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Gericht bestätigt BNN-Informationen

OB-Wahl in Rastatt muss nicht wiederholt werden

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden. Doch die Frage ist: Wird die nächste Instanz, der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH), nun angerufen?

Mann gratuliert Frau
15. Oktober 2023: Der nur um 70 Stimmen unterlegene Michael Gaska gratuliert Monika Müller zu ihrem Wahlerfolg. Foto: Hans-Jürgen Collet

Die Verwaltungsrichter in Karlsruhe haben entschieden: Die OB-Wahl im vergangenen Jahr in Rastatt ist gültig und muss nicht wiederholt werden. Soeben hat das Verwaltungsgericht entsprechende Informationen dieser Redaktion bestätigt. Die zehnte Kammer wies die Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, wegen der Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl ab.

Eine Begründung will das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt liefern. Und: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg beantragen.

Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts hatte am Dienstag darüber zu befinden, ob das Regierungspräsidium Karlsruhe korrekt entschieden hatte, als die Aufsichtsbehörde die OB-Wahl nach der Anfechtung durch eine Frau aus dem Münchfeld für rechtens erklärt hatte.

In der mündlichen Verhandlung konzentrierte sich die Kammer auf drei Sachverhalte. Im Mittelpunkt standen Äußerungen des damaligen OB Hans Jürgen Pütsch (CDU) bei einer Gemeinderatssitzung am 1. August zur Wahl des neuen Beigeordneten Mats Tilebein sowie beim ersten Wahlabend am 24. September.

Angeblich soll Pütsch, der auch Wahlleiter war, sinngemäß gesagt haben, er wünsche sich eine junge Frau als Nachfolgerin. Die Klägerin, die namentlich nicht genannt werden will, sieht darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des damaligen Oberbürgermeisters.

Verstöße bei der Plakatierung bei der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt?

Einen Verstoß witterte die Klägerin auch bei der Plakatierung. Vor allem die Großflächenplakate stehen dabei im Mittelpunkt. Sie hatten bislang bei OB-Wahlen in Rastatt keine Rolle gespielt. Die Klägerin wirft der Verwaltung vor, nicht alle Mitbewerber informiert zu haben, nachdem aus dem SPD-Lager ein Antrag für die XXL-Werbeständer gestellt und genehmigt worden war.

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