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Ärzte und Pflegekräfte unter Verdacht

Anklage nach tödlichem Feuer in Pforzheimer Klinik – Fixierter wollte sich freibrennen

Nach dem tödlichen Brand in einer Pforzheimer Klinik gibt es schwere Vorwürfe gegen das medizinische Personal. Der fixierte 58-Jährige wollte sich freibrennen und verursachte so das Feuer.

Fixiert während des Brands: Der während des Feuers im Helios Verstorbene war wegen aggressiven Verhaltens an ein Bett gebunden. Die Feuerwehr konnte ihn nur noch tot bergen.
Der 58-Jährige soll versucht haben, die Fixiergurte durchzubrennen und so das tödliche Feuer im Pforzheimer Helios-Klinikum verursacht haben. Foto: Igor Myroshnichenko/Archiv

Nach dem tödlichen Brand im Pforzheimer Helios-Klinikum hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Ärzte und vier Pflegekräfte erhoben, die am Abend des 2. Mai 2023 mit der Behandlung oder Betreuung des später gestorben 58 Jahre alten Mannes befasst waren.

Ohne richterliche Anordnung: Patient stirbt nach Stunden in Fixierung

Die Staatsanwaltschaft geht laut einer Mitteilung vom Freitag davon aus, dass der 58-Jährige vor seinem Tod über mehrere Stunden und ohne entsprechende richterliche Anordnung auf einem Bett in der Zentralen Notaufnahme fixiert war. Diese Fixierung war demnach rechtswidrig.

Zudem ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass das Feuer bei dem Versuch des 58-Jährigen ausbrach, die Fixiergurte mit einem Feuerzeug durchzubrennen.

Demnach war er zu diesem Zeitpunkt unbeaufsichtigt. Eine ununterbrochene Überwachung aufgrund der Fixierung wäre jedoch geboten gewesen.

Brand in Pforzheimer Helios-Klinikum: Verdacht auf fahrlässige Tötung

Vier Angeschuldigten, die an der Fixierung unmittelbar beziehungsweise beratend mitgewirkt haben sollen, sollen sich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge beziehungsweise der Beihilfe schuldig gemacht haben.

Den drei anderen Angeschuldigten, die erst nach der Fixierung mit der Behandlung beziehungsweise Betreuung des 58-Jährigen betraut gewesen sein sollen, wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Zwei Trupps unter Atemschutz durchsuchten die verrauchten Räume der Notaufnahme.
Das Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – hat bisher nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens nach dem tödlichen Feuer im Pforzheimer Helios-Klinikum entschieden.  Foto: Igor Myroshnichenko/Archiv

Bei allen sieben Angeschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass diese den Tod des 58-Jährigen hätten verhindern können. Ihnen sei der Tod daher strafrechtlich zuzurechnen.

Das Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – hat bisher nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Daher ist derzeit nicht absehbar, ob und wann es zu einem Prozessauftakt kommen wird.

Angeschuldigte oder Angeklagte?

Solange das Schwurgericht nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, werden Beschuldigte als Angeschuldigte bezeichnet. Erst wenn das Hauptverfahren eröffnet wird, werden aus Beschuldigten Angeklagte.

Der anfängliche Tatverdacht gegen zwei weitere Bedienstete der Klinik hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

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