Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Werbung

Die Badische Neueste Nachrichten Badendruck GmbH (im Folgenden „BNN“) betreibt die Website bnn.de sowie andere Angebote unter dieser Domain und ermöglicht Werbetreibenden digitale Werbung gegen Entgelt auf dieser Plattform zu schalten. Für gedruckte Werbung und Beilagen gelten gesonderten AGB.

1. Definitionen

1.1 Unter „bnn.de“ werden alle Angebote auf bnn.de und deren Subdomains verstanden, die im Internet erreichbar sind. Das sind zum Beispiel Angebote wie das Jobportal jobs.bnn.de.

1.2 Unter „Kunde“ wird sowohl der Werbetreibende als auch die Agentur verstanden, die für den Werbetreibenden Werbemittel schaltet.

1.3 „Digitale Werbeformen“ im Sinne dieser AGB sind alle Ausprägungen digitaler Werbung. Diese können aus mehreren Elementen wie Bildern, Texten, Tönen, Tonfolgen und bewegt-Bildern bestehen. Diese Werbeformen können über verschieden Arte von Links mit der Website des Kunden verbunden werden.

1.4 „Auftrag“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche durch BNN auf bnn.de ausgeführten werblichen Leistungen für Kunden.

2. Geltungsbereich

2.1 Der Verkauf von digitaler Werbeformen für BNN.de erfolgt ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit BNN diesen Bedingungen ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt hat.

2.2 Etwaige in der Preisliste aufgeführte Hinweise gelten neben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Diese AGB gelten nicht für Verbraucher § 13 BGB.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von BNN sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt, dass die angebotene Leistung zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Die Angebote bedürfen nach der Annahme des Kunden der Bestätigung von BNN in Textform (z.B. E-Mail oder Fax). Der Auftrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die BNN zustande, spätestens aber mit der Freischaltung der digitalen Werbeform auf der Seite bnn.de. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Aufträge nach der jeweils aktuellen Preisliste ausgeführt und abgerechnet.

3.2 Wenn eine Werbeagentur einen Auftrag erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande. Aufträge von Agenturen werden nur angenommen, wenn der Auftraggeber der Agentur vorab benannt wird. BNN behält sich das Recht vor Auftragsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur zu verschicken oder einen Nachweis über die Beauftragung der Agentur zu verlangen.

4. Veröffentlichung von digitalen Werbeformen

4.1 BNN bestimmt als Betreiber von bnn.de die inhaltliche Konzeption und technische Struktur der Seiten, so dass es regelmäßig zu Veränderungen von bnn.de und den Subdomains kommen kann.

4.2 BNN verpflichtet sich die digitale Werbeform für die Laufzeit des Vertrages Online zustellen. Maßgeblich für die Laufzeit eines Auftrages ist die Buchung des Kunden.

4.3 Da es auch während der Laufzeit von Aufträgen zu Änderungen an der Website bnn.de kommen kann, behält sich BNN vor, gebuchte digitale Werbeformen zu schieben oder auf andere Platzierungen zu verlegen, soweit nicht im Auftrag ausdrücklich die Reservierung bestimmter Plätze oder Termine gebucht wurden.

4.4 Soweit durch technische Veränderungen eine Platzierung nicht mehr zur Verfügung steht, werden beide Vertragspartner von der Leistung frei.

4.5 Digitale Werbeformen können auch auf mobilen Endgeräten ausgeliefert werden, soweit das Werbemittel dieses zulässt. Ein Anspruch auf die Auslieferung auf mobile Endgeräte besteht nur soweit die Auslieferung ausdrücklich gebucht wurde.

4.6 Digitale Werbeformen, die so aufgebaut sind, dass sie nicht als Werbung erkennbar sind, werden von BNN als Werbung durch einen Hinweis an der digitalen Werbeform gekennzeichnet, damit diese rechtskonform veröffentlicht werden kann. Hierzu bedarf es keiner Genehmigung durch oder Rücksprache mit dem Kunden.

4.7 Die BNN ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistungen auch Dritter zu bedienen und die Leistung ganz oder teilweise von Dritten erbringen zu lassen.

