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Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe

Zahlungsunwilliger Freier zückt Schreckschusspistole vor dem Flamingo Island Ettlingen

Was ist in jener Nacht vom 26./27. Juli dieses Jahres vor dem Flamingo Island in Ettlingen passiert? Tatsache ist, dass ein 22-Jähriger zwei Damen in dem Etablissement besucht hat und ohne zu Bezahlen davongefahren ist.

Flamingo Island Ettlingen
Tatort: Vor dem Flamingo Island im Ettlinger Industriegebiet soll ein zahlungsunwilliger Freier die Schreckschusswaffe gezückt haben. Foto: Werner Bentz

Er zielte direkt in das Gesicht seines Opfers. Vor dem Landgericht Karlsruhe steht wegen des Vorwurfs der schweren räuberischen Erpressung ein 22-jähriger Stuttgarter.

Er soll sich Juli diesen Jahres im Ettlinger FKK-Saunaclub Flamingo Island mithilfe einer Schreckschusspistole der für die Dienste von Prostituierten aufgelaufenen 500 Euro plus Getränkekosten in Höhe von 400 Euro entzogen haben. Dies, nachdem er sich in einem Zimmer mit den Damen vergnügt hatte.

Waffe gezückt und davongefahren

Zuvor hatte es laut Anklage Streit wegen der Forderung zwischen dem Angeklagten und den Prostituierten gegeben. Begleitet von dem herbeigerufenen Security-Mann gab der Freier schließlich vor, das Geld aus seinem vor dem Eingang des FKK-Clubs stehenden Fahrzeug holen zu wollen.

Bei der vorgegebenen Suche soll der 22-Jährige unvermutet gegen den Security-Mann die Waffe gezogen haben, damit dieser den Fahrweg freigibt, was dieser auch tat. Der zahlungsunwillige Kunde fuhr daraufhin davon. Der Security-Mann, der Teile des Ablaufs mit seiner Handykamera gefilmt hatte, alarmierte umgehend die Polizei.

Diese traf kurz darauf im Flamingo-Island ein. Nach der Zeugenaussage der beteiligten Damen und des Security-Manns kam der Täter zwei Tage später in U-Haft.

Nach der Verlesung der Anklage gab der Mann gegenüber dem Vorsitzenden Richter Ulrich Bunk Einblick in seine persönlichen Verhältnisse. Zuletzt habe er als Rezeptionist in einem Stuttgarter Hotel gearbeitet. Er sei spielsüchtig, habe Schulden bis zu 50.000 Euro, so seine Einlassung.

Alkohol und Kokain im Spiel

Beim Aufenthalt in der Nacht vom 26./27. Juli in Ettlingen sei alles außer Kontrolle geraten. So habe er, bevor er das Flamingo Island betreten habe, viel Alkohol getrunken und Kokain konsumiert.

Die zwei Prostituierten hätten seine Lage ausgenutzt, um ihn „abzuzocken“. So hätten sie für ihn Kokain besorgt, dabei sei ihm plötzlich ganz „schwarz“ vor den Augen geworden. Dann habe er artikuliert, er wolle gehen. Eine Dame habe gesagt „Gib uns wenigstens jeweils 50 Euro“. Er sei dann aus allen Wolken gefallen, dass die beiden für ihre Dienste jeweils 250 Euro haben wollten.

Den Vorfall mit dem Security-Mann schilderte er anders. Er habe bezahlen wollen, obwohl er sich von den Frauen „verarscht“ fühlte. Nachdem dieser seine 3.000 Euro, die er im Wageninneren gehabt habe, gesehen habe, soll der Security-Mann geschrien haben: „Das Geld musst Du geben.“

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Er habe daraufhin Angst bekommen, weil der Mann plötzlich einen Schlagstock gezogen habe. Er habe geistesgegenwärtig aus seinem Handschuhfach die Schreckschusspistole geholt. Währenddessen habe der Security-Mann, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, mit dem Schlagstock eine Delle in die Motorhaube geschlagen.

Um sich Luft zu verschaffen, habe er mit der Pistole ihn aufgefordert, sich von seinem Auto zu entfernen, so der Angeklagte. Nach dieser Aussage meinte der Vorsitzende Richter, das weiche doch in einigen Punkten zu den Angaben kurz nach seiner Verhaftung ab.

Die Befragung des Security-Manns im Zeugenstand gab im Wesentlichen den Ablauf aus der Anklageschrift wieder. Nach dem Streit über den Preis der „Mädels“ habe der 22-Jährige Zahlungsbereitschaft signalisiert, nachdem er ihm gesagt habe, „wir sind hier doch nicht in der Karlsruher Brunnenstraße“. Im Ettlinger VIP-Raum koste die Stunde für jede 200 Euro.

Ashraf Abouzeid, der Verteidiger des Angeklagten, versuchte die Glaubwürdigkeit des Zeugen mit dessen vielen im Bundeszentralregister verzeichneten Straftaten, vom Diebstahl bis zur Körperverletzung, anzukratzen. „Wie oft standen Sie vor Gericht? Drei, vier, fünfmal?“, wollte der Verteidiger vom Zeugen wissen. Dieser konnte oder wollte dies nicht präzise beantworten.

Prozess geht im Januar weiter

Die bürgerlichen Namen der beiden Prostituierten, die schon längere Zeit in dem FKK-Club arbeiteten, wollte er nicht gekannt haben, ebenso wenig die Namen der Geschäftsführer.

Der Verteidiger beantragte daraufhin, beim nächsten Sitzungstermin die Geschäftsführung des Flamingo Island als Zeugen zu laden. Bei dem Termin am 9. Januar sollen zudem die beiden Prostituierten, die der ersten Ladung nicht folgten, in den Zeugenstand gerufen werden.

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