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Fragen und Antworten

Verschärfte Maskenpflicht in Bus und Bahn: Das müssen Sie über FFP2-Masken wissen

Bayern ist vorgeprescht, alle anderen Bundesländer folgen: Um das Coronavirus zu stoppen, sollen Stoffmasken durch zertifizierte Produkte ersetzt werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Ein Mann träft eine FFP2-Maske.
Der Aufdruck ist entscheidend: Korrekt geprüfte Atemschutzmasken erkennt man am CE-Kennzeichen, gefolgt von der Nummer der Prüfstelle. Zudem muss die EU-Norm genannt werden. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

In Bussen und Bahnen sollen Stoffmasken bald nicht mehr ausreichen. Bund und Länder haben am Dienstagnachmittag eine verschärfte Maskenpflicht beschlossen. Ganz so streng wie die bayrische ist die deutschlandweite Regelung aber nicht.

Wir erklären, was Verbraucher über die Atemschutzprodukte wissen sollten.

Was bedeutet FFP2?

Die Abkürzung FFP steht für „filtering face pieces“, die englische Bezeichnung für partikelfiltrierende Halbmasken. Sie wurden ursprünglich als Staubschutzmasken für Arbeiter konzipiert, werden aber auch im medizinischen Bereich schon länger eingesetzt. Die Ziffer 2 steht für die Schutzklasse. FFP2-Masken müssen laut EU-Norm mindestens 95 Prozent der Schadstoffe und Aerosole aus der Atemluft filtern, FFP3-Masken sogar 99 Prozent.

Was unterscheidet FFP2-Masken von einfacheren Modellen?

Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff müssen keinerlei Prüfnormen erfüllen. Sie wurden im Frühjahr 2020 aufgrund des Mangels an zertifizierten Schutzmasken als Verlegenheitslösung empfohlen und werden meist aus gewöhnlichen Textilstoffen hergestellt. Je nach Beschaffenheit können sie aber durchaus helfen, den Tröpfchenauswurf zu reduzieren und damit die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen. Für den Träger der Maske selbst bieten sie – im Unterschied zu den FFP2-Masken – keinen Schutz vor Ansteckung. Ebenfalls vorrangig dem Fremdschutz dienen medizinische Gesichtsmasken, auch OP-Masken genannt.

Was kosten FFP2-Masken?

In Apotheken werden sie in der Regel für drei bis fünf Euro angeboten. In Drogeriemärkten sind sie teilweise günstiger. So bietet etwa die Karlsruher Drogeriemarkt-Kette dm FFP2-Masken für umgerechnet 1,99 Euro pro Stück an, allerdings sind sie nicht immer in allen Filialen verfügbar. In Onlineshops gibt es angebliche FFP2-Masken in größeren Packmengen für unter einem Euro das Stück. Experten warnen aber vor solchen Billigangeboten. „Besonders bei vermeintlich preiswerten Produkten lohnt sich ein genaues Hinschauen“, schreibt der Rastatter Schutzmasken-Hersteller Dach auf seiner Internetseite. „Die niedrigen Preise sind oftmals nur möglich, weil kostenintensive Prüf- und Zertifizierungsverfahren umgangen wurden.“

Woran erkennt man eine korrekt geprüfte FFP2-Maske?

Eine geprüfte und zugelassene Atemschutzmaske ist mit dem CE-Zeichen und einer vierstelligen Kennziffer des Prüflabors gekennzeichnet, zum Beispiel CE0000. Außerdem muss die angewandte EU-Norm EN 149:2001+A1:2009 genannt werden. Es genügt nicht, wenn diese Angaben auf der Packung stehen. Sie müssen auch auf der Maske selbst aufgedruckt sein. Bei Schutzmasken, die nach dem chinesischen Standard KN95 gekennzeichnet sind, ist zusätzlich eine Zulassung für Deutschland notwendig. „Äußerlich ist nicht erkennbar, ob eine KN95-Maske qualitativ einer FFP2-Schutzmaske entspricht oder nicht“, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Dies lässt sich nur der schriftlichen Bestätigung der Überwachungsbehörde entnehmen, die der abgebenden Apotheke vorliegt und die sich die anspruchsberechtigte Person vorzeigen lassen kann.“

Wie funktioniert die Masken-Verteilung an Risikogruppen?

Wer über 60 Jahre alt ist oder bestimmte Vorerkrankungen hat, bekommt über seine Krankenkasse Gutscheine für sechs Atemschutzmasken pro Monat zugeschickt. Diese Gutscheine kann er in jeder Apotheke gegen eine Zuzahlung von zwei Euro einlösen. Die Apotheken müssen diese Masken selbst beschaffen und bekommen sie nicht, wie in den BNN leider falsch dargestellt, von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Für jede abgegebene Maske bekommen die Apotheker pauschal sechs Euro pro Stück erstattet.

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