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Pendler sind von Testpflicht ausgenommen

Erneut Verschärfungen an der Grenze zwischen Frankreich und Baden

In Baden sinken die Zahlen der Neuinfektionen, im Elsass und in Frankreich steigen sie hingegen wieder. Das hat Folgen für den Grenzverkehr am Oberrhein. Frankreich verlangt bei der Einreise seit Samstag einen negativen Corona-Test.

Coronavirus: Deutschland schließt Grenze zu Frankreich. Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollieren den Grenzübergang Kehl/Straßburg.
Keine Wiederholung der Grenzschließung: Der Landrat von Rastatt, Toni Huber, appelliert an die Landesregierung. Am Dienstag soll eine Entscheidung fallen. Foto: Benedikt Spether

Die Schlagbäume unten, die Grenzen dicht, strenge Kontrollen auf beiden Seiten des Rheins. Die Erfahrungen des ersten Lockdowns haben sich Toni Huber, seit knapp zwei Jahren Landrat des Landkreises Rastatt, tief eingeprägt. Für den CDU-Kommunalpolitiker steht daher fest: „Ein Chaos wie im Frühjahr muss um jeden Preis vermieden werden.“

In der gesamten deutsch-französischen Grenzregion am Oberrhein mit ihren gut 60.000 Berufspendlern, die täglich den Rhein queren, bestehe daher Konsens bei allen politisch Verantwortlichen, „die Grenzen offen zu halten und auch in Zeiten der Pandemie die gemeinsamen Besonderheiten im grenzüberschreitenden Raum bestmöglich zu berücksichtigen“.

Denn es droht aus seiner Sicht neues Ungemach. Wieder einmal sind stark gegenläufige Entwicklungen diesseits wie jenseits des Rheins festzustellen. In Baden sinken die Zahlen der Neuinfektionen auf breiter Front, im Elsass steigen sie hingegen ein weiteres Mal an.

Und das hat auch gravierende Folgen für den Grenzverkehr. So hat Frankreich erneut die Zügel angezogen. Bei der Einreise ins Elsass gelten seit Samstag nach Mitteilung der Präfektur Bas-Rhin deutlich strengere Einreisebestimmungen. Reisende müssen demnach einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Sonderregelung für grenznahe Bewohner

Davon ausgenommen sind allerdings alle Pendler, die im einen Land leben und im anderen Land arbeiten, sowie der Warentransportverkehr. Grenznahe Bewohner, die sich nicht weiter als 30 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen und weniger als 24 Stunden in Frankreich bleiben, müssen ebenfalls keinen negativen PCR-Test mit sich führen. Es genügt, ein Formular auszufüllen, das auf der Seite des französischen Innenministeriums heruntergeladen werden kann.

Angegeben werden müssen der Namen und die Adresse, zudem wird die Versicherung benötigt, dass man momentan keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist und bereit ist, an der Grenze einen Test durchführen zu lassen.

Für Kinder unter elf Jahren ist ein eigenes Formular auszufüllen. Eine ähnliche Regelung galt bereits bis Mitte Dezember, als in Frankreich strenge Ausgangsbeschränkungen in Kraft waren.

Wird Frankreich bald wieder zum Hochinzidenzgebiet?

Umgekehrt könnte sich die Situation für Pendler aus dem Elsass, die zur Arbeit nach Baden fahren, ebenfalls schwieriger werden, nachdem die Bundesregierung mit der Verschärfung der Corona-Einreiseverordnung am 18. Januar strengere Regeln für Einreisende aus Risikogebieten festgelegt hat.

Er sehe die derzeit wieder anhaltend hohen Inzidenzen in Frankreich „mit großer Sorge“. Es bestehe die „hohe Wahrscheinlichkeit“, dass eine Einstufung Frankreichs als Hochinzidenzgebiet bald schon erfolgen könne, schreibt der Rastatter Landrat Toni Huber (CDU) in einem offenen Brief an den baden-württembergischen Sozialminister Manfred Lucha von den Grünen.

Droht ein „unübersichtlicher Regelungswirrwarr“?

In Baden-Württemberg haben nach der geltenden Rechtslage die Kommunen das Recht, über Ausnahmen zu entscheiden. Um zu verhindern, dass ein „unübersichtlicher Regelungswirrwarr“ entsteht, appelliert Huber an Lucha, dass das Land die Kompetenz für die Regelung der Ausnahmen von der Corona-Einreiseverordnung an sich ziehe und eine einheitliche Regelung schaffe, die im gesamten Land gelte.

„Nur so kann vermieden werden, dass entlang des Oberrheins unterschiedliche Regelungen und Ausnahmen statuiert werden.“ Die Landesregierung müsse sicherstellen, dass für die Pendler wie für die Kontrollbehörden eine eindeutige Rechtslage besteht.

Landesregierung arbeitet „unter Hochdruck“ an einer Lösung

Eine Antwort auf seinen offenen Brief hat Landrat Huber bislang noch nicht bekommen. Auf Anfrage der BNN wies eine Sprecherin des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales und Integration darauf hin, dass die Regierung „unter Hochdruck“ daran arbeite, welche Lösungen man aufgrund der veränderten Situation in den Grenzgebieten den Pendlern anbieten könne.

Eine Entscheidung solle an diesem Dienstag fallen.

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