben:
Die Verursacherfrage ist seit mehr als fünf Jahren aber immer noch der Gegenstand der Untersuchungen von Behörden und Justiz und somit nicht so einfach zu beantworten. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen den als Verursacher in Verdacht stehenden Komposthändler im Januar 2017 wegen fehlendem Vorsatzes und Verjährung jedenfalls ein, er muss sich allerdings auch noch verwaltungsrechtlich und zivilrechtlich verantworten, diese Verfahren dauern an.
Als die PFC-Belastung in Mittelbaden 2013 bekannt wurde, herrschte zunächst einmal eine Art „Schock-Management“ ohne eine länderübergreifende Einbeziehung von Fachleuten aus anderen Bundesländern, die sich schon sehr lange mit PFC beschäftigten. Das hat sich mittlerweile aber grundlegend geändert, wenn man das PFC-Problem auch nicht lösen kann. In der Region werden Böden systematisch untersucht, aktuell sind mehr als 560 Hektar mit PFC belastet.
Es wurden Anbauempfehlungen vom Regierungspräsidium in Karlsruhe ausgesprochen und ein Vorernte-Monitoring eingeführt, die Lebensmittel werden stichprobenartig untersucht und auch die Beregnung der Felder sollte angepasst sein. Ein Grundwassermodell zur Abschätzung der Verteilung der diversen PFC im Grundwasserstrom wurde von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) entwickelt. Gewerbegebiete, Baugebiete, alles wird gegebenenfalls auf PFC untersucht, das Problem der Deponierung des belasteten Bodens ist allerdings nicht zufriedenstellend gelöst. Auf hochbelasteten Flächen sind Photovoltaikanlagen angedacht.
Bund hat sich des Problems angenommen
Endlich hat sich nun auch der Bund des PFC-Problems angenommen und im September 2017 einen Bericht über die bekannten bundesweiten „PFC-Fakten“ in einzelnen ziBundesländern vorgestellt. Forschungsvorhaben wurden bundesweit ausgeschrieben, an verschiedenen Universitäten laufen bereits seit vielen Jahren „PFC-Projekte“ unterschiedlichster Art und auch einzelne Firmen sind auf der Suche nach Möglichkeiten der Sanierung der belasteten Böden.
Bundes- und europaweit sind einzelne PFC reglementiert oder verboten, weitere Einschränkungen sind in Vorbereitung. Es gibt neue Werte für PFC im Trinkwasser und für Grund- und Beregnungswasser, PFC werden im Klärschlamm, in der Düngemittel- und Bioabfallverordnung reglementiert. Momentan bearbeiten das Landratsamt Rastatt (LRA), das Regierungspräsidium Karlsruhe, die LUBW, das Technologiezentrum Wasser (TZW), das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg, das Landwirtschafts-, das Umwelt- und das Sozialministerium sowie das Landesgesundheitsamt die verschiedenen Aspekte der PFC-Belastung.
Eine Ressort-übergreifende Kontaktgruppe trifft sich regelmäßig, um sich auszutauschen und abzustimmen und im März 2017 wurde im Regierungspräsidium Karlsruhe die Stabsstelle PFC eingerichtet – die eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um den PFC-Skandal sein soll.
Unsere beiden Landkreise haben die zweifelhafte Ehre, Teil eines weiter reichenden Umwelt-Problems zu sein. Denn auch rund um Mannheim gibt es an die 200 Hektar PFC-belastete Flächen, hier zwar ohne Beteiligung des hiesigen Komposthändlers, aber dafür mit Papierschlammlieferungen der Papierfabriken dorthin. Und seit Anfang des Jahres weiß die Öffentlichkeit, dass auch nördlich von Karlsruhe sieben Flächen mit per- und polyfluorierten Chemikalien belastet sind, da hat der hiesige Komposthändler eine Dependance und auch dorthin lieferten Papierfabriken ihre Abfälle. „Dort wurde das Landratsamt Karlsruhe tätig, nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe darum gebeten hatte, weitere Flächen zu untersuchen. Anlass hierzu gab die Gesamtschau auf die Ergebnisse des Gerichtsverfahrens, die nahe legte, dass weitere Flächen betroffen sein könnten“, erklärte die Stabsstelle PFC in allerschönstem Beamtendeutsch, fügte dann aber beruhigend hinzu, dass „die festgestellten PFC-Werte im Landkreis Karlsruhe deutlich geringer als im Raum Baden-Baden/ Rastatt und Mannheim sind. In sieben Fällen wurden PFC-Werte mit geringen Überschreitungen des vorgegebenen Warnschwellenwertes festgestellt.
Belastete und unbelastete Flächen liegen vielfach direkt nebeneinander. Foto: Klatt Ende März 2018 wurden die ergänzenden Untersuchungen von diesen Verdachtsflächen abgeschlossen. Die Laborergebnisse geben keinen Anlass zur Besorgnis. Grundwasseruntersuchungen im Umfeld der Verdachtsflächen haben keinen PFC-Befund ergeben“. Glück scheint auch der angrenzende Landkreis Rhein-Neckar zu haben. Da das besagte Kompostwerk an der Landkreisgrenze liegt, schrieb das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis im März 2018 70 Landwirte im Rhein-Neckar-Kreis an, die ihren Betrieb und ihre Felder in einem Radius von etwa 10 km zur Kreisgrenze Landkreis Karlsruhe haben, um zu erfragen, ob diese Landwirte Kompost vom besagten Kompostwerk in Oberhausen-Rheinhausen (Landkreis Karlsruhe) abgenommen hatten. Alle landwirtschaftlichen Betriebe haben sich zurückgemeldet, mit dem Ergebnis, dass „67 Landwirte bisher noch nie Kompost auf ihren Feldern ausgebracht haben, zwei Landwirte Kompost von anderen Kompostwerken bezogen und auf ihren Flächen ausgebracht haben und nur ein Landwirt vom besagten Kompostwerk Kompost abgenommen und ausgebracht hat“, so Silke Hartmann, Amsleiterin im Büro des Landrats des dortigen Landratsamtes. Das sei aber erstmals 2015 erfolgt, deswegen beabsichtige das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz aktuell auch nicht, auf diesen Feldern Bodenproben zu entnehmen.
