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Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt

Ein Jahr und drei Monate für Messerstich am Pforzheimer Schlossberg

Ein 22-jähriger Syrer wurde am Amtsgericht Pforzheim wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein Antiaggressionstraining ist Teil der Strafe.

Das Oberlandesgericht hält im aktuellen Fall eine Auslieferung für zulässig.
Vor dem Pforzheimer Amtsgericht – hier ein Symbolbild – müssen sich zwei Syrer für eine Attacke auf eine Gruppe von Italienern verantworten.  Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

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