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Geänderte Rechtsprechung

Cannabisgesetz: Karlsruher Staatsanwälte wälzen Aktenberge und nehmen BTM-Fälle unter die Lupe

Die Teil-Legalisierung von Cannabis führt zu zusätzlicher Arbeit für Staatsanwälte und Richter. Wie die Justiz mit der geänderten Rechtslage umgeht.

Ein Teilnehmer einer kleinen Mahnwache zur Cannabis-Liberalisierung raucht einen Cannabis-Joint auf dem Stephane-Hessel-Platz. Der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit sind mit dem 1. April für Personen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli 2024 sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. +++ dpa-Bildfunk +++
Das neue Cannabisgesetz stellt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor erhebliche zusätzliche Arbeit. Viele Fälle müssen überprüft werden. Foto: Bodo Schackow picture alliance/dpa

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