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Sitzung am 4. April

Bewegung in Pforzheimer LEA-Diskussion: OB koppelt Einrichtung an faktischen Aufnahmestopp

Die Stadt Pforzheim reagiert mit einer neuen Beschlussvorlage auf die Auseinandersetzungen wegen einer Erstaufnahmestelle für Asylbewerber.

Platz für Asylbewerber: Im ehemaligen Logistikzentrum von Bader will die Stadt eine Erstaufnahmestelle des Landes für Geflüchtete einrichten. Der Plan wird in der Bevölkerung und in den gemeinderatlichen Gremien kontrovers diskutiert.
Kein Platz für Asylbewerber: Im Gemeinderat zeichnet sich eine Ablehnung der von Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) vorgeschlagenen Erstaufnahme im ehemalige Logistikzentrum von Bader ab. Foto: Torsten Ochs

„Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) und Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn (FDP) schlagen dem Gemeinderat vor, in seiner Sitzung am 4. April eine Willensbekundung zu einer möglichen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Baden-Württemberg abzugeben“, so eine aktuelle Mitteilung der Stadtverwaltung.

Die Vorlage sei dabei so formuliert, dass die Stadträtinnen und Stadträte zwischen zwei Ziffern wählen können. Ziffer A befürworte eine weitere ergebnisoffene Prüfung der Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Brötzinger Tal durch das Land sowie die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Stadt Pforzheim und dem Land Baden-Württemberg über die Modalitäten einer solchen Einrichtung (Kapazitätsgrenze, Sicherheitsaspekte und so weiter).

Pforzheimer OB koppelt Einrichtung an faktischen Aufnahmestopp

Entscheidend dabei sei, dass die Stadt Pforzheim in diesem Zusammenhang nun ein 100-prozentiges LEA-Prinzip – und damit faktisch einen Aufnahmestopp für das Gros der Asylbewerber – zur Voraussetzung für die Einrichtung einer EA mache. Die endgültigen Ergebnisse der Verhandlungen werden dem Gemeinderat zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Ziffer B spräche sich gegen die Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Pforzheim aus. Der Oberbürgermeister würde damit beauftragt, dies dem Land Baden-Württemberg mitzuteilen.

„Bei beiden alternativen Beschlussziffern handelt es sich jeweils um eine Willensbekundung, die die Mehrheitsauffassung des Gemeinderats zum Ausdruck bringt, jedoch nicht rechtlich bindend ist. Allerdings hat das zuständige Justizministerium mehrfach betont, dass noch keine EA oder LEA in einer Kommune eingerichtet wurde, die einer solchen Einrichtung nicht zugestimmt hat“, erläutert die Stadtverwaltung weiter.

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