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Lockerungen geplant

Baden-Württemberg verkündet neue Corona-Verordnung: Was sich ab Montag ändert

Das Land Baden-Württemberg hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung verkündet. Sie sieht weitere Lockerungen für Großveranstaltungen vor. Bis Mitte September soll jedem auch bei der Zweitimpfung ein Impfangebot gemacht werden können.

Auf dem Arm eines Jugendlichen klebt ein Pflaster, nachdem er mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer geimpft wurde.
Weniger Eingriffe geplant: Das Land geht davon aus, dass sich bis 15. September alle Berechtigten impfen lassen konnten. Dann soll weiter gelockert werden. Foto: Fabian Sommer/dpa

Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Lockerungen für vollständig geimpfte Menschen im Laufe des Septembers angekündigt.

Das Sozialministerium erklärte am Freitag in Stuttgart bei der Verkündung einer neuen Corona-Verordnung mit kleineren Anpassungen: „Nach aktuellem Fortschritt der Impfkampagne wird voraussichtlich zum 15. September 2021 jede Bürgerin und jeder Bürger in die Lage versetzt worden sein, die Zweitimpfung und damit einen vollständigen Impfschutz erhalten zu haben.“

Die Regierung gehe daher derzeit davon aus, „dass in künftigen Regelungen die Eingriffsintensität für vollständig geimpfte Personen weiter reduziert werden kann“.

Neue Corona-Verordnung: Maximal 25.000 Besucher bei Großveranstaltungen

Die spät am Freitagabend veröffentlichte, nochmal geänderte Corona-Verordnung des Landes soll an diesem Montag in Kraft treten. Künftig soll bei Großveranstaltungen unter bestimmten Bedingungen maximal die Hälfte der am Veranstaltungsort möglichen Zuschauer zugelassen sein, aber nicht mehr als 25.000 Menschen.

Auch einen Ort, der 60.000 Personen beherbergt, dürfen also nicht mehr als 25.000 Menschen besuchen. Außerdem gelten die 3G-Regeln. Besucher müssen geimpft, getestet oder von einer Corona-Infektion genesen sein. Hier arbeitet die Regierung eine Absprache unter den Ländern von Anfang Juli ein. Ab einer Inzidenz von 35 sind solche Veranstaltungen aber weiter verboten.

Die Maske kann im Freien abgenommen werden, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gibt. Bei Sportveranstaltungen mit über 5.000 Zuschauern gilt ein Alkoholverbot. In geschlossenen Räumen bleibt die generelle Maskenpflicht dagegen weiter bestehen.

Kontaktbeschränkungen: Das gilt aktuell in Baden-Württemberg

Zur Erinnerung: Seit Ende Juni sind wegen der gesunkenen Corona-Infektionszahlen wieder größere Treffen erlaubt und es gibt keine Verbote oder Auflagen mehr in vielen Regionen beim Einkaufen oder Sport, im Schwimmbad oder im Restaurant. So dürfen sich in Regionen mit einer anhaltend stabilen Inzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen.

In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene zählen laut Verordnung nicht dazu.

Auch bei Diskotheken werden die Regeln geändert. Künftig dürfen sie bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 10 mit bis zu 30 Prozent der Kapazität ausgelastet werden – auch hier gilt wieder die 3G-Regel. Bislang durfte eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche kommen. Beim Sport im Freien wird ebenfalls gelockert. Zwar dürfen auch künftig ab einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur maximal 25 Personen gemeinsam Sport machen, aber Geimpfte zählen künftig nicht mehr dazu.

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