Meinung
von Martin Ferber
Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Es ist der Job des Verfassungsschutzes, frühzeitig Alarm zu schlagen
Auch in zweiter Instanz hat die AfD verloren. Der Inlandsgeheimdienst darf die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall überwachen.