Im Dezember 2023 brannte im Bruchsaler Stadtteil Untergrombach eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Brandursache: eine achtlos weggeworfene Zigarette. Gegen den Verursacher erließ das Amtsgericht Bruchsal einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Brandstiftung. Gegen diesen legte der Mann Einspruch ein. Am Mittwochmorgen kam es nun zur Hauptverhandlung in dem Verfahren.
Der Brandverursacher hatte auf seinem Balkon in Bruchsal geraucht
Bei dem Termin wurden die Vorwürfe gegen den angeklagten Mieter sowie die Folgen des Brandes nochmals kurz aufgerollt. Dieser soll auf seinem Balkon geraucht und seine Zigarette anschließend in einem als Aschenbecher genutztem, aber für diesen Zweck ungeeignetem Behältnis entsorgt haben. In Folge entwickelte sich ein Feuer.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte drang laut Feuerwehrberichten starker Rauch aus der betroffenen Wohnung des neunstöckigen Gebäudes. Eine darüber liegende Wohnung wurde von den Flammen und dem Rauch ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Es entstand ein Schaden im sechsstelligen Bereich.
Der Angeklagte räumt die Tat ein
Den Vorwürfen und Abläufen widersprach der Angeklagte vor Amtsrichter Konrad King am Mittwoch nicht. Der Mann räumte ohne Weiteres ein, dass er den Brand fahrlässig verursacht hatte. Seinen Einspruch wolle er lediglich auf Rechtsfolgen beschränken. Der Strafbefehl sah dabei eine vierstellige Geldstrafe vor. Nachdem der Angeklagte über Probleme im Berufsleben und finanzielle Nöte berichtete, senkte Richter King die Strafe nun ab.