Gut fünf Monate nach der folgenschweren Kollision von Iffezheim sind die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Die 49-jährige Steuerfrau, die am 11. November 2023 für das niederländische Güterfrachtschiff La Primavera verantwortlich war, wird vor Gericht angeklagt.
Das bestätigte Christian Schmitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg, am Dienstag auf Anfrage dieser Redaktion. Zuvor hatte das Amtsgericht Kehl als zuständiges Schifffahrtsgericht mitgeteilt, dass „Anklage wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs erhoben wurde“.
Das Gericht betonte in einer Mitteilung zudem: „In dem Strafverfahren wurde bislang noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.“
Die Steuerfrau soll zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein. Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Offenburg wurde bei der Frau vier Stunden nach dem Schleusencrash ein Blutalkoholwert von 0,75 Promille festgestellt.
Schleusentor bei Iffezheim zerstört: Schuld der Steuerfrau am Ende nicht so erheblich?
Dass die Anklage laut Amtsgericht nun von „fahrlässiger Gefährdung“ und nicht von Vorsatz ausgeht, könnte darauf hindeuten, dass die Alkoholisierung und somit die Schuld der Frau von der Strafverfolgungsbehörde nicht als besonders erheblich angesehen wird.
Erheblich ist unterdessen der Schaden, den die Steuerfrau mit ihrem Frachtschiff verursachte. In einem zivilrechtlichen Verfahren geht es ebenfalls vor dem Schifffahrtsgericht in Kehl um den Schadenersatz, den die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Iffezheimer Anlage für den Austausch des zerstörten Schleusentores verlangt.
Mindestens zwei Millionen Euro Schadenssumme
Laut dem zuständigen Wasserstraßen und Schiffahrtsamt (WSV) mit Zentrale in Bonn gehen die Experten mittlerweile von einem Schden von mehr als zwei Millionen Euro aus. Dieses Geld soll offenbar der niederländische Eigner des Unfallschiffs garantieren.