4.8 Die BNN gewährt keinen Konkurrenzausschluss.

5. Werbung mit Stellenanzeigen auf dem Jobportal jobs.bnn.de

5.1 Basis für die Schaltung von digitalen Werbeformen auf dem -Jobportal jobs.bnn.de ist die jeweils aktuelle Preisliste für das Jobportal der BNN.

5.2 Die Aufträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Angeboten werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Firmenprofile haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung durch BNN.

5.3 Soweit der Kunde ein Firmenprofil bucht, ist er selbst für die Inhalte verantwortlich. Um Zugang zu dem Unternehmensprofil zu erhalten und diese pflegen zu können, muss ein Mitarbeiter des Kunden gesonderte Nutzungsbedingungen akzeptieren.

5.4 Die BNN kooperiert zum Zwecke einer höheren Reichweite und zur technischen Umsetzung des Portals mit Stellenanzeigen.de und anderen Zeitungsverlagen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und Stellenangebote nicht nur unter der Domain jobs.bnn.de veröffentlicht werden, sondern bei Premiumangeboten auf den Internet-Seiten von Kooperationspartnern veröffentlicht werden.

6. Pflichten des Kunden Rechte von BNN

6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von Ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen und Daten für digitale Werbeformen und die Webseiten auf die in den digitalen Werbeformen verwiesen wird, keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde sichert insbesondere zu, für alle in den digitalen Werbeformen verwendeten Bilder, Texte und Ton- oder Bildfolgen, die erforderlichen Nutzungsrechte zu haben und gegenüber der BNN über diese Rechte verfügungsberechtigt zu sein.

6.2 Die Inhalte der digitalen Werbeformen dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das sind insbesondere datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Bestimmungen sowie presse- und strafrechtliche Vorgaben.

6.3 Soweit der Kunde spezielle Tracking Techniken in den digitalen Werbeformen einsetzt, sichert er der BNN zu, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten alle Vorgaben des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

6.4 Der Kunde überträgt an die BNN mit Übergabe der Daten für die digitale Werbeform sämtliche für Werbezwecke notwendigen Nutzungsrechte (z.B. Urheberrechte, Marken- und Leistungsschutzrechte) an den Inhalten der digitalen Werbeformen, damit BNN die digitale Werbeformen im Internet, auf mobilen Anwendungen und in Print zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt veröffentlichen und vorbereiten kann. Insbesondere ist die BNN auch berechtigt, die Daten an Kooperationspartner zu dem gleichen Zweck weiterzugeben.

7. Rechtsverletzungen Dritter

Soweit die BNN wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind, wird der Kunde die BNN auf erste Anforderungen von allen Ansprüchen des Dritten freistellen. Das umfasst auch die notwendigen Kosten zur Rechtverteidigung. Die Vertragspartner werden sich bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten mit Informationen und Unterlagen unterstützen.

8. Ablehnung von Aufträgen durch die BNN

8.1 Die BNN behält sich vor Einzelaufträge auch im Rahmen von Kontingenten abzulehnen oder digitale Werbeformen zeitweise zu sperren,

  • wenn die digitale Werbeform gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen oder aufgrund des Inhaltes anstößig, ehrverletzend oder jugendgefährdend sind.
  • wenn der Inhalt der digitalen Werbeform vom deutschen Werberat beanstandet wird.
  • wenn die BNN wegen der Veröffentlichung der digitalen Werbeform abgemahnt wird oder von in anderer Art und Weise von Dritten in Anspruch genommen wird.
  • wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag gegenüber der BNN in Zahlungsverzug ist oder die Zahlung einer Forderung endgültig verweigert.

8.2 Die BNN teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn diese Maßnahmen ergriffen werden. Der Vergütungsanspruch der BNN bleibt von der Sperrung oder Ablehnung unberührt, es sei denn der Kunde hat die Gründe für die Sperrung nicht zu vertreten.

9. Anlieferung der digitalen Werbeformen

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten gemäß den technischen Vorgaben aus der Preisliste für die digitale Werbung bei der BNN vollständig, fehler- und virenfrei anzuliefern.

9.2 Soweit im Auftrag keine anderweitigen Absprachen getroffen wurden, sind Daten mindestens 3 Werktage vor dem ersten Veröffentlichungstermin bei der BNN in digitaler Form anzuliefern (Anzeigenschlusstermin).

