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Streik am Donnerstag und Freitag

Streik am Baden-Airpark: Alle für Donnerstag geplanten Abflüge fallen aus

Die Arbeitskämpfe im Luftverkehr gehen weiter – auch der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden ist betroffen. Was können Passagiere jetzt tun?

Mehrere Menschen mit Koffern
Mit erneuten Warnstreiks mehrerer Berufsgruppen legt die Gewerkschaft Verdi ab Donnerstag wichtige Teile des deutschen Luftverkehrs lahm. Foto: Thomas Banneyer/dpa

Wegen des angekündigten Warnstreiks in der Fluggastkontrolle fallen am Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) alle für Donnerstag geplanten Abflüge aus. Die Fluggesellschaften Ryanair und Wizzair haben ihre ausgehenden Flüge gestrichen, sagte der Geschäftsführer des Baden-Airpark, Uwe Kotzan, auf Nachfrage. Auch in Stuttgart werden wegen des Streiks keine Maschinen starten.

Fluggäste müssen sich am Donnerstag an insgesamt fünf deutschen Airports auf Probleme einstellen: Neben dem Baden-Airpark und Stuttgart sind auch Berlin, Hamburg und Köln betroffen. Die Gewerkschaft Verdi hat die Luftsicherheitskräfte zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. An manchen Flughäfen soll er auch am Freitag fortgesetzt werden.

Streik am Baden Airport: Die Gewerkschaft verdi hatte die Luftsicherheitskräfte zu Warnstreiks an fast allen Flughäfen, darunter auch dem Regionalflughafen in Rheinmünster-Söllingen, aufgerufen.
Streik am Baden Airport: Die Gewerkschaft Verdi hat die Luftsicherheitskräfte zu Warnstreiks an fünf Flughäfen, darunter auch dem Regionalflughafen in Rheinmünster-Söllingen, aufgerufen. Foto: Frank Vetter

Baden-Airpark-Geschäftsführer Kotzan weist darauf hin, dass alle landenden Maschinen am FKB ohne Probleme ankommen. Der Streik am Donnerstag betreffe lediglich die ausgehenden Flieger.

Streik geht auch am Freitag am FKB weiter

Nach Angaben von Verhandlungsführer Wolfgang Pieper sollen am Freitag nach und nach die Flughäfen Hannover, Dortmund, Weeze, Dresden, Leipzig sowie Karlsruhe/Baden-Baden bestreikt werden. Über das genaue Ausmaß ist noch nichts bekannt.

90. 000 Passagiere sind betroffen

Etwa 90.000 Passagiere müssen sich wegen des angekündigten Warnstreiks am Donnerstag an den fünf deutschen Flughäfen nach Einschätzung des Flughafenverbandes ADV auf Flugstreichungen und Verspätungen einstellen. Der Verband rechnet aktuell mit mehr als 580 abgesagten Flugverbindungen.

Bei den Tarifverhandlungen der Luftsicherheit geht es um die Arbeitsbedingungen von rund 25.000 Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister. Sie kontrollieren im Auftrag der Bundespolizei Passagiere, Personal und Gepäck an den Zugängen zum Sicherheitsbereich.

In dem Tarifkonflikt sind bislang fünf Verhandlungsrunden ohne Ergebnis geblieben. Bei einer ersten Warnstreikwelle an elf Flughäfen waren mehr als 1.100 Flüge ausgefallen. Verdi fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten eine Stundenlohnerhöhung um 2,80 Euro mit schneller einsetzenden Mehrarbeitszuschlägen ab der ersten Überstunde.

Was ist, wenn der Flug sich stark verspätet oder ganz ausfällt? Welche Rechte haben Betroffene dann? Ein Überblick:

Fluggesellschaft muss Alternative anbieten

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Das passiert oft automatisch.

Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln. Wer weiter weg reist, dem bietet die Airline vielleicht auch an, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen.

Wichtig: Kommt die Airline nicht von selbst mit alternativen Reiseoptionen auf Betroffene zu, sollten diese ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Kommt die Airline dieser Aufforderung nicht nach, könnten Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Fluggesellschaft hinterher in Rechnung stellen. Tipp: Als angemessene Frist für die Airline sehen Reiserechtler hier zwei bis drei Stunden an.

Wann bekommt man das Geld zurück?

Fällt ein Flug aus oder hat er mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden. Verlangt man sein Geld zurück, ist man aber auch selbst dafür verantwortlich, wie man weiterkommt. Die Fluggesellschaft ist dann nicht mehr in der Pflicht, eine Ersatzbeförderung zu organisieren.

Wichtig: Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er ist auch für alle anderen Forderungen die erste Anlaufstelle.

Gibt es eine Entschädigung?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen (wie in diesem Fall) Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt vor allem davon ab, wer da konkret streikt.

Streikt das Flughafenpersonal, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. So wie in diesem Fall. Es sind die Belegschaften der privaten Sicherheitsunternehmen an den Airports zum Warnstreik aufgerufen.

Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Fluggesellschaft streiken - wie bei der Lufthansa, wo an diesem Mittwoch noch das Kabinenpersonal am Flughafen München im Ausstand ist. Das wird nach Einschätzung der Airline zu rund 400 Flugabsagen führen.

Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.

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