Die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in den PFC-Gebieten hatte von Beginn an eine hohe Priorität. „Es geht um landwirtschaftliche Existenzen“, so betonte die Regierungspräsidentin Nicolette Kressl nicht nur bei einer der öffentlichen Informationsveranstaltungen. Dem wird sicher niemand widersprechen wollen, aber nach fünf Jahren PFC auf den Äckern, nach Vorernte-Monitoring (VEM) und Anbauempfehlungen, nach Beurteilungswerten und Geringfügigkeits-Schwellenwerten bleibt so mancher Verbraucher trotzdem ratlos und mit einem leichten Gefühl des Unbehagens zurück. Denn der Datenschutz verhindert gleichzeitig die Transparenz bei der PFC-Belastung, Unbeteiligte erfahren weder, welcher Landwirt den Papierschlamm-Kompost aufbringen ließ noch welche Flächen überhaupt betroffen sind. Man hat also keine andere Möglichkeit, als den Behörden quasi blind zu vertrauen.
2015 legte der damalige Verbraucherschutzminister Alexander Bonde Beurteilungswerte für PFC in Feldfrüchten fest, die nicht überschritten werden durften, was im Vorernte-Monitoring (VEM) überprüft wurde und wird. Die Situation ist unbefriedigend, aber „dieses Vorgehen erscheint geeignet, um über die Vermarktungsfähigkeit der Produkte standortkonkret und realistisch entscheiden zu können“, unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUB) in seinem aktuellen PFC-Bericht das hiesige Vorgehen (s.link). Allerdings seien solche Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen Managementansätze und würden keine nachhaltige Problemlösung darstellen, schränkt das BMUB ein.
So wenig man früher also über die Aufbringung von Papierschlamm-Kompost auf die Felder wusste, desto unerbittlicher schaut man den Bauern heute bei allem auf die Finger. „Die Landwirte können sich dem nicht entziehen, sobald sie von PFC- belastetem Boden betroffen sind, finden sie sich im VEM des Landes wieder“, so Reiner Söhlmann von der PFC-Geschäftsstelle im LRA. In diesem Jahr sind es 46 Landwirte, im Jahr davor waren es an die 90. Das VEM wird eingerahmt von den Anbauempfehlungen für PFC-Äcker, die sich aufgrund der fortlaufenden Untersuchungsergebnisse heraus kristallisierten und die von Jahr zu Jahr detaillierter wurden. Heute weiß man beispielsweise, dass Spargel oder Winterweizen oder auch Soja auf stärker belasteten Flächen nicht angebaut werden sollten. Beim Vergleich der öffentlich einsehbaren Untersuchungsergebnisse des VEM von 2015-2018 fanden sich allerdings immer auch Parzellen mit PFC-belastetem Winterweizen, was ja nicht sein dürfte, wenn man die Anbauempfehlungen beachten würde? PFC-Erdbeeren hingegen fanden die Behörden nur im Jahr 2015, danach hatten die Landwirte den Anbau offensichtlich angepasst.
Die Ergebnisse des VEM werden auf der Homepage der Stabsstelle veröffentlicht – diejenigen aus diesem Jahr waren allerdings anders als erwartet. Denn es zeigte sich, dass der ungewöhnliche Witterungsverlauf im Frühjahr mit sehr viel Niederschlag und frühzeitig höheren Temperaturen offenbar das Wachstumsverhalten der Pflanzen und damit auch die Aufnahme von PFC-Verbindungen stark beeinflusst hat. Im Getreide wurden zum Beispiel bei bisher knapp 130 untersuchten Proben in gut einem Drittel PFC-Gehalte unterhalb der Beurteilungswerte gemessen, bei sieben Proben wurden die Beurteilungswerte für Lebensmittel überschritten. Diese Erzeugnisse können als Lebensmittel nicht vermarktet werden. Das heißt aber wohl nichts anderes, als dass dieses Getreide mit unbelastetem als Futtermittel vermischt wurde? Was geltendem Futtermittelrecht nicht widerspricht?
Auch beim Spargel hatte man sich wohl zu früh gefreut. Denn nach positiven Funden in den Jahren 2015 und 2016 war im darauffolgenden Jahr der Spargel zwar PFC-frei. Aber in diesem Jahr waren völlig unerwartet drei Parzellen wieder belastet, dieser Spargel wurde untergepflügt und kam nicht in den Handel. Es kann hier nur spekuliert werden, ob sich auf diesen Äckern die PFC-Vorläufer-Verbindungen zu den PFC-Molekülen abgebaut haben und so von den Spargelpflanzen werden konnten?
Bewirtschaftungs- und Minimierungskonzepte
Die Behörden laden die Landwirte zu regelmäßigen Treffen zur weiteren Abstimmung ein, das letzte war Anfang Juli in Rastatt. Dort sei die Erstellung eines individuellen Bewirtschaftungs- und Minimierungskonzepts (BeMiKo) für die betroffenen Betriebe besprochen worden, so Katja Hepp von der Stabsstelle PFC auf Anfrage der BNN, „hierbei sollen die bislang gesammelten Erkenntnisse mit jedem einzelnen Betrieb erörtert und auf seine spezielle Situation angewendet werden“. Das habe zum Ziel, Fruchtfolgen planen zu können, welche den Anbau riskanter Kulturen auf Böden mit PFC-Gehalten vermeiden sollten. „Die ersten konkreten Beispiele zeigen, dass eine äußerst komplexe Planung zu leisten ist, welche aber eine Minimierung des Risikos bewirkt“, so Hepp. Diese Herangehensweise schützt die Landwirte vor Verlusten und die Verbraucher vor PFC in Lebensmitteln, da PFC-belastete Feldfrüchte eben nicht in den Verkauf gelangen dürfen.
