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Auswirkungen auf die Insektenfauna

Schloßkirche Pforzheim: Ausnahme bei Nachtbeleuchtung

Pforzheims öffentliche Gebäude bleiben nachts dunkel. Für die Schlosskirche St. Michael gibt es jedoch eine Ausnahmegenehmigung.

Die ehemalige Einnehmerei erstrahlt in hellem Licht. Die benachbarte Schloßkirche befindet sich im Dunkeln, da das Naturschutzgesetz vom 1. April bis 30. September ein Anstrahlen öffentlicher Gebäude verbietet. Vor kurzem ist aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden. Noch muss die Steuerungstechnik umgebaut werden.
Die ehemalige Einnehmerei erstrahlt in hellem Licht. Die benachbarte Schloßkirche befindet sich im Dunkeln, da das Naturschutzgesetz vom 1. April bis 30. September ein Anstrahlen öffentlicher Gebäude verbietet. Vor kurzem ist aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden. Noch muss die Steuerungstechnik umgebaut werden. Foto: Oliver Linde

Tristesse pur herrscht nach Einbruch der Dämmerung in der Stadt. Denn in den Abend- und Nachtstunden sind auch in Pforzheim die Beleuchtungsanlagen, die öffentliche Gebäude anstrahlen, seit dem 1. April wieder abgeschaltet.

Das ist im Naturschutzgesetz so geregelt. Doch Ausnahmen sind möglich. Eine solche ist für die Schloß- und Stiftskirche St. Michael erteilt worden. Doch noch befindet sich die Fassade des Baudenkmals im Dunkeln.

Energiesparverordnung ist inzwischen in Pforzheim aufgehoben

Zum Naturschutzgesetz war zuletzt auch die Energiesparverordnung gekommen, die neben öffentlichen Gebäuden auch Werbeanlagen eingeschlossen hatte. Sie war aber 2023 wieder aufgehoben worden, sodass Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen und Himmelsstrahler vom 1. Oktober bis 31. März nur mehr zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet bleiben mussten.

Vom 1. April bis 30. September ist es dagegen weiterhin verboten, „die Fassaden baulicher Art der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist“.

Ausnahmen seien nur bei Gebäuden „von erheblicher kultureller, touristischer oder heimatkundlicher Bedeutung“ möglich und könnten von der zuständigen Naturschutzbehörde oder mit deren Einvernehmen genehmigt werden.

In Paragraf 21, Absatz 1, des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist festgehalten: „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden.“

Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen müssten die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.

Unter anderem wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass mehr als 60 Prozent aller Lebewesen nachtaktiv seien und durch Licht beim Bestäuben, Fortpflanzen und der Futtersuche gestört würden. „Sie werden durch das viele Licht geblendet, verdrängt, abgelenkt, irritiert.“

Es führt zu Verhaltensänderungen, Verschiebungen von Räuber-Beute-Beziehungen und Dezimierung von Lebensräumen und/oder Beständen. „Für unzählige Insekten wird Licht sogar zur tödlichen Falle.“ So habe die Lichtverschmutzung neben dem Energieverbrauch negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Pforzheimer Schloßkirche kommt eine besondere kulturelle Bedeutung zu

Dass die Schloßkirche als „steinernes Geschichtsbuch der Stadt Pforzheim“ ein Gebäude von besonderer kultureller Bedeutung ist, scheint unstrittig zu sein.

Von vielen wurde es daher als unverständlich empfunden, dass sie auch als Entree zur Innenstadt nicht angestrahlt wird. Zumal in direkter Nachbarschaft das private, gastronomisch genutzte, wieder aufgebaute Gebäude der früheren Einnehmerei in hellem Licht erstrahlt.

Nun liegt also seit Kurzem eine Ausnahmegenehmigung zur Fassadenbeleuchtung vor, wie die städtische Pressestelle auf Nachfrage mitgeteilt hat. Noch sei die Schloßkirche jedoch nicht beleuchtet, da dazu Umbauarbeiten der Steuerungstechnik notwendig seien. Und die würden noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

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