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Landgericht Tübingen

Frau soll wegen Mordes an Mutter lebenslang hinter Gitter

Eine 48-Jährige soll ihre Mutter erst um Geld betrogen und dann umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine eine lebenslange Haftstrafe.

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Das Landgericht Tübingen entscheidet nun über den Fall der 48-Jährigen, die ihre Mutter umgebracht haben soll (Symbolbild). Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall eines angeklagten Muttermordes eine lebenslange Haftstrafe für die Tochter beantragt. Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher ging in ihrem Schlussplädoyer am Montag vor dem Landgericht Tübingen zudem von einer besonderen Schwere der Schuld aus.

Sollte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, kann die Verurteilte nur in Ausnahmefällen schon nach 15 Jahren freikommen. Der Verteidiger Christian Schmidtberg beantragte, seine Mandantin vom Vorwurf des Mordes freizusprechen.

Erst mit Kissen, dann mit Eisenstange

Die Angeklagte soll im Oktober vergangenen Jahres zunächst versucht haben, ihre schlafende Mutter mit einem Kissen zu ersticken. Als diese aufwachte und sich wehrte, soll die Tochter sie mit einer Eisenstange tödlich verletzt haben. Grund dafür war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass sie wegen „beengter finanzieller Verhältnisse“ monatelang Geld vom Konto der Mutter für sich abgebucht hatte. Insgesamt geht es um einen Schaden durch Betrug und Urkundenfälschung von mehr als 17.000 Euro.

Laut der Staatsanwaltschaft fand die Mutter das heraus. Die 48-jährige Tochter soll daraufhin Angst um ihr Erbe und vor strafrechtlichen Folgen bekommen haben. Auch fürchtete sie, von der Mutter aus dem Haus geworfen zu werden, in dem die Angeklagte lebte.

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