Die ganzen Bemühungen und Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Landwirtschaft funktionieren im Großen und Ganzen zufriedenstellend. Man muss allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass es offenbar einige Landwirte gibt, die sich nicht an die Anbauempfehlungen halten wie die Funde von PFC-belastetem Winterweizen nahelegen. Diese „schwarzen Schafe“ müssen nun die Kosten für das PFC-Untersuchungen selber tragen und die Behörden entscheiden über die weitere Verwendung solcher Feldfrüchte. In einem Interview mit den BNN betonte die Regierungspräsidentin Nicolette Kressl, sie habe nicht den Eindruck, dass es pauschal zutreffen würde, dass die Landwirte die Bemühungen der Behörden bewusst und eigennützig unterlaufen würden. In Einzelfällen sei aber tatsächlich eine sehr intensive und nachhaltige Beratung erforderlich gewesen, um das gewünschte Verhalten zu erzielen, so Kressl. Sie halte das aber für sinnvoller, als mit rechtlichen Sanktionen zu arbeiten, insbesondere auch deshalb, weil zum Teil derzeit noch dazu notwendige Rechtsgrundlagen fehlen würden, so sei es eben nicht möglich, den Anbau bestimmter Pflanzen zu verbieten, bedauert Kressl. Nicht alle PFC-Äcker bekannt Eine weitere Schwachstelle des Ganzen liegt darin, dass wohl immer noch nicht alle PFC-Äcker bekannt sind, zum Teil wissen es die Landwirte tatsächlich nicht mehr, zum Teil schweigt man wohl auch einfach. Die Behörden müssen Detektivarbeit leisten und aufgrund der Fließrichtung des PFC-belasteten Wassers Rückschlüsse auf die PFC-Äcker ziehen, von denen die Chemikalien ins Grundwasser gelangt sein müssen. Erst kürzlich wurden auf diesem Wege Flächen in Ottersweier am südlichen Zipfel des Landkreises Rastatt gefunden, die Gemeinde wähnte sich bis dahin PFC-frei. Ein Trugschluss, wie sich leider herausstellte. Auch Reiner Söhlmann von der PFC-Geschäftsstelle im Landratsamt Rastatt wagt keine Prognosen bezüglich noch unentdeckter Flächen. Vor zwei Jahren habe er noch die Hoffnung gehabt, dass man die allermeisten Flächen erfasst haben würde, so Söhlmann, muss aber heute zugeben, dass „wir vermutlich noch nicht am Ende sind und wir werden auch dieses Jahr weitere Verdachtsflächen untersuchen“. Diese unerkannten landwirtschaftlichen Flächen, deren PFC-belastete Feldfrüchte ja dann über einen unbekannten Zeitraum in den Handel/ins Tierfutter gekommen sind, führen zu der eigentlich absurden Situation, dass man sagen müsste: Kaufen Sie die Produkte, die auf den bekannten PFC-Flächen gewachsen sind, denn die werden wenigstens kontrolliert und belastete Sachen kommen nicht in den Handel, auch die Direktvermarkter werden kontrolliert. „Unabhängig vom Vorerntemonitoring gibt es ja noch die Lebensmittelüberwachung, so dass durchaus gewährleistet ist, dass die Lebensmittel sicher sind“, gibt dazu Reiner Söhlmann zu bedenken. PFC-Vorläufersubstanzen auf den Äckern Eine weitere Schwachstelle liegt eindeutig darin, dass auf den Äckern in Mittelbaden eine unbekannte Menge an PFC-Vorläufersubstanzen liegen, aus denen sich in einem, ebenfalls unbekannten Zeitraum wieder meßbare PFC bilden, die dann wieder von den Pflanzen aufgenommen werden können oder ins Grundwasser gelangen. Über den zeitlichen Verlauf des Abbaus weiß man aber nichts, ebensowenig darüber, ob und vor allem wann sich dadurch ein vermeintlich schwach belasteter Acker nicht auf einmal wieder in einen stark belasteten verwandeln kann? Nach Forschungsergebnissen des TZW muss man jedenfalls davon ausgehen, dass zwischen den einzelnen PFC, die man bestimmen kann und dem Gesamt-Fluorgehalt im Boden eine große Erklärungslücke besteht und der gesamte PFC-Gehalt im Boden demnach noch viel höher ist als gedacht. Als praktische Konsequenz aus den ganzen Unbekannten bleibt dann auch nur die Erkenntnis, dass das VEM bei allen Schwachpunkten für längere Zeit unverzichtbar und wohl auch alternativlos sein wird, da man keine zuverlässigen Aussagen über der PFC-Gehalt im Boden treffen kann. Das zeigt sich möglicherweise ja auch schon in diesem Jahr, als unerwarteterweise eben wieder PFC in Spargel auftauchte. Hätte man kein VEM mehr durchgeführt, wäre dieser PFC-Spargel in den Handel gekommen. Da er aber im VEM entdeckt wurde, wurde er vernichtet.
Wieso darf PFC-belastetes Getreide mit unbelastetem vermischt und dann als Futtermittel für Tiere verwendet werden? Nach der nationalen Futtermittelverordnung ist das Vermischen von Futtermitteln zu Verdünnungszwecken dann verboten, wenn in diesem Futtermittel ein „unerwünschter Stoff“ einen festgelegten Höchstgehalt überschreitet. „PFC sind bisher als noch recht junge Stoffgruppe, zu der zudem nur unzureichende Kenntnisse zum Transfer und zur Anreicherung bezogen auf die verschiedenen Tierarten vorliegen, nicht erfasst. Sie fallen deshalb nicht unter diese Regelung“ so das MLR auf Anfrage. Vermischtes Futtergetreide, das die entsprechenden Vorgaben erfüllt, darf verfüttert werden“, bestätigt auch Stabsstelle. Diese Tatsache führt die ganzen Bemühungen zur Verbrauchersicherheit ad absurdum, weil die PFC auf diesem Wege ja über die Tiere doch wieder in die Nahrungskette gelangen. „Hühnerhalter werden von der amtlichen Lebensmittelüberwachung risikoorientiert beprobt, das heißt, sobald im jeweiligen Betrieb ein Verdacht über eine PFC Belastung (Futtermittel, Tränkewasser, Boden) vorliegt, werden Eierproben zur Untersuchung auf PFC entnommen. Stichprobenartig werden auch unauffällige Betriebe beprobt und die Eier auf PFC untersucht“, so die Stabsstelle. Da auch Gras die diversen PFC in hohem Maße einlagert, werden Produkte von Tieren, die mit Futtermitteln von entsprechendem Grünland gefüttert wurden, ebenfalls untersucht. In den letzten drei Jahren seien insgesamt sieben Milchproben auf PFC untersucht worden, es war in keiner Probe nachweisbar, so die Stabsstelle. Von insgesamt 12 Proben Rinderleber – es werden nur relativ wenige Rinder im Gebiet gehalten und geschlachtet – seien hingegen in acht Proben langkettige PFC nachweisbar gewesen. Das entspricht aber fast 70 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass „keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirkungen kurzkettiger PFC in den Tierarten Schwein, Rind und Huhn vorliegen, deshalb wird ein sehr niedriger Wert angestrebt, damit der Weizen überhaupt als Bestandteil einer Futtermischung verwendet werden kann“, so das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR).
Inzwischen bestehe zwar beim Anbau bestimmter Kulturen auf bestimmten Flächen ein hinreichender Verdacht, dass diese weder als Lebensmittel noch als Futtermittel sicher in Verkehr gebracht werden können, räumt das Ministerium ein. Aber bis zum Gegenbeweis gilt nach wie vor, dass Futtergetreide, das die Vorgaben erfüllt, verfüttert werden darf und diesbezüglich auch keine besondere Kennzeichnungspflicht hat. Es ist demnach also auch den Landwirten nicht möglich zu erkennen, ob ihr Futtermittel, das sie kaufen, zum Beispiel „PFC-Weizen“ enthält. Hinsichtlich der Vermarktung des Weizens bestehe weder eine Anzeigepflicht der Landwirte, noch eine Kontrollpflicht der Verwaltung. Die Vermarktung erfolge individuell aufgrund marktwirtschaftlicher Mechanismen und Regelungen, bestätigt die Stabsstelle auf Anfrage der BNN.
