Der Prozess wegen sexueller Nötigung am Dienstag hat mit einem Haftbefehl für den 34 Jahre alten Angeklagten geendet. Denn trotz Ladung mit Zustellungsurkunde hatte es der Mann vorgezogen, nicht vor dem Schöffengericht zu erscheinen. Auch die Bitte seines Verteidigers, Uwe Oehler, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, hatte er ignoriert.
Vorgeworfen wurde dem 34-Jährigen, er habe im Juni dieses Jahres eine 14-Jährige im Bereich des Bahnhofes in Wilferdingen mit seinem Fahrrad an eine Wand gedrückt und sie an der Brust betatscht.
Eine Viertelstunde warteten die Prozessbeteiligten – die Richter unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik, Staatsanwalt Johannes Jungmann, der Verteidiger, die Zeugin und deren Familie –, vergeblich auf den Angeklagten.
Termin für Verhandlung noch ungewiss
Dann alarmierte Richter Weik die zuständige Polizei; sie möge den Mann in seiner Wohnung oder anderen bekannten Aufenthaltsorten suchen und zur Verhandlung vorführen.
Allerdings blieb die Suche der Beamten erfolglos, wie nach rund einer Stunde berichtet wurde. Daher wurde Haftbefehl erlassen. Wann die Verhandlung stattfinden kann, ist noch ungewiss.