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Auch Diskos und Clubs geschlossen

Weihnachtsmärkte verboten, 2G plus in Restaurants: Das sind die verschärften Corona-Regeln in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg soll am Samstag eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten. Jetzt wurden erste Details bekannt. So werden Weihnachtsmärkte verboten. In Restaurants gilt künftig 2G plus, also eine Testpflicht auch für Geimpfte.

Ein Schild an der Tür eines Geschäfts weist auf die 2G-Plus-Regel hin.
Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolfoto

Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg ab Samstag für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen.

Für die Gastronomie – einschließlich der Hotelgastronomie – gilt künftig die Regel 2G plus. Zudem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt.

Demnach wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten.

Für Menschen mit Auffrischungsimpfungen wird es Vorteile geben, kündigte das Land am Freitagabend an. Wer schon eine „Booster-Impfung“ gegen Corona habe, für den entfalle die Testpflicht, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“

In der momentan geltenden Alarmstufe II werden maximal 50 Prozent der zugelassenen Kapazität erlaubt sein. Die Regeln sollen bereits am Samstag in Kraft treten.

Weihnachtsmärkte, Diskotheken und Clubs müssen schließen

Darüber hinaus werden in der Corona-Verordnung des Landes folgende Änderungen vorgenommen: Der Zutritt zu Freizeit- und Kultureinrichtungen ist ebenfalls nur noch nach der 2G-plus-Regel erlaubt. Im Einzelhandel gilt 2G (geimpft oder genesen), mit Ausnahme von Geschäften der Grundversorgung.

Weihnachtsmärkte, Diskotheken und Clubs müssen schließen. Verkauf und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum werden untersagt. Am Silvestertag und an Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot. Kommunen müssen außerdem publikumsträchtige Plätze bestimmen, an denen ein Feuerwerksverbot gelten wird. Im Vorfeld von Silvester ist der Verkauf von Pyrotechnik untersagt.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt.

2G plus in Restaurants: Baden-Württemberg verschärft Corona-Regeln deutlich

Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Mit 2G plus für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geeinigt. Ihnen wird im Weihnachtsgeschäft auch der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt.

Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten.

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