Verfassungsrechtler: „Spaziergänge“ sind Kundgebungen und unterliegen Versammlungsrecht
Montag für Montag treffen sie sich, um angeblich spazieren zu gehen. Tatsächlich aber tun sie das, um auf diese Art und Weise gegen die Corona-Maßnahmen und die drohende Impfpflicht zu protestieren. Mit diesem Tun unterliegen sie nach Ansicht des Verfassungsjuristen Alexander Thiele dem Versammlungsrecht und müssen ihre Aktionen anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder.