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Prozesse

Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch für Inspekteur der Polizei

Das Verfahren um den Inspekteur der Polizei hatte viel Aufmerksamkeit erregt. Er war vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Nun hat der BGH das letzte Wort in dem Fall gesprochen.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" angebracht.
Der Bundesgerichtshof sah keine Rechtsfehler im Freispruch des Inspekteurs der Polizei. Foto: Uli Deck/dpa

Der Freispruch des Inspekteurs der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen, Rechtsfehler sah der BGH nicht.

Mitte Juli vergangenen Jahres wurde der Inspekteur freigesprochen

Der ranghöchste Polizist Baden-Württembergs war Mitte Juli vergangenen Jahres vom Landgericht freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. „Wir sind erleichtert, aber wir sind nicht sonderlich überrascht“, sagte seine Verteidigerin Ricarda Lang. „Wir hoffen, dass jetzt Rechtsfrieden eintritt.“ Zuvor hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und der „Südkurier“ berichtet. Gegen den Inspekteur ist noch ein Disziplinarverfahren anhängig, dies ruht derzeit aber, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte.  

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