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Inzidenz bei 632

Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte im Landkreis Rastatt ab Samstag

Ungeimpfte müssen ab diesem Samstag im Landkreis Rastatt nachts wieder zuhause bleiben. Da die 7-Tage-Inzidenz eine kritische Schwelle erreicht hat, treten für sie Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Es gelten allerdings Ausnahmen.

Auf Streife in der Rastatter City: Beamte des Polizeireviers Rastatt kontrollieren in der Fußgängerzone im Bereich vor der Alexanderkirche, ob sich die Bürger an die nächtliche Ausgangssperre halten.
Auf Streife in der Rastatter City: Beamte des Polizeireviers Rastatt kontrollieren in der Fußgängerzone im Bereich vor der Alexanderkirche, ob sich die Bürger an die nächtliche Ausgangssperre halten. Foto: Ralf Joachim Kraft

537 am Donnerstag und 632 am Freitag: Die Corona-Inzidenz im Landkreis Rastatt steigt enorm. Für Ungeimpfte hat das eine drastische Konsequenz.

Wie das Landratsamt Rastatt an diesem Donnerstag bekanntgab, gilt für sie ab Samstag, 15. Januar, wieder eine nächtliche Ausgangssperre.

Sie dürfen in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen vor die Tür. Die Corona-Verordnung des Landes sieht vor, dass die Ausgangsbeschränkungen in Regionen in Kraft treten, in denen die Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 übersteigt.

Es drohen Bußgelder bis zu 500 Euro

Im Landkreis Rastatt war dies schon einmal der Fall. Am 25. November trat die Ausgangssperre erstmals in Kraft.

Drei Wochen später, am 16. Dezember, hob sie das Landratsamt wieder auf, weil die Inzidenz zu diesem Zeitpunkt fünf Tage in Folge unter 500 lag. Bei Verstößen drohen Bußgelder im Rahmen zwischen 50 und 500 Euro, der Regelsatz liegt bei 75 Euro.

Die Corona-Verordnung des Landes sieht allerdings zahlreiche Ausnahmen vor, die als „triftige Gründe“ gelten. Neben einer Gefahr für Leib und Leben zählen dazu Arztbesuche, dienstliche Verpflichtungen oder „im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung“. Und ganz allgemein auch noch „sonstige vergleichbar gewichtige Gründe“.

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