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Sanktionen ab Juni

Bahn verbietet das Kiffen an Bahnhöfen: Was das in der Praxis bedeutet

Nach der Cannabis-Legalisierung will die Bahn das Kiffen an deutschen Bahnhöfen verbieten. Warum und wie soll das funktionieren?

An Bahnhöfen ist der Cannabis-Konsum verboten.
An Bahnhöfen ist der Cannabis-Konsum verboten. Foto: Hannes P Albert/dpa

Mit der Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums rückt die Frage in den Fokus, wo das Kiffen erlaubt ist und wo nicht. Nun hat auch die Deutsche Bahn reagiert und die Frage für den Bereich von Bahnhöfen geklärt.

Das Rauchen ist an Bahnhöfen grundsätzlich nicht erlaubt, sondern nur in ausgewiesenen Zonen gestattet, die es mancherorts gibt. Braucht man da ein zusätzliches Verbot?
Auf den deutschen Bahnhöfen gilt ein generelles Rauchverbot. Mancherorts gibt es aber gekennzeichnete Bereiche, in denen man rauchen darf. Mit dem Cannabis-Verbot soll geregelt werden, dass auch dort das Kiffen nicht gestattet ist.

Bahn will Kinder und Jugendliche schützen

Warum will die Bahn das Kiffen verbieten?
Damit reagiert die Bahn auf die Einschränkungen, die beim Kiffen gelten. „Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen“, sagte eine Bahnsprecherin gegenüber der „Bild am Sonntag“, die über das geplante Verbot berichtete.
Wie soll das Verbot umgesetzt werden?
Die Bahn will dafür die Hausordnung überarbeiten, die an den Bahnhöfen gilt. Die neue Hausordnung soll in etwa vier Wochen fertig und dan auch rechtlich verbindlich sein. Ab Juni ist die Verfolgung von Verstößen vorgesehen, zuvor sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bahn Reisende gegebenenfalls bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Regelungsbedarf nicht nur bei der Bahn

Die Einschränkungen beim erlaubten Cannabis-Konsum sorgen nicht nur bei der Bahn für einen Regelungsbedarf. Die Frage nach dem Kiffen auf Festen ist ebenfalls umstritten.

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