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Häftlinge schreiben an Landtag

Pforzheimer Abschiebehäftling klagt über wochenlange Haft: "Das ist unmenschlich und unrechtens"

Die Situation der Häftlinge im Abschiebegefängnis in Pforzheim ist weiter unklar. Sie beklagen, dass sie ohne Perspektive schon seit vier Wochen in der Einrichtung in der Rohstraße einsitzen. Nun haben sie eine Petition an den Landtag in Baden-Württemberg und in Hessen geschickt.

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Häftlinge im Abschiebegefängnis in Pforzheim beklagen sich über ihre unklare Situation und haben mit einer Petition den Landtag um Hilfe gebeten. Foto: dpa Foto: None

„Ich bin fertig mit den Nerven“, sagt Imam Cavli, der seit fast vier Wochen im Abschiebegefängnis in der Pforzheimer Rohrstraße sitzt. Wie lange noch und wie es weitergeht, weiß er nicht. Sein Flugzeug in die Türkei soll am Freitag, 22. Mai, in Frankfurt abheben. Seines Wissens gibt es momentan aber keine Flüge.

„Ich weiß gar nichts und habe auch seit Ende März keine Nachricht bekommen“, klagt Cavli. Am Mittwoch habe ihm ein Sozialarbeiter im Gefängnis gesagt, er solle seine Sachen packen, weil er am Freitag zum Flughafen gebracht werde. „Ich weiß nicht, was mit mir passiert – weder in Frankfurt noch in der Türkei. Das ist ein fremdes Land für mich“, sagt Cavli.

Freitag soll das Abschiebeflugzeug in die Türkei starten

Als letzte Maßnahme, um seine Situation zu verbessern, hat er gemeinsam mit vier anderen Häftlingen eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg und von Hessen geschickt. Die Männer wenden sich an den Petitionsausschuss und schildern ihre Situation.

Sie sind Ende April im Rahmen eines Amtshilfeersuchens des Regierungspräsidiums Darmstadt nach Pforzheim verlegt worden , nachdem sie schon mehrere Wochen in der Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt untergebracht waren. „Uns wird hier die Freiheit entzogen. Wir sind aufgrund von Haftbeschlüssen hier gefangen, obwohl die Grundlage hierfür fehlt“, schreiben die fünf Männer in der Petition.

Das ist unmenschlich und unrechtens
Imam Cavli

Die Dauer der Freiheitsentziehung müsse durch die Haftanträge begründet sein. Das sei in seinem Fall nicht so - für Cavli ist das eine Rechtswidrigkeit. Auch das Beschleunigungsgebot sieht der 38-Jährige verletzt: „Manche von uns müssen hier schon seit Monaten in Haft ausharren und noch immer ist nicht absehbar, wann wir abgeschoben werden können“, so Cavli.

Er weist außerdem darauf hin, dass deutschlandweit Gefangene in Abschiebeeinrichtungen entlassen werden. „Das hat den Anschein, als ob an uns ein Exempel statuiert werden soll. Das ist unmenschlich und unrechtens“, so Cavli weiter. Die Situation sei nicht nur für die Häftlinge psychisch und physisch belastend, sondern koste Staat und Steuerzahler auch enorme Kosten.

Zweijährige Haftstrafe verbüßt

Wie berichtet, lebt Cavli seit 30 Jahren in Deutschland und ist mit einer türkisch-stämmigen Deutschen verheiratet. In der Nähe von Kassel saß er zwei Jahre im Gefängnis, weil er mit Drogen gehandelt hatte. Als er sich nach seiner Haftstrafe bei der Ausländerbehörde gemeldet hatte, um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen, wurde er verhaftet. Cavlis Rechtsanwalt Bernd Strieder sieht die Vorstrafe und das verschärfte Abschiebegesetz als Gründe dafür.

BGH weist Eilantrag zurück

Einen Eilantrag, mit dem Cavli die sofortige Entlassung aus der Abschiebungshaft beantragt hatte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss am 6. Mai zurückgewiesen. Die Entscheidung des Zivilsenats am Bundesgerichtshof über Cavlis Rechtsbeschwerde steht dagegen noch aus.

Da die Begründungsfrist für die Beschwerde noch laufe, sei vor Mitte/Ende Juli nicht mit einer Entscheidung des Senats zu rechnen, teilt Dietlind Weinland, Richterin am Bundesgerichtshof und Pressesprecherin, auf Nachfrager dieser Redaktion mit. Im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof werde über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungshaft entschieden.

Entscheidung des Senats wohl erst im Juli

Ob die Abschiebung selbst rechtmäßig angeordnet wurde, sei eine verwaltungsrechtliche Frage, die vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden könne. Von den Zivilgerichten sei sie nicht zu prüfen. Daher hindere die Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Abschiebungshaft die Abschiebung nicht, so Weinland.

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