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So viel wie ein Päckchen Kaffee

Cannabisurteil in Karlsruhe – warum auch der Anwalt an der 500 Gramm-Grenze zweifelt

Im ersten Prozess um Besitz von Gras in der eigenen Wohnung legt der Karlsruher Richter die Messlatte hoch – das sagt sogar der Anwalt des Angeklagten.

Cannabisblüten liegen in einem Glas.
Das Gesetz erlaubt den Besitz von 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung. Das Karlsruher Amtsgericht hat nun verhandelt: Ab 500 Gramm droht das Gefängnis. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archivbild

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