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Kommunen

Nächtliches Musikverbot in Freiburger Parks bestätigt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Mittwoch das nächtliche Musikverbot in öffentlichen Parks in Freiburg für rechtskräftig erklärt.

„Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“ steht vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs (VGH).
Die drei Bürger hatten einen Eilantrag zur sogenannten Normenkontrolle gestellt (Symbolbild).  Foto: Uwe Anspach/dpa

Im Rechtsstreit um das nächtliche Musikverbot in öffentlichen Parks hat ein Gericht die Linie der Stadt Freiburg bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies einen Eilantrag von drei Bürgern gegen die Parkanlagensatzung der Schwarzwaldmetropole ab, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Die kommunale Satzung sei rechtmäßig. (Rechtssache Az. 1 S 1365/23)

Beschwerden waren Auslöser für Verbot

Der Freiburger Gemeinderat hatte das Verbot im Mai beschlossen. Ziel war es, Beschwerden von Anwohnern einzudämmen. In mehreren Grünanlagen dürfen von 23 Uhr bis 6 Uhr keine Musikinstrumente gespielt werden und keine Lautsprecherboxen mehr laufen.

Oberbürgermeister Martin Horn begrüßte die Entscheidung.

Musikhören und Musikmachen sind in den Parks natürlich weiter möglich – in der Nacht ab 23 Uhr sollen aber auch die Menschen geschützt werden, die Ruhe suchen,
sagte der parteilose Rathauschef.

Rechtsamtschefin Sabine Recker sagte, das Gericht habe keinen Grundrechtseingriff gesehen und die Interessen von Anwohnern anerkannt.

Die drei Bürger hatten einen Eilantrag zur sogenannten Normenkontrolle gestellt, wie das Gericht mitteilte. Es sollte damit die Satzung für die städtischen Parks vorläufig außer Vollzug gesetzt werden. Die VGH-Entscheidung sei nicht anfechtbar.

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