Zum ersten Mal fand die amtliche Lebensmittelüberwachung in diesem Jahr auch deutliche PFC-Gehalte in Honigproben aus dem Mannheimer Raum, die gesamte Ware wurde aus dem Verkehr genommen. Gefunden wurden dort hauptsächlich der kurzkettige Vertreter Perfluorpentansäure (PFPeA), der bei Honigproben von zwei Imkern deutlich überschritten wurde. (PFBA: 0,01 mg/kg, PFPeA: 0,058-0,065 mg/kg und PFHxA: 0,04-0,04 mg/kg). Im Raum Rastatt / Baden-Baden wurde noch kein belasteter Honig gefunden, trotzdem sind die hiesigen Imker natürlich alarmiert. Honigproben aus der gesamten Region werden gegenwärtig untersucht und man forscht fieberhaft nach den Ursachen. Nehmen die Pollen der Pflanzen die PFC doch auf? Die Analytik auf PFC in Honigproben ist nach Auskunft von Experten „alles andere als trivial“, und man muss nun eben versuchen herauszufinden, von welchen Pflanzen die Bienen gesammelt haben, dafür bräuchte man den Flugradius der Bienen und die Anpflanzungen der darin infrage kommenden Felder. Verdächtige wären ja möglicherweise die Durchwachsende Silphie, die bevorzugt auf stark belasteten Flächen zur Phytosanierung angebaut werden soll? Auf Anfrage hieß es dazu allerdings aus der Stabsstelle, „die Durchwachsene Silphie spielt derzeit weder im Raum Rastatt/Baden-Baden noch Mannheim ein größere Rolle und ist deshalb eher nachrangig. Mit dem Honig haben die Behörden ein weiteres Problem auf der langen Liste ungelöster PFC-Fragen.
PFC-Wasser fließt in die Beregnungsbrunnen der Landwirte, auch jene sind deswegen betroffen, die keinen Papierschlamm-Kompost aufbringen ließen und nun trotzdem ihren Anbau und ihre Beregnung anpassen müssen. Dafür gibt es komplexe Kontrollszenarien. Zum einen werden „die Brunnen, die im jeweiligen Jahr für die Bewässerung vorgesehen sind, am Jahresanfang auf PFC untersucht. Brunnen, bei denen die Quotientensumme (QS, Näheres siehe link) von 1 überschritten wird, dürfen nur eingeschränkt zur Beregnung verwendet werden“, bestätigte die Stabsstelle PFC. Das werde über eine freiwillige Vereinbarung geregelt. Bisher halten sich alle betroffenen Bewirtschafter an die freiwilligen Vereinbarungen. Die untere Umweltbehörde behält sich bei Nicht-Einhaltung der genannten Voraussetzungen beziehungsweise bei sonstigen geänderten Sachverhalten eine förmliche Anordnung im Sinne des Boden- und Wasserschutzes vor.
Beregnungsmenge muss dokumentiert werden
Der genaue Ablauf der Kontrollen erscheint für Unbeteiligte aufwändig zu sein, denn die Beregnungsmenge und der Zeitpunkt der Beregnung müssen dokumentiert werden. Wie das im betrieblichen Ablauf genau geschehen kann, ist für Außenstehende ebenfalls schwer nachvollziehbar. Auf jeden Fall überprüft das Landwirtschaftsamt die Einhaltung der Vorgaben, insbesondere die Dokumentation der Beregnungsgaben in Beregnungstagebüchern, die die Landwirte anlegen müssen. Zusätzlich werden während der Anbausaison Stichproben durchgeführt. Die Beregnungstagebücher werden am Ende der Beregnungssaison von allen betroffenen Bewirtschaftern vorgelegt. Auf dieser Basis wird ein Bericht erstellt und Beanstandungen werden gegebenenfalls an die zuständige Wasser- und Bodenschutzbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus wird regelmäßig während der Saison kontrolliert, dass keine Brunnen ohne vorherige Wasseruntersuchung genutzt werden. „Im Projektzeitraum wurden keine Beanstandungen festgestellt. Die Vorgaben zur Beregnung wurden eingehalten“, so die Stabsstelle PFC auf Anfrage der BNN.
Die wichtigsten Themen: Sanierung und Beregnungswasser
„Die Landwirte“ ergreifen diese Gegenmaßnahme, „die Landwirte“ haben jene Einbußen, „die Landwirte“ machen dies und das. Der Datenschutz steht im Vordergrund und man unterscheidet in der Öffentlichkeit lediglich zwischen den 30 Bauern, die den Papierschlammkompost aufbringen ließen und jenen, die über das PFC-belastete Beregnungswasser betroffen, aber keine Verursacher sind. Informationen dazu, was „die Landwirte“ machen und tun, erhält die Öffentlichkeit in der Regel über das Landwirtschaftsamt und den Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband. Es gibt nur wenige Betroffene, die selber etwas dazu sagen wollen. „Die Bevölkerung geht mit diesem Thema sehr kritisch um, unsere Kunden selbstverständlich auch, wobei die Großzahl uns auch in diesem Thema vertraut, da sie uns kennen und dadurch eine jahrelange Bindung besteht“, so ein Landwirt gegenüber der BNN.
Das meinen die Landwirte (anonym):
- Es herrscht auch unter den Landwirten das große Schweigen zu PFC, auch diejenigen, die belastetes Beregnungswasser haben, versuchen es „unter dem Deckel zu halten“.
- Unterstützt werden wir im Moment nur durch das Vorerntemonitoring des Landwirtschaftsamts.
- Das Risiko des konventionellen Anbaus, Geldgier und mangelnde Vorschriften und Kontrollen der Behörden, führte zu einer Ackerboden- und Grundwasser-Belastung. Im Bioanbau hingegen sind Klärschlamm und Papierschlamm von Anbeginn verboten.
- Gut gelaufen ist, dass die Behörden nach einiger Zeit die Problematik erfasst haben. Sie haben das Vorerntemonitoring zum Schutz der Verbraucher, aber auch der Landwirte eingeführt.
- Nicht gut ist, dass die Umsetzung der Hilfsmaßnahmen für einzelne Betriebe sehr schwierig anläuft und auf die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe nicht angepasst wird.
- Wenn die Behörden Teile der Gelder des Vorernte-Monitorings stattdessen in neue Wasserleitungen hin zu den belasteten Beregnungsbrunnen der Felder investiert hätten, wären diese Äcker heute PFC-frei.
- Kosten für Analysen, Stadtwasser zur Beregnung, zuletzt auch Ernteausfälle – konkret bleiben wir auf hohen Kosten sitzen.