9.3 Die BNN ist nicht verpflichtet die Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

9.4 Der Kunde hat vor der Übertragung der Daten an die BNN mit geeigneten Schutzprogrammen sicherzustellen, dass die digitalen Werbeformen keine Schadsoftware enthalten oder ausliefern. Das gleich gilt für Internetseiten auf die über die digitalen Werbeformen verlinkt wird.

9.5 Die BNN ist nicht dazu verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden angelieferten digitalen Werbeformen zu prüfen. Soweit die BNN offensichtliche, eindeutige und schwerwiegende Rechtsverletzungen in den digitalen Werbeformen auffallen, wird Sie den Kunden darauf hinweisen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

9.6 Werden die Daten nicht rechtzeitig oder vollständig geliefert, ist der Verlag berechtigt, die gebuchten Plätze anderweitig zu belegen. Der Auftrag wird dann im Ermessen der BNN nachgeholt. Die Verpflichtung zur Vergütung bleibt in diesem Falle bestehen.

9.7 Probeabzüge von digitale Werbeformen werden nur nach vorheriger Vereinbarung als Screenshot erstellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Probeabzüge.

9.8 Die BNN wird die Daten bis 3 Monate nach Ablauf der letzten Verbreitung aufbewahren und danach löschen. Der Kunde hat im eigenen Interesse Sicherheitskopien der Daten anzufertigen.

9.9 Soweit die BNN digitale Werbeformen für den Kunden gestaltet, erstellt oder abändert, sind diese Dienstleistungen Gegenstand eines eigenen Vertrages, die nach Angebot zu vergüten sind.

9.10 Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Text, sonstigen Inhalt oder am Layout der digitalen Werbeformen möglich. Diese Änderungen sind gesondert nach Auftrag zu vergüten.

10. Laufzeit, Storno und Kündigung

10.1 Der Auftrag endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

10.2 Werden dem Kunden im Rahmen eines Vertrages (Kontingent) das Recht zur Schaltung von mehreren digitaler Werbeformen gewährt, so gilt der Vertrag auf ein Jahr seit der ersten Veröffentlichung geschlossen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. In dieser Zeit sind alle im Kontingent vereinbarten Leistungen abzunehmen.

10.3 Soweit bei Stellenanzeigen auf jobs.bnn.de keine besondere Laufzeit vereinbart wurde gilt eine Laufzeit von vier Wochen.

10.4 Die Firmenprofile im Rahmen des Jobportals jobs.bnn.de laufen nach 12 Monaten ab Freischaltung durch den Verlag aus. Nach Ablauf des Buchungszeitraumes werden die Zugänge des Kunden zu dem Portal gesperrt oder gelöscht.

10.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die BNN hat das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet und trotz Mahnung nicht zahlt oder wenn der Kunde Inhalte veröffentlicht, die anstößig, pornographischen Inhaltes, gewaltverherrlichend oder verfassungsfeindlich sind.

10.6 Der Kunde kann Aufträge bis 2 Tage vor Beginn der Leistungserbringung bei dem für ihn zuständigen Mitarbeiter der BNN kostenfrei stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der BNN.

10.7. Nach dem Anzeigenschlusstermin ist die Stornierung des Auftrags nur gegen Ersatz des Nettoauftragswertes möglich. Soweit für die Gestaltung eines digitalen Werbemittels Dienstleistungen erbracht wurden, ist die BNN berechtigt, den Aufwand für die Erstellung des Werbemittels in Rechnung zu stellen.

10.8 Die Kündigung und die Stornierung von Aufträgen haben in Textform zu erfolgen.

11. Preise und Bezahlung

11.1 Es gilt für den Auftrag die zum Zeitpunkt der Ausführung aktuelle Preisliste des Verlages. Die BNN ist berechtigt die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Preisänderung gilt nur für Aufträge, die noch nicht durch die BNN bestätigt worden sind.

11.2 Wenn die Gewährung von AE-Rabatten an Werbeagenturen nicht nach der Preisliste ausgeschlossen ist (zum Beispiel digitale Werbeformen auf jobs.bnn.de), wird einer Werbeagentur eine Vermittlungsgebühr von 15 % auf den Netto Rechnungsbetrag (Abzüglich aller Rabatte) vergütet. Eine Weitergabe der Agenturprovision durch die Agentur ist untersagt.

