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Neue Testverordnung

Reisen, Corona-Schnelltest, Kapazitäten: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Nach den Reiserückkehrern gilt der Fokus bei den Corona-Tests nun den Risikogruppen. Was sich mit den Antigen-Schnelltests ändert und warum Ärzte im Südwesten mit den Tests nicht überlastet sind.

Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle.
Reichen sie aus? Testkapazitäten sind immer wieder ein großes Thema – zumindest im Südwesten kommen die Ärzte mit der Nachfrage gut zurecht. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Es gibt täglich neue Wasserstandsmeldungen, der Überblick über den aktuellen Corona-Sachstand geht schnell verloren. Am kommenden Donnerstag nun soll die neue Testverordnung in Kraft treten. Die dritte Änderung der Verordnung richtet den Fokus mehr auf Schnelltests für Risikogruppen und Menschen aus dem Gesundheitswesen, weniger auf Reiserückkehrer.

Für Reisewillige gibt es seit Mittwoch aber etwas zu beachten. Reisende aus Gebieten mit sehr hohen Infektionszahlen dürfen in Deutschland nur dann beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben.

Viele Neuerungen also – und die ganz einfache Frage: Wie komme ich eigentlich an einen Test? Unser Redaktionsmitglied Sebastian Raviol stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.

Wie kann ich mich auf Corona testen lassen?

Erste Anlaufstelle ist der Haus- oder Kinderarzt. Diese sollten telefonisch kontaktiert werden. „Die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, einen Test durchzuführen, obliegt Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt“, teilt das Gesundheitsministerium mit. Stehen der Haus- oder Kinderarzt für einen Test nicht zur Verfügung, empfiehlt das Landratsamt den Weg über die bundesweite Rufnummer der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen: 116 117. Diese soll dann eine Anlaufstelle vermitteln. In jedem Fall sollten Menschen, die sich testen lassen wollen, nicht ohne vorherige Absprache eine Arztpraxis aufsuchen.

Welche Tests gibt es?

Am bekanntesten ist der PCR-Test. Dabei wird ein Abstrich aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum gemacht. Der PCR-Test kann Erbgut des Virus nachweisen und gilt daher als direkter Nachweis. Bei Antikörpertests wird durch die Untersuchung eines Tropfen Bluts oder Blutserums generell geprüft, ob das Immunsystem auf das Virus reagiert hat, also ob eine Infektion vorgelegen hat. Dieser Test dient allerdings mehr zu Forschungszwecken und nicht zur einwandfreien Aussage, ob akut eine Erkrankung vorliegt. Bei der nun geplanten Testverordnung geht es um einen weiteren Test: den Antigen-Schnelltest.

Wie läuft der Antigen-Schnelltest ab?

„Pflegeheime und Krankenhäuser sollen ab Mitte Oktober Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Besucher sowie Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Coronavirus zu testen“, schreibt das RKI. Nötig ist ein Abstrich im Nasenrachenraum. Der Test könne, so das RKI, auch außerhalb von Laboren, etwa in einer Pflegeeinrichtung selbst, durchgeführt werden. Aber: „Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden.“

Was kostet mich ein Corona-Test?

Das kommt auf den Test an. Der neue Antigen-Schnelltest soll laut RKI „vor allem für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen erstattet werden“. Dazu zählen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen.

Die Kosten für einen PCR-Test übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt aber nicht für Schnelltests, wie die kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schreibt: „Aktuell sind solche Schnelltests nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.“ Auch wer keine Symptome hat, muss den Test selbst zahlen. Das gilt also auch für Reisewillige, die einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranalyse und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Was sollten Reisewillige beachten?

Reisende aus Gebieten mit sehr hohen Infektionszahlen - mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen - dürfen nur dann beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Vor einer anstehenden Reise sollte man sich zeitnah um einen Test-Termin kümmern, empfiehlt Tomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin in Berlin. Er rät zu genügend Puffer zur geplanten Abreise: „Wenn die Teststelle versprechen kann, dass das Ergebnis in der Regel in 24 Stunden vorliegt, würde ich, wenn ich beispielsweise am Freitag abreise, den Termin auf Mittwoch legen.“ Reisewillige, die einen negativen Corona-Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt oder eine Praxis für Reisemedizin. Das Gesundheitsamt ist für sie nicht die richtige Adresse.

Wie ausgelastet sind die Ärzte mit der Anzahl der Tests?

„Das Gros der Kollegen klagt nicht über Überlastung“, sagt Marianne Difflipp-Eppele, die im Hausärzteverband für Nordbaden zuständig ist. In ihrer Durlacher Praxis macht sie täglich etwa zehn bis 20 PCR-Tests. Hohe Auslastung gebe es derzeit höchstens mal an einzelnen Tagen. Auf dem Land mit weniger Corona-Schwerpunkt-Praxen, etwa im nördlichen Landkreis Karlsruhe, sieht das anders aus, wie sich etwa bei den Reiserückkehrern zeigte. „Das war ein Riesenproblem, manche waren am Rande der Belastungsgrenze“, sagt Difflipp-Eppele. Insgesamt jedoch fürchtet sie keine Überforderung bei den Tests, auch nicht bei einer zweiten Corona-Welle. „Wir sind viel besser vorbereitet als im März.“ Wenn, dann würde es am ehesten an Testmaterial und ärztlichem Hilfspersonal fehlen.

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