- Dieses „PFC-Problem“ verwaltet das Landratsamt mit Mühen. Die Kommunen sind finanziell überfordert, wenn es darum geht Trinkwasserleitungen zu Aussiedlerhöfe zu verlegen.
- Unbeteiligte, unschuldige Bauern, die PFC im Grundwasser zur Bewässerung ihrer Felder verwendeten, bevor das Problem bekannt war, werden mit Ihren Problemen von der Landesregierung allein gelassen.
- Härtefälle werden ignoriert, die Region wird abgehängt, denn mit schmutzigen PFC-Problemen läßt sich keine politische Karriere befördern.
- Es wird sich, wenn überhaupt, nur sehr träge etwas ändern, da die Politik handeln muss. Die zwei wichtigsten Themen meiner Meinung nach, sind Sanierung und Beregnungswasser.
- Ich gehe davon aus, dass die Bürger bei der nächsten Wahl Denkzettel verteilen werden.
- Es interessieren sich nur die dafür, die auch betroffen sind, die anderen Landwirte sind gechillt.
- Die Behörden kontrollieren jetzt alles, auch bei Unbetroffenen, ob PFC im Grundwasser ist.
- Auch das Kaufverhalten der Landwirte untereinander hat sich geändert, es herrscht ein gesundes Misstrauen.
- Ich beregne meine Pflanzen lieber nicht, wenn ich es vermeiden kann.
- Ist das Geld für die Untersuchungen etwa limitiert? Oder werden nur Risikopflanzen untersucht?
- Verbraucher sollten sehr vorsichtig sein.
- Landwirte, die verseuchte Felder haben, sind die Deppen und die Verursacher bekommen keine Strafen.
Nicht nur die Landwirte, sondern die ganze Region ist vom PFC-Wasser betroffen. Durch ein engmaschiges Netz aus Messstellen kann die heutige Belastungssituation mittlerweile aber wenigstens eingeschätzt werden, bislang sind circa 625 Messstellen auf PFC untersucht und es wurden ungefähr 2900 Wasseranalysen durchgeführt. „Von den im Jahr 2017 etwas mehr als 100 auf PFC untersuchten Brunnen im Landkreis Rastatt, Stadtkreis Baden-Baden sowie dem Stadtkreis Mannheim sind circa 30 Prozent belastet“, so die Stabsstelle PFC im November 2017. Die Ergebnisse ermöglichen zusammen mit dem Grundwassermodell der LUBW Prognosen über die Ausbreitung der PFC-Fahne, die nordwestlich in Richtung Rhein fließt.
PFC-Wasser unterfließt mehrere Ortsteile
Auf seinem Weg dorthin erreicht das PFC-Wasser die Angelseen der Umgebung, einige Fische wie Hecht oder Zander sind deshalb nicht mehr zum Verzehr geeignet. Die Angler setzen mit Genehmigung des Regierungspräsidiums nun junge Fische aus dem Kühlsee in den unbelasteten Petersee um. PFC-Wasser unterfließt ganze Ortsteile wie Bühl Weitenung und -Balzhofen, die Rastatter Ortsteile Niederbühl, Rauental und die Münchfeldsiedlung und auch in Hügelsheim und einigen Ortsteilen von Sinzheim sollen die Gärten nun nicht mehr mit dem eigenen PFC-belasteten Brunnenwasser gegossen werden. „Die privaten Brunnenbesitzer konnten auf Kontaminationen hingewiesen werden und entsprechende Empfehlungen wurden ausgesprochen“, so dazu Reiner Söhlmann. Anfang des Jahres wurde ein Bericht über die PFC-Belastung der Oberflächengewässer veröffentlicht, „es wurden 45 Fließgewässer und 14 Seen im Landkreis südlich der Murg beprobt. Sie spiegeln letztendlich die Belastungen wieder, die von den Flächen ausgehen, auf denen schwerpunktmäßig die Kompostmischungen aufgebracht wurden“, erklärte dazu Wolfgang Hennegriff, der Leiter des Umweltamtes im Landratsamt gegenüber den BNN. Beim Vergleich zu den PFC-Messungen der letzten Jahre zeigten sich allerdings zum Teil drastische Erhöhungen der PFC-Gesamtsummenkonzentration.
Durch die Gegenmaßnahmen der Trinkwasserversorger fließt aus den Hähnen in Mittelbaden Wasser, das die gesetzlich vorgegebenen und erst kürzlich verschärften bundesweiten Werte für PFC im Trinkwasser einhält. Das ist beruhigend und dafür nehmen die Wasserversorger große Anstrengungen und Kosten in Kauf, sie treffen sich mittlerweile auch regelmäßig und tauschen sich aus. Den höheren Preis für dieses Trinkwasser zahlen die Verbraucher.
Die Stadtwerke Baden-Baden beziehen die Hälfte des benötigten Trinkwassers aus dem Grundwasser, das vom Wasserwerk Oberwald in Sandweier bereitgestellt wird. Dieses Wasserwerk speist sich aus 21 Brunnen, davon ist in jedem Brunnen PFC noch unterhalb der bedenklichen Werte nachgewiesen worden. Als Gegenmaßnahme hat man hier eine Umkehrosmose-Anlage eingebaut, die die PFC aus dem Wasser entfernt und die im August in Betrieb gehen soll. Der Wasserpreis wird sich deswegen für die Bürger ab dem 1. September um 40 Cent pro Kubikmeter erhöhen.
Auch in Bühl ist das Trinkwasser bis zum heutigen Stand unbelastet. Die Stadtwerke Bühl nehmen regelmäßig Wasserproben im Versorgungnetz und an verschiedenen Zapfstellen. Zusätzlich wird das Grundwasser im Zustrom der Wasserwerke überwacht. Darüber hinaus stehen die Stadtwerke Bühl im engen Austausch mit dem Landratsamt Rastatt.
In Hügelsheim lieferten ursprünglich zwei Brunnen das benötigte Trinkwasser. Der Brunnen Wasserwerk sei jetzt aufgrund der PFC-Problematik ein seit Jahren stillgelegter Reservebrunnen mit unverändert hohen Konzentrationen an PFC, der ohne weitergehende Aufbereitung für die Trinkwasserversorgung nicht verwendet werden könne, so Hügelsheims Bürgermeister Reiner Dehmelt auf Anfrage. Der aktuelle „Wasserlieferant“ der Gemeinde Hügelsheim ist der Brunnen Hardtwald, der engmaschig überwacht wird. Die star.Energiewerke in Rastatt haben sich für den Einbau von Aktivkohlefiltern in dem betroffenen Wasserwerk entschieden, die damit ausgestattete Filteranlage im Wasserwerk Rauental wurde Anfang Juni 2018 offiziell in Betrieb genommen. Auch hier musste der Wasserpreis aufgrund der PFC-Belastung erhöht werden.
