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Versuchter Mord

Nach Beilattacke in Karlsruher Kleingarten: Angeklagter zu sechs Jahren Haft verurteilt

Es war das dramatische Ende einer Routinekontrolle in einem Karlsruher Kleingartenverein. Nun ist ein 67-Jähriger vom Landgericht wegen versuchten Mordes zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Streit zwischen Verband und Kleingärtnern ist aber immer noch nicht beigelegt.

Kleingarten
Tatort Kleingarten: In der Hagsfelder Anlage Steinäcker kam es im Juli 2021 zu einer Attacke mit einem Beil. Foto: Jörg Donecker

Eine Routinekontrolle in einem Hagsfelder Kleingartenverein nahm im vergangenen Sommer eine dramatische Wendung.

Nun wurde ein 67 Jahre alter Mann vom Landgericht Karlsruhe wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Für die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Fernando Sanchez-Hermosilla stand nach der zweitägigen Hauptverhandlung fest, dass der Angeklagte das 65-jährige Vorstandsmitglied des Bezirksverbands der Gartenfreunde Karlsruhe in den Morgenstunden des 23. Juli 2021 mit einem Beil attackiert und dabei dessen Tod in Kauf genommen hatte.

Weil der Angriff überraschend und unvermittelt geschah, lag für die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke vor.

Eingreifen des Sohns verhinderte Schlimmeres

Nach Einschätzung des Gerichts hatte der Sohn des 65-Jährigen durch die Abwehr des Hiebes Schlimmeres verhindert. Der 65-Jährige erlitt nur leichte Verletzungen, der Sohn musste anschließend wegen einer Kopfverletzung und diverser Schnittverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.

Anlass für die Kontrolle war ein schwelender Streit zwischen dem Bezirksverband und der Verwaltung des Kleingartenvereins Steinäcker.

Nach Einschätzung des Bezirksverbands hatten zahlreiche der 140 Parzellen-Pächter mit dem Bau von überdimensionierten Gartenhütten und Schwimmbecken gegen die Kleingartenordnung verstoßen.

Angeklagter wohnte unerlaubterweise in Gartenlaube

Der 67-jährige Angeklagte stand an diesem Tag noch nicht einmal im Fokus des Kontrollgangs. Allerdings habe er schon seit mehreren Wochen in seiner Gartenlaube gewohnt und sei von den beiden Kontrolleuren darauf angesprochen worden, dass der dauerhafte Aufenthalt in einer Kleingartenanlage nicht erlaubt sei, berichtet Pressesprecherin Carolin Kley vom Landgericht Karlsruhe.

„Erst war es ein ganz normales Gespräch“, so Kley weiter. Dann sei der Angeklagte aber in seine Hütte gegangen, habe das Beil geholt und ohne Vorwarnung Richtung Kopf des 65-Jährigen geschlagen.

Nachdem der Angriff abgewehrt worden war, konnten Vater und Sohn den Angreifer überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Streit zwischen Verband und Pächtern schwelt weiter

Der Streit zwischen dem Bezirksverband und dem Kleingartenverein wurde durch das Urteil nicht beigelegt. Mehrere der Parzellen-Pächter seien dazu aufgefordert worden, ihre Anlagen entsprechend den geltenden Vorschriften zurückzubauen.

Wenn das in absehbarer Zeit nicht geschehe, drohe die Auflösung des Kleingartenvereins, heißt es aus dem Bezirksverband. Die Pachtverträge für die Parzellen seien von einer solchen Maßnahme zunächst einmal nicht betroffen.

Der Bezirksverband ist dann allerdings direkt für die Einhaltung der Vorgaben zuständig und will laut eigenen Angaben keine Ausnahmen mehr dulden.

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