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Corona-Alarmstufe II

Zugangs- und Ausgangssperren für Ungeimpfte in sechs Stadt- und Landkreisen in der Region

Weil sie mindestens zwei Tage in Folge eine Inzidenz über 500 haben, gelten in sechs Kreisen in der Region weitere Einschränkungen für Ungeimpfte. Neu dabei sind der Landkreis Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden. Shoppen außer zur Grundversorgung ist für sie tabu. Und nicht nur das.

Ein Schild, das auf die 2G-Regeln hinweist, an einem Café in Bonn.
Shopping nur noch für Geimpfte und Genesene: In sechs Stadt- und Landkreisen können Ungeimpfte nur noch zur Grundversorgung einkaufen. Foto: Oliver Berg/dpa

Ungeimpfte dürfen ab diesem Donnerstag im Landkreis Rastatt (552,8) und im Stadtkreis Baden-Baden (524,8), die beide seit Dienstag über der 500er-Marke liegen, nachts nur noch aus triftigem Grund vor die Haustür.

In sechs Stadt- und Landkreisen in der Region gelten ab Donnerstag Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr: Der Enzkreis (517,6), der Stadtkreis Pforzheim (523,7), der Ortenaukreis (633,4) und der Landkreis Calw (569,5) lagen zum wiederholten Mal über einer Inzidenz von 500. Der Landkreis Karlsruhe (436,8) und die Stadt Karlsruhe (373,2) liegen unter der 500er-Marke.

Aufgrund der kritischen Lage hat die Landesregierung wieder Ausgangsbeschränkungen und weitere Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen eingeführt, in denen während der geltenden Alarmstufe II die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt.

Falsche Hoffnung: Bis 16 Uhr nicht alle Zahlen übermittelt

Den Einzelhandel dürfen in den betroffenen Gebieten jetzt grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene betreten. Grundversorger sind davon nicht betroffen, für Friseure gelten die gleichen Regeln wie in Alarmstufe II (3G mit PCR-Test). Abholangebote und Lieferdienste – einschließlich solcher des Online-Handels – seien weiterhin uneingeschränkt möglich.

Die Zahlen im Enzkreis und in Pforzheim sind niedriger als am Vortag, dies liegt laut Gesundheitsamt aber nicht an einem Rückgang der Pandemie: „Es waren bis 16 Uhr nicht alle Fälle ans Landesgesundheitsamt übermittelt. Die Zahlen nähren also eine trügerische Hoffnung,“ so Jürgen Hörstmann, Sprecher im Landratsamt, wo das für den Stadtkreis Pforzheim und den Landkreis Enzkreis zuständige Gesundheitsamt angesiedelt ist.

Triftige Gründe sind lebensgefährliche Situationen oder Gassi gehen

Ausnahmen von der Ausgangssperre sind triftige Gründe wie konkrete Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, allein ausgeübter Sport oder Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbare Vereinigungen. Auch der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft oder das Gassi gehen sind laut Landesverordnung gestattet.

Wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 500 liegt, gelten Ausgangssperre und Zugangsbeschränkungen nicht mehr.

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