In Sinzheim liegt eine Hintergrundbelastung bei den Brunnen der Gemeindewerke Sinzheim vor, dies jedoch deutlich unter den PFC-Schwellenwerten. „Seit Januar 2018 ist eine sog. Niederdruck-Umkehrosmoseanlage in Betrieb. Mit ihr kann PFC aus dem Rohwasser gefiltert werden“, so Bodo Kopp, der Werkleiter der Gemeindewerke Sinzheim.
Im Wasserwerk Förch des Wasserversorgungsverbandes Vorderes Murgtal filtert ebenfalls eine Umkehrosmose-Anlage die Chemikalien aus dem Wasser.
Der Umgang mit dem Skandal, den Umweltminister Franz Untersteller lieber als ein komplexes Problem denn als Skandal bezeichnete,ist heute, fünf Jahre nach den ersten PFC-Funden also sehr detailliert und professionell geworden. Dennoch fragt sich so mancher, ob hier ein Skandal nicht nur verwaltet werde und wo denn eigentlich Lösungen für die großflächige Umweltbelastung von Boden und Wasser zu sehen seien? Die BNN stellte diese und andere Fragen „rund um PFC“ an Reiner Söhlmann von der PFC-Geschäftsstelle des Landratsamtes in Rastatt.
Es ist ohne jeden Zweifel den unermüdlichen Forderungen der Bürgerinitiative „Sauberes Trinkwasser für Kuppenheim“ (BSTK) zu verdanken, dass nach sehr langem Hin und Her der zuständige Sozialminister Manne Lucha ein Monitoring angeordnet hatte. Zunächst wurden die Ergebnisse der Blutuntersuchungen auf PFOA, die die Bürgerinitiative für Interessierte angeboten hatte, sowohl vom Gesundheits- als auch vom Landesgesundheitsamt nicht ernst genommen. Erst als über die BSTK bei einem Trinkwasser-Eigenversorger der extrem hohe Wert von 1000 Mikrogramm PFOA/Liter Blut nachgewiesen wurde, kam Bewegung in die Sache. Ein Expertenkreis wurde einberufen, in dem auch Ulrich Schumann und Andreas Adam von der BSTK saßen, um die Bedingungen für das Monitoring so festzulegen, dass die Ergebnisse auch statistisch auswertbar sein würden (s. Link). Das Umweltbundesamt hat einen sogenannten HBM-I-Wert, also einen lebenslangen Vorsorge- und Zielwert für die Allgemeinbevölkerung für PFOA festgelegt, der bei 2 Mikrogramm pro Liter Blut liegt. „Die gemessene Belastung durch PFOA lag bei unseren eigenen Untersuchungen der BSTK bei knapp 27 Mikrogramm pro Liter Blut, ein Höchstwert betrug allerdings mehr als 63 Mikrogramm“, erklärte Andreas Adam, der zweite Vorsitzende der hiesigen Bürgerinitiative. Es bestehe außerdem eine starke Indizwirkung, dass nur die konsequente Umstellung auf Flaschenwasser die Belastung reduzieren könne, so Adam. PFOA wird im menschlichen Organismus nicht abgebaut, man findet es im Blut, in der Leber und auch in anderen Organen und der Stoff wird unverändert über die Nieren wieder ausgeschieden. Die Halbwertszeit, mit der diese Ausscheidung erfolgt, liegt beim Menschen bei ca. 3 Jahren. In den Blutproben der hiesigen Probanden werden auch kurzkettige PFC untersucht werde, da diese in der Region besonders relevant sind. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich diese Chemikalien überhaupt im Blut nachweisen lassen werden, da die Verweildauer im menschlichen Körper nur wenige Tage beträgt. Blutuntersuchungen auf PFOA in einem weiteren PFC-Fall im Landkreis Altötting in Bayern zeigten eine Zunahme der internen PFOA-Belastung mit dem Alter der Teilnehmer, die PFOA-Gehalte der männlichen Teilnehmer sind signifikant höher als bei den Frauen und es war ebenfalls eine Zunahme bei häufigem Fisch- und Wildverzehr nachweisbar. Das dortige Landesgesundheitsamt betonte aber ausdrücklich, dass die erhöhten Werte im Blut nicht mit nicht mit einer Gesundheitsgefährdung gleichzusetzen seien.
Die Untersuchungen der Bürgerinitiative „Sauberes Trinkwasser für Kuppenheim“, hatten bereits 2015 und 2016 erhöhte PFOA-Werte bei den selbst initiierten Blutuntersuchungen gefunden. Beim aktuellen Monitoring des Ministeriums wurden nun bei der „Trinkwassergruppe“ maximale PFOA-Werte von mehr als 60 Mikrogramm pro Liter (µg/l) Blut gemessen, der Medianwert betrug 15,6 µg/l. Bei der Gruppe, die über Boden und Grundwasser betroffen war, lag der maximale PFOA-Wert nur wenig über 20µg/l, der Median betrug 2,3 µg/l, der Unterschied ist also deutlich messbar.
Der von der Kommission Human Biomonitoring des Umweltbundesamtes abgeleitete HBMI-Wert (er stellt die Grenze dar, bis zu der davon ausgegangen werden kann, dass nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist) für PFOA liegt bei zwei Mikrogramm pro Liter. Eine Überschreitung bedeute aber nicht zwingend, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr zu befürchten sei, so das Ministerium. „Ich persönlich bin durch meine Ergebnisse beruhigt“, so eine der teilnehmenden Personen aus dem Bühler Raum. Allerdings sei sie doch verwundert gewesen, dass ihr zunächst nur die Werte für PFOA und PFOS mitgeteilt worden seien und erst auf Nachfrage hin auch die Werte für die kurzkettigen PFC. Sie habe daraufhin bei den Behörden angeregt, dass alle Weitenunger und Müllhofener Probanden des PFC-Monitorings auch die gesamte Analyse der PFC-Verbindungen erhalten würden. Ob das geschehen sei, wisse sie allerdings nicht. Aber da vermehrt kurzkettige PFCs von Pflanzen aufgenommen werden und über die Nahrung in den menschlichen Körper gelangen können, seien die kurzkettigen PFC doch von hohem Interesse für die Bürger.
Auf BNN-Nachfrage erklärte Katja Lumpp, die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart: „Teilnehmende, die eine solche Mitteilung wünschen, können sich an das Gesundheitsamt Rastatt wenden und erhalten ihre Ergebnisse übersandt. Wegen fehlender Referenzwerte ist eine Bewertung dieser Laborergebnisse jedoch nicht möglich.“ Weitere Auswertungen zum möglichen Einfluss anderer Faktoren auf höhere PFC-Konzentrationen im Blut stehen in den kommenden Monaten an.
