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Derby 2019 gegen den VfB

Juristisches Nachspiel des Stuttgarter Polizei-Kessels: Teilerfolg für KSC-Fans

Der umstrittene Polizei-Einsatz rund um das Derby des KSC im November 2019 ist juristisch noch immer nicht abschließend aufgearbeitet. Jetzt haben zwei KSC-Fans einen Teilerfolg erstritten.

Marsch, aber nicht ins Stadion: Für fast 600 KSC-Fans endete das Zweitliga-Derby beim VfB Stuttgart im November 2019 schon vor Anpfiff, in einem Polizeikessel.
Marsch, aber nicht ins Stadion: Für fast 600 KSC-Fans endete das Zweitliga-Derby beim VfB Stuttgart im November 2019 schon vor Anpfiff, in einem Polizeikessel. Foto: Helge Prang/GES

Zwei Fans des KSC haben im juristischen Nachspiel zum umstrittenen Polizeieinsatz im November 2019 beim damaligen Zweitliga-Derby gegen den VfB Stuttgart einen Teilerfolg erstritten.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte nun fest, „dass die Ingewahrsamnahme, soweit sie nach der erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgte, sowie der Platzverweis rechtswidrig waren“, berichtete auf BNN-Nachfrage Rechtsanwalt Benedikt Klas.

Der Karlsruher Verteidiger vertritt zwei Anhängerinnen, die gegen das Land geklagt hatten.

Einkesselung der KSC-Fans als solche nicht rechtswidrig

Die Einkesselung als solche habe das Gericht allerdings nicht als rechtswidrig anerkannt, so Klas. Eine schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor. In der Verhandlung war unter anderem der damalige Einsatzleiter und Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe vernommen worden.

Vor der Partie des KSC in Stuttgart waren fast 600 Gäste-Anhänger eingekesselt, stundenlang festgehalten und erkennungsdienstlich behandelt worden.

Der Einsatz sorgte für Kritik, der Innenausschuss beschäftigte sich drei Mal mit den Vorkommnissen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Einsatzleiter, gegen den rund 100 Anzeigen eingegangen waren, wurden von der Staatsanwaltschaft aber eingestellt.

Ein anderes Verfahren läuft noch

Noch nicht entschieden ist ein Verfahren, in dem Eltern eines damals 17 Jahre alten Fans geklagt hatten. Hier hatte das Amtsgericht Ettlingen geurteilt, dass sowohl die erkennungsdienstliche Behandlung als auch das Festhalten durch die Polizei rechtswidrig gewesen seien. Das Land als Beklagte legte jedoch Beschwerde ein. Bislang hat das Landgericht Karlsruhe noch nicht über diese entschieden.

Während es im „Ettlinger Verfahren“ um Einzelaspekte geht, stand im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart der gesamte Einsatz auf dem Prüfstand, „insbesondere aus polizeirechtlicher Sicht“, erklärte Klas.

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