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„Spiel mit den Schwachstellen des Verfassungsstaates“

Verfassungsrechtler: „Spaziergänge“ sind Kundgebungen und unterliegen Versammlungsrecht

Montag für Montag treffen sie sich, um angeblich spazieren zu gehen. Tatsächlich aber tun sie das, um auf diese Art und Weise gegen die Corona-Maßnahmen und die drohende Impfpflicht zu protestieren. Mit diesem Tun unterliegen sie nach Ansicht des Verfassungsjuristen Alexander Thiele dem Versammlungsrecht und müssen ihre Aktionen anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder.

Imfgegner Spaziergang Fußgängerzone
Keine harmlosen Spaziergänge: Die Treffen der Corona-Kritiker und Impfgegner wie hier in der Bruchsaler Fußgängezone sind nach Ansicht von Juristen politische Kundgebungen und unterliegen daher dem Versammlungsrecht. Foto: Martin Heintzen

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