Eine gewisse Unerschrockenheit und Leidensfähigkeit brauchen die Betroffenen offensichtlich bei der mühsamen juristischen Aufarbeitung des Skandals, im folgenden eine kurze Übersicht über den Stand der Dinge.
Im Januar 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden die mehrjährigen Ermittlungen gegen den Komposthändler und seinen Geschäftsführer eingestellt, ein strafbares Verhalten sei den Beschuldigten nicht nachzuweisen, einiges sei inzwischen verjährt, der Vorsatz nicht nachweisbar und es fehle der Beleg, dass tatsächlich belastetes Material auf Äcker im strafrechtlich relevanten Zeitraum ausbracht wurde. Die BSTK erstattete Ende Januar 2017 Anzeige gegen den Komposthändler sowie weitere Verantwortliche seines Betriebs als auch gegen Unbekannt. „Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, ebenso unsere Beschwerde dagegen“, ärgerte sich Ulrich Schumann, der Vorsitzende der Bürgerinitiative. „Es gibt aus meiner Sicht einfach deutliche Ermittlungsfehler“, so Schumann, deshalb habe man nun Anfang Februar 2018 beim Oberlandesgericht in Karlsruhe einen 120-seitigen Antrag auf Klageerzwingung eingereicht. „Wir wollen die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Kompostfirma erreichen und zum anderen sollen endlich die Verantwortlichen der Papierindustrie, welche die belasteten Papierschlämme auf diese Weise entsorgt haben, strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“ ist das erklärte Ziel der Bürgerinitiative. Die Entscheidung steht noch aus.
Auch vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Karlsruhe war PFC in Mittelbaden ein Thema. Dort hatte diesmal der Komposthändler geklagt, weil er der Ansicht war, dass die Bodenschutzbehörden ihm die Kosten für die Untersuchungen der Böden auf PFC von mehr als 240.000 Euro zu Unrecht in Rechnung gestellt hätten. Das Gericht wies seine Klage im November 2017 jedoch ab. Über die Zulassung der Berufung wird entschieden, das Ende ist offen und in die Zukunft verschoben.
Zivilrechtliche Auseinandersetzung ebenfalls „eröffnet“
Die juristische Auseinandersetzung geht in die nächste Runde und man überlegt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In Baden-Baden prüft man, ob man gegen den Komposthändler zivilrechtlich vorgeht. Im Übrigen sei ja noch das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhängig. Der Komposthändler habe hier Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gestellt, heißt es aus der Pressestelle der Stadt.
Bühl möchte sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da es sich um ein aktuell laufendes Verfahren handelt. Dafür hat die Gemeinde Hügelsheim bereits „Nägel mit Köpfen“ gemacht und eine Schadensersatzklage gegen den als Verursacher der PFC-Belastung in Verdacht stehenden Komposthändler und andere vor der dritten Zivilkammer am Landgericht in Baden-Baden eingereicht. Auch die Stadt Rastatt hatte tatsächlich gemeinsam mit dem städtischen Energieversorger star.Energiewerke weitere juristische Schritte überlegt. „Die Erfolgsaussichten waren allerdings nach vorab erfolgter juristischer Prüfung als sehr gering eingestuft worden. Daher haben beide bisher von weiteren juristischen Prüfungen Abstand genommen, obwohl das Thema Klage definitiv noch nicht vom Tisch ist“, so Heike Dießelberg von der Pressestelle der Stadt. Und auch in Sinzheim werden aktuell Schadensersatzansprüche durch die Gemeinde geprüft.
Außerdem war bei der Staatsanwaltschaft in Mannheim ebenfalls ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter eines Düngemittelherstellers im Zusammenhang mit der PFC-Belastung von Ackerflächen anhängig, das Verfahren wurde aber im April mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Eine Anzeige gegen Verantwortliche von Papierherstellern liegt aber dort ebenfalls nicht vor.
Es liegt bislang noch einiges im Dunkeln bei diesem Umweltskandal im beschaulichen Badener Land und letztendlich werden wohl wirklich die zuständigen Gerichte die verschiedenen Verantwortlichkeiten klären müssen. Unstrittig ist, dass der Komposthändler hätte sicherstellen müssen, dass ihm nur die Materialien geliefert wurden, die nach der Düngemittelverordnung (DüMV) für die Aufbringung auf die Felder zugelassen sind. Für die richtige Deklarierung von Abfällen (Papierschlämmen) ist der Erzeuger verantwortlich, das heißt, die Papierfabriken, die Abfälle werden verschiedenen Abfallschlüsseln zugeordnet. Die Fabriken, die den Komposthändler belieferten und von denen alleine vier auf einer Liste der zehn größten Papierproduzenten der Welt stehen, werden in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und Tübingen kontrolliert. Aber da Papierschlämme keine gefährlichen Abfälle sind, ist „deswegen keine vorgelagerte Prüfung des geplanten Entsorgungswegs durch die Behörden vorgeschrieben“, bestätigte das Regierungspräsidium Stuttgart. Diese Verschachtelungen ließen ganz offenbar viel Raum zur freien Gestaltung, wie der Fall in Mittelbaden zeigt. Wieso die gelieferten Papierschlämme, die vor 2008 so nicht erlaubt waren, Niemandem auffielen, die „Schnittstelle“ zwischen Fabrik und Komposthändler, die Beteiligung von weiteren Zwischenhändlern, all das ist auch nach fünf Jahren nicht hinreichend geklärt. Ebenso muss man sich die Frage stellen, wieso bei allen offensichtlichen Unwägbarkeiten hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung nach wie vor Papierfaserabfälle aus sogenannten Frischfasern (also kein Recyclingmaterial) nach der Düngemittelverordnung immer noch auf die Felder kommen dürfen? Landwirte haben in aller Regel keine besonderen chemischen Ausbildung und können deswegen gar nicht beurteilen, was da möglicherweise auf ihre Felder aufgebracht wird. Und ein besonderes Verantwortungsgefühl der Papierindustrie konnte man hier auch nicht feststellen, die Kontrollen haben versagt. Trotzdem hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der DüMV „ein generelles Verbot von Stoffen aus der Papierindustrie auf Grundlage der vorliegenden Informationen für nicht verhältnismäßig. Der PFC-Fall in Mittelbaden wäre aus Sicht des BMEL bei Einhaltung der damals geltenden düngemittelrechtlichen Vorschriften nicht eingetreten“, so das BMEL auf Anfrage. Das Düngemittelrecht sei ein Garantenrecht, das heißt, der Hersteller müsse sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Die Überwachung dieses Grundsatzes obliegt den zuständigen Behörden der Länder.“
Das Umweltministerium in Baden-Württemberg (UM) hatte lange Jahre vergeblich gehofft, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Komposthersteller auch verwertbare Erkenntnisse im Hinblick auf die Papierindustrie erbringen würden. Nachdem das nicht geschah, hat man die Behörden angewiesen, von den Papierfabriken mehr Details über Einsatz, Verwendung und Entsorgung von PFC-haltigen Barrieremitteln zu erfragen, sowohl aktuell als auch für den Zeitraum 2002 bis 2008 (auch bei stillgelegten Papierfabriken), die Ergebnisse der Anfrage werden demnächst bekannt gegeben. „Mittlerweile weiß man auch mehr über die Vorläufersubstanzen im Boden und eventuell ermöglicht es uns dies, der Frage des Eintragspfads von in den Papierfabriken verwendeten Chemikalien nochmals auf den Grund zu gehen“, so Andre Baumann, grüner Staatssekretär im Umweltministerium, gegenüber den BNN.
Der Komposthändler und seine Berater bestreiten bis heute, dass die Papierschlämme überhaupt per- und polyfluorierte Chemikalien in nennenswerten Mengen enthalten haben könnten. Diese Mittel werden eingesetzt, um Papier und Pappe wasser- und fettabweisend auszurüsten wie beispielsweise Getränkebecher, Fast Food-Verpackungen, Pizzakartons, Backpapier, Butterwickelpapier oder auch Klebettiketten. Über das Altpapier können die Chemikalien theoretisch in die dabei entstehenden Recycling-Papierschlämme gelangen. Trotzdem lieferten Papierfabriken solches Material – und auch nach Mannheim. Altpapierschlämme wurden wegen der Gefahr einer Verunreinigung durch PFC bis heute nicht in die DüMV aufgenommen, wie das BMEL bestätigte, es erscheint unwahrscheinlich, das die Fabriken das nicht wussten. Und auch die Papierfaserreststoffe, die aus Frischholz hergestellt werden, können, je nach Produktionsweg, PFC-haltige Barrieremittel enthalten, die so in die Papierschlämme gelangen. Mehrfache Fragen, wie denn sichergestellt werden könne, dass im Abfallfluss die PFC-haltigen Materialien von den nicht belasteten getrennt werden könnten, beantwortete die Papierindustrie bislang nicht. Jessica Schuldt, die Juristin des Landratsamtes, hat sich zwangsläufig sehr intensiv mit den Hintergründen auseinander gesetzt. „Es ist deshalb schwierig, einzelne Papierfabriken nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu belangen, weil der Komposthändler die Abfälle vermischt hat. Es ist auch unklar, woher die PFC samt Vorstufen genau kommen, ob aus den Barrieremitteln selber oder aus den Recyclingschlämmen. Und wenn die Konzentrationen auch gering gewesen sein mögen, kann sich das bei mindestens 106000 Tonnen Papierschlämmen im Boden eben zu den nachgewiesenen Belastungen aufsummieren. Hilfreich wären die Unterlagen der Fabriken über die an den Komposthändler gelieferten Stoffe, die wurden aber von der Staatsanwaltschaft nicht angefordert. Wir konnten anhand unserer „Detektivarbeit“ den Weg von Papierschlämmen einer Firma über den Komposthändler auf einen hochbelasteten Acker belegen, aber die Staatsanwaltschaft hat auch das nicht berücksichtigt“, bedauert die Juristin des LRA.
Bisherige Kosten, erstellt durch die Stabsstelle PFC im Juni 2018
Stadtkreis Baden-Baden Untersuchungen Boden/Wasser incl. Gutachten: 802.834 Euro
Landkreis Rastatt Untersuchungen Boden/Wasser incl. Gutachten: 597.000 Euro
Landkreis Karlsruhe Analytik von Grundwasser- und Bodenuntersuchungen 35.965 Euro
Stadtkreis Mannheim Ingeniurleistungen inklusive Ananlytik 250.000 Euro
RP Karlsruhe Elutionsstudie 90.000 Euro PFC-Projekt Landwirtschaft / Verbrauchersicherheit 2015-2017, Mittel vom MLR 526.000 Euro Versuchsanlagen z.Reinigung v. Beregnungswasser Mittel vom MLR bereit gestellt 67.000 Euro PFC-Projekt Landwirtschaft / Verbrauchersicherheit 2018-2019, Mittel vom MLR bereit gestellt 537.400 Euro Projekt Tiefenverlagerung PFC (aus Bodenschutzmitteln des UM) 41.000 Euro
LUBW Analytik PFC-Hintergrundwerte Böden Landesweit 63.000 Euro Untersuchung Kompost beaufschlagte Flächen 55.000 Euro Untersuchung Klärschlamm beaufschlagte Flächen 12.000 Euro PFC-Precursor 15.000 Euro Folgestudie PFC-Precursor. Erweiterung der Analysemethode auf weitere PAP 22.000 Euro PFC-Untersuchungen Murg u. Rhein 15.000 Euro Grundwassermodell Rastatt/Baden-Baden 275.000 Euro Analytik Grundwasser landesweit 600.000 Euro PFC-Analyse Wanderfalkeneiern, Böden, Regenwürmern (2017-….) 38.000 Euro PFC-Untersuchung von Böden, Regenwürmern und Grundwasser 26.000 Euro Methodenvergleich PFC-Bodeneluate 34.000 Euro
Umweltministerium Projekt Entwicklung EOF für 2015-2017 170.000 Euro Untersuchung Grundwasser Abreinigung Herbertingen 900.000 Euro Kreislaufwirtschaft Abt. 2 10.000 Euro Kooperationsprojekt EOFplus 2017-2018 510.000 Euro Ausschreibungsverfahren laufende Forschungsprojekte Kosten noch nicht bezifferbar
Landesgesundheitsamt Blutkontrolluntersuchungen auf PFC 191.204 Euro
Erstattungen des Landes Erstattung an Stadt Baden-Baden 206.000 Euro
GESAMTKOSTEN
6.089.403 Euro davon kommunale Kosten: 1.685.799 Euro Kosten Land gesamt: 4.403.604 Euro
Zur Autorin
Die Autorin Patricia Klatt ist Diplom-Biologin und freiberufliche Fachjournalistin und beschäftigt sich seit Sommer 2015 intensiv mit dem PFC-Skandal im Badischen. Sie wurde bei ihren Recherchen von der Journalistenvereinigung netzwerk recherche betreut und durch ein Stipendium der gemeinnützigen Olin gGmbH unterstützt. Der vorliegende Text ist eine aktualisierte Fassung der BNN-PFC-Dokumentation von 2016.