11.3 Sämtliche Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung nach Leistungserbringung. Soweit die Leistung sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstreckt, rechnet die BNN monatlich ab.

11.5 Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge zu zahlen, es sei denn die Vertragspartner haben etwas anderes vereinbart.

11.6. Der Kunde gerät 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Im Verzugsfall ist die BNN berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Absatz 2 BGB zu fordern. Die BNN ist berechtigt angemessene Mahngebühren zu berechnen.

11.7 Soweit sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, hat die BNN das Recht nach Ziffer 8 4. Spiegelstrich neue Anzeigen und digitale Werbeformen bis zur Begleichung der Forderung abzulehnen. Die BNN kann die Ausführung weitere Aufträge von der vollständigen Zahlung offener Rechnungen abhängig machen.

11.8 Soweit die BNN und der Kunde ein Lastschriftverfahren für die Bezahlung der Leistung vereinbart haben, ist die BNN verpflichtet die Kontobelastung dem Kunden mitzuteilen. Spätestens einen Werktag vor der Abbuchung wird die BNN diese Vorinformation mit Betrag und Abbuchungsdatum (Pre-Notification) dem Kunden mitteilen.

12. Zurückbehaltungsrechte

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die Forderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind und auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

13. Konditionenvereinbarungen

Sonderkonditionen werden nur im Rahmen von Vereinbarungen, wie zum Beispiel Kontingenten gewährt.

14. Mängelanzeige und Gewährleistung, Haftung

14.1 Die BNN gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen. Der Kunde wird die digitalen Werbemittel unverzüglich nach Erscheinen überprüfen. Mängel müssen gegenüber der BNN unverzüglich geltend gemacht werden, es sei denn die Mängel sind nicht offensichtlich sichtbar.

14.2 Entspricht die digitale Werbeform nicht der vertraglich geschuldeten Leistung, so hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung durch eine entsprechende längere Schaltung der gegebenenfalls korrigierten digitalen Werbeform oder einen Anspruch auf Minderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der digitalen Werbeform, beeinträchtigt wurde und soweit der Kunde diesen Mangel nicht zu vertreten hat.

14.3 Erst wenn diese Nacherfüllung fehlschlägt oder die BNN nach angemessener Fristsetzung die Frist verstreichen lässt, kann der Kunde Minderung verlangen oder die Rückgängigmachung des Auftrages geltend machen.

14.4 Soweit der Kunde oder aber ein Dritter den der Kunde beauftragt hat den Mangel zu vertreten hat, ist die Gewährleistung wegen eins Mangels ausgeschlossen.

14.5 Die BNN haftet für sämtliche Schäden wegen vertraglicher Pflichtverletzungen oder aus unerlaubter Handlung nach den Folgenden Vorgaben:

14.6 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden die durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursacht wurden.

14.7 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BNN nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf die Kunde bei Vertragsschluss vertraut hat) verletzt, eine Garantie übernommen wurde oder der Kunde arglistig getäuscht wurde. In diesen Fällen ist der Schaden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

14.8 Im Falle von Körper- und Gesundheitsschäden oder Haftungstatbeständen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die Haftungsbeschränkungen nicht und die BNN haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Leistungsausfall bei nicht zu vertretenden Umständen

Ist die Ausführung des Auftrages Ganz oder in Teilen aufgrund von Umständen die von der BNN nicht zu vertreten sind unmöglich, wie zum Beispiel bei Streik, höherer Gewalt, dem Ausfall von Rechnern, Servern oder Leitungen von Netzbetreibern, die nicht im Verantwortungsbereich der BNN liegen, wird die BNN für die Dauer des störenden Ereignisses von der Leistung frei und ist berechtigt und verpflichtet, die Leistung nach Ende des Ereignisses in Teilen oder Ganz zu erbringen. Der Vergütungsanspruch der BNN bleibt in diesen Fällen bestehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

16. Verjährung

Alle Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Für Verträge mit der BNN gilt ausschließlich deutsches Recht.

17.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Karlsruhe.

17.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit der BNN ist Karlsruhe.

Stand: 